Die junge Mutter bleibt auf den Kitaschulden sitzen, weil sie vom Jobcenter nicht über ihre Rechte informiert wurde. Weil sie jetzt arbeitet, bekommt sie rückwirkend keine Erstattung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Die ganze Lebensplanung lag in Scherben. Frau U. hatte sich das alles ganz anders vorgestellt. Sie hatte mit ihrem Partner in den USA gelebt. Dort kam auch das gemeinsame Kind zu Welt. Doch dann war die junge Familie im vergangenen Jahr zusammen wieder zurück nach Deutschland gekommen. Hier allerdings gab es immer häufiger Streit und die Konflikte zwischen ihnen wurden unüberwindbar. Frau U. und ihr Partner trennten sich. Das kleine Kind blieb bei ihr.

 

Allerdings verschwand ihr Lebensgefährte von heute auf morgen auf Nimmerwiedersehen zurück in die USA. Er ließ sie ohne einen Cent mit dem Kind sitzen und bezahlt bis heute keinen Unterhalt. Er teilte ihr nicht einmal seine neue Adresse mit. Zuvor hatten sie von seinem Einkommen gelebt.

Tägliche Fahrt zum Vater

Die junge Frau war völlig mittellos, zog erst einmal zurück zu ihren Eltern und beantragte Bürgergeld. Bis das genehmigt wurde und zum ersten Mal eine Auszahlung auf ihrem Konto war, vergingen Monate. In diese Zeit fiel ein weiterer Schicksalsschlag. Der Vater von Frau U. erlitt einen schweren Schlaganfall und war lange in der Reha. Frau U. besuchte ihn dort täglich, musste aber mit dem Auto dorthin fahren. Weil sie unter anderem wegen der hohen Benzinkosten für die Fahrten zum Vater mit dem wenigen Geld, das sie zur Verfügung hatte, nicht auskam, nahm sie einen Kredit auf. In diese Zeit, als sie von rund 1000 Euro zusammen mit ihrem Kind lebte, stammen Schulden beim Kindergarten, die sie nicht abbezahlen kann. Die Betreuung kostet monatlich 519 Euro. Ihr Kind war Anfang dieses Jahres dort in der Eingewöhnungsphase. Das Jobcenter hatte Frau U. nicht darüber aufgeklärt, welche finanziellen Ansprüche sie als Bürgergeldempfängerin in puncto Kitakosten hat. Das Jobcenter hätte die Kitakosten für diesen Zeitraum übernehmen müssen. Da sie nicht darüber informiert wurde, hat sie diesen Betrag nicht geltend gemacht, sondern sich schnell eine Arbeitsstelle gesucht, damit sie nicht weiter in die Schuldenfalle rutscht, denn sie muss auch den Kredit abbezahlen.

Schichtdienst im Gesundheitswesen

Jetzt fällt sie aus dem Bezug des Bürgergeldes raus, weil sie arbeitet und muss die ersten drei Monate Kitakosten samt Eingewöhnungszeit selbst bezahlen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten nicht rückwirkend. Frau U. arbeitet im Gesundheitswesen oft im zwölf-Stunden-Schichtdienst. Das bedeutet, dass sie an diesen Tagen ihr Kind gar nicht sieht. Das macht Frau U. sehr zu schaffen. Das Kind wird in diesen Zeiten von ihrer Mutter betreut.

Als Alleinerziehende erhält sie jetzt staatlichen Unterhaltsvorschuss. Aber Frau U. muss für drei Monate Kita sowie für die Eingewöhnungszeit insgesamt 1473 Euro nachzahlen. Ihr aktuelles Einkommen reicht gerade für sie und das Kind sowie die Raten für den Kredit aus. Die Schulden kann sie davon nicht bezahlen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

Die AOK bezahlt die Spritzen nicht

Der Weg war schlecht beleuchtet, und Herr D. ist beim abendlichen Joggen gestolpert. Dabei ist er so unglücklich auf ein Metallgitter gestürzt, dass er sich am Knie verletzt hat. Tagelang dachte er, dass der Schmerz vorbeigehen würde. Aber die Beschwerden wurden schlimmer. Schließlich ging er ins Krankenhaus, und der Arzt riet ihm, das Bein weiter zu bewegen. Aber die Schmerzen wurden dadurch nicht weniger. Deshalb wurde ihm geraten, die Schmerzen mit Hyaluronsäure zu bekämpfen. Drei Injektionen erhielt Herr D. Leider halfen auch die Spritzen nicht, und bisher ist nicht geklärt, ob Herr D. eine Operation am Meniskus benötigt.

Flucht aus der Ukraine

Herr D. wusste nicht, dass die Kosten für die Injektionen von der AOK nicht übernommen werden und er den Betrag selbst bezahlen muss. Die Familie mit zwei Kindern ist aus der Ukraine aus der Region Donezk geflüchtet. Herr D. besucht einen Integrationskurs und seine Frau ist in Elternzeit. Für die drei Injektionen muss die Familie 288 Euro bezahlen. Das übersteigt ihr derzeit sehr knappes Budget. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

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Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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Hilfe für den Nachbarn

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