Der Jugendliche hat eine angeborene Missbildung des Kiefers: Ihm fehlen sechs Zähne. Die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten der notwendigen Behandlung zu übernehmen. Doch dann kam ein Stein ins Rollen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Wir wollen an dieser Stelle einmal von einem Erfolg berichten. Die Geschichte des jungen E. zeigt, dass die Spendenaktion nur nach eingehender Prüfung der Sachlage die ihr großzügig von den Lesern und Leserinnen anvertrauten Gelder vergibt. Vor Wochen erreichte uns der Spendenantrag für E. Er lebt in einer Jugendhilfeeinrichtung und geht noch zur Schule. Der Jugendliche leidet an einer Oligodontie. Das ist eine genetisch bedingte Fehlentwicklung des Kiefers: Bei E. sind sechs bleibende Zähne nicht angelegt. „Ich habe nur 23 Zähne. Einen musste der Zahnarzt kürzlich ziehen“, berichtet er etwas schüchtern. Das Gebiss eines Erwachsenen hat 32 Zähne. Eine kieferorthopädische Behandlung ist bei E. unabwendbar, denn er entwickelt einen extremen Kreuzbiss, das Kiefergelenk wird in Mitleidenschaft gezogen und die Artikulationsfähigkeit beim Sprechen leidet.

 

Im Lockdown war die Praxis zu

Seine frühere Betreuerin war Anfang 2020 mit ihm bei einem Kieferorthopäden. Dieser hatte einen Heil-und Kostenplan ausgearbeitet – Kostenpunkt 3500 Euro. Dann kam der Lockdown im Frühjahr. Die Praxis hatte vorübergehend geschlossen, die Betreuerin kündigte, und E. zog im Mai in eine andere Wohngruppe.

Mitte April wurde er 18 Jahre alt. Nach dem 18. Geburtstag jedoch bezahlen Krankenkassen keine kieferorthopädischen Therapien mehr. Die neue Betreuerin suchte einen anderen Kieferorthopäden mit E. auf. Der Zustand des Gebisses und der Schwund des Zahnfleisches hatte sich in der Zwischenzeit so verschlechtert, dass die Behandlungskosten auf 5700 Euro stiegen.

Die Krankenkasse lehnte mit der Begründung, E. sei bereits 18 Jahre alt, jede Unterstützung ab. Die Betreuerin war verzweifelt, denn der Jugendliche ist mittellos. Die Kasse habe nicht mehr auf weitere Nachfragen ihrerseits reagiert, berichtet sie. Der Höchstbetrag für eine Einzelspende bei „Hilfe für den Nachbarn“ beträgt 3000 Euro. Somit wäre immer noch die Hälfte der Kosten nicht gedeckt gewesen. Der Kieferorthopäde riet dazu, sofort die Therapie zu beginnen, um weitere Schäden zu vermeiden.

Krankenkasse lenkt ein

Eine detaillierte Schilderung der besonderen Situation des Jugendlichen seitens „Hilfe für den Nachbarn“ bei der Öffentlichkeitsarbeit der Krankenkasse brachte den Stein ins Rollen: Innerhalb weniger Tage teilte die Kasse mit, dass die gesamten Kosten übernommen werden, schließlich sei das erste Gutachten ja fristgerecht erstellt worden. E. wird nun bald richtig zubeißen können, und die Spende kann jemand anderem zugutekommen.

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