Nach dem Schulabschluss hat der junge Mann die Pflege seiner schwer kranken Mutter übernommen. Vor kurzem ist sie gestorben und jetzt muss er sich um seine Zukunft kümmern.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Der junge Mann hat in den vergangenen Jahren ganz alleine seine krebskranke Mutter gepflegt. Deshalb hatte er nach dem Schulabschluss erst gar nicht nach einem Ausbildungsplatz oder einem Job gesucht. Auch sonst hat er auf vieles verzichtet, was für junge Menschen seines Alters selbstverständlich ist, wie zum Beispiel am Wochenende mit Freunden unterwegs zu sein. Nun ist die schwer kranke Mutter vor einem halben Jahr gestorben.

 

Herr F. steht nun mit seinen 20 Jahren ganz alleine da und muss sich um seine eigene Zukunft kümmern. Zu seinem Vater hat er seit Jahren keinen Kontakt mehr, die Verbindungen zu den Großeltern und weiteren Verwandten sind nur sporadisch. Hilfe kann er von dieser Seite nicht erwarten.

Bis zu ihrem Tod lebten Mutter und Sohn von ihrem Krankengeld und ihrem Pflegegeld. Das reichte gerade so, kaputtgegangene Möbel konnten davon nicht ersetzt werden. Herr F. will in der Wohnung bleiben und im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnen. Er bezieht jetzt Arbeitslosengeld II. Seine Schulden in Höhe von 5000 Euro entstanden zum größten Teil durch die Beerdigung.

Der Zwanzigjährige benötigt dringend neue Kleidung sowie eine Winterjacke und Winterschuhe. In der Wohnung müssen der Esszimmertisch samt Stühlen sowie das Sofa ersetzt werden. Alle Möbelstücke sind reif für den Sperrmüll. „Hilfe für den Nachbarn“ will dem jungen Mann eine Spende zukommen lassen, damit er sich Kleidung kaufen und die kaputten Möbel ersetzen kann.

Das Mädchen braucht eine Zahnspange

Den Haushalt und die Versorgung der drei Kinder hat Herr L. vor Kurzem ganz übernommen. Seine Frau ist schwer krank und kann die Familie nicht mehr versorgen. Seine Anstellung musste Herr L. deshalb aufgeben, und die Familie lebt inzwischen von Arbeitslosengeld II. Das älteste Kind hat bereits seit Längerem eine Zahnspange. Weil die Fehlstellung der Zähne gravierend ist, bezahlt die Krankenkasse die Behandlung. Dennoch bleibt ein Restbetrag, den die Familie in Raten abbezahlt.

Nun benötigt auch das mittlere Kind eine kieferorthopädische Behandlung. Die Zahnfehlstellung ist auch bei dem Mädchen so extrem, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wieder bleibt ein Eigenanteil übrig, den die Eltern bezahlen müssen. Weil sie nicht die Raten für zwei Behandlungen aufbringen können, wollten sie der Tochter die Zahnspange verweigern.

Nun hat die Beratungsstelle, die die Familie unterstützt, dringend dazu geraten, dem Mädchen die kieferorthopädische Behandlung aus pädagogischen Gründen wegen der Gleichbehandlung der Geschwister zukommen zu lassen. Ein Aufschub um einige Jahre würde zu dem sehr viel mehr Geld kosten, denn ab dem 18. Lebensjahr bezahlen die Krankenkassen keinen Euro mehr für eine Zahnregulierung, auch wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Der Eigenanteil der Familie an der Behandlung der Tochter beträgt 800 Euro. „Hilfe für den Nachbarn“ will dem Mädchen mit einer Spende zu einem Lächeln mit geraden Zähnen verhelfen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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