Eines Tage sprach das Jugendamt ein Machtwort: Herr G. hat das Sorgerecht für sein Schulkind erhalten. Doch als alleinerziehender Vater findet er keine geeignet Arbeit.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 23 Eines Tages meldete sich eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bei Herrn G. und fragte: Haben Sie Platz, damit ihr Kind sofort bei ihnen einziehen kann? Platz hat er in seinem Einzimmerappartement eigentlich nicht. Aber es war keine Frage für ihn, dass er sein Kind im Grundschulalter zu sich holt. S

 

Nach der Trennung von der Mutter des Kindes lebte es zunächst bei ihr. Doch die neue Partnerschaft der Frau ist von Gewalt geprägt. „Immer wieder war die Polizei bei ihnen“, weiß Herr G. Die Nachbarn hatten oft Alarm geschlagen und die Beamten geholt, weil sie wegen des Geschreis der Erwachsenen und dem Weinen des Kindes beunruhigt waren. Herr G. war seinerseits stets in Sorge, dass das Kind geschlagen wird. Ob dies so war, weiß er nicht genau. Auf alle Fälle war die aggressive Stimmung bei der Mutter und ihrem Partner nichts für ein Kind, sagt Herr G. Das Jugendamt wurde deshalb aktiv. „Ach, so klein ist ihre Wohnung“, habe die Mitarbeiterin gestaunt als sie einen Hausbesuch bei ihm gemacht habe, berichtet er. Aber sie habe dennoch entschieden, dass es das Kind bei ihm besser hätte. Herr G. hat das Beste aus den beengten Verhältnissen gemacht und in dem einen Zimmer einen Bereich für sein Kind abgetrennt, damit es dort ein eigenes Mini-Reich hat. So kann es auch jetzt Freunde zum Spielen einladen.

Arbeitslos wegen des Schul-Lockdown

Zuerst konnte er seinen Job als alleinerziehender Vater mehr schlecht als recht weitermachen. Das Kind besucht eine Ganztagsschule. Doch dann kam Corona und die Schulen wurden geschlossen. Deshalb gab Herr G. seine Arbeit auf. „Ich musste ja zuhause sein, wenn keine Schule ist.“

Derzeit lebt er von Arbeitslosengeld I und sucht nach einer neuen Beschäftigung. „Das Problem ist, dass ich nichts in Teilzeit finde“, klagt er. Es ist ihm wichtig, dass er nach dem langen Schultag für sein Kind da ist und nicht eine weitere Betreuung braucht. „Wir spielen viel zusammen“, erzählt er. Seine Ex-Partnerin habe keine Gefühle, sagt er. Einmal habe sie am Telefon zu ihrem gemeinsamen Kind gesagt, es sei ganz selbst schuld, dass es nicht mehr bei ihr wohnen könne. Das Familiengericht, bei dem es um das Sorgerecht für den Vater ging, waren sich alle einig: Das Kind soll bei ihm aufwachsen.

Der Vater und Kind brauchen einen Essplatz

Herr G. gibt sich alle Mühe und berichtet stolz, dass er immer frisch kocht. „Es muss gesund sein für Kinder. Meine Ex-Frau hat nur Fertiggerichte gekauft. Das habe ich damals schon nicht gut gefunden.“ Damit Vater und Kind zum Essen einen richtigen Platz haben, benötigt Herr G. einen Esstisch und zwei Stühle. Das fehlt in seiner kleinen Wohnung. Außerdem ist der vor Jahren gebraucht gekaufte Herd nicht mehr voll funktionsfähig. Deshalb benötigt der Vater unbedingt einen neuen. Da sein Verdient in seinem früheren Job aber gering war, ist das Arbeitslosengeld von Herr G. dementsprechend spärlich. Die beiden notwendigen Anschaffungen für das Familienleben kann er derzeit nicht finanzieren.

Umzug in die Fürsorgeunterkunft

Stuttgart - 24 Die junge Mutter leidet immer wieder unter Depressionen: Als vor ein paar Jahren ihr Vater verstarb, ging es ihr einige Zeit sehr schlecht. Schon in ihrer Ausbildung klappte es wegen der psychischen Probleme von Frau M. nicht richtig. Damals litt sie unter einer Essstörung und musste in eine Klinik. Die Wiedereingliederung danach brach sie ab, weil sie ihr erstes Kind erwartete. Ihr Partner und Vater der Kinder versucht sich immer wieder in neuen Berufsfeldern. Erst arbeitete er auf dem Bau, dann versuchte er einen Lkw-Führerschein zu machen. Leider hat er die Prüfung nicht bestanden und er gab diesen Plan auf. Dann arbeitete er für verschiedene Firmen unter anderem in der Gebäudereinigung - und hatte Pech: Ein Unternehmen bezahlte ihm keinen Lohn. Jetzt beginnt er eine Ausbildung im Security-Bereich.

Neustart mit einer Ausbildung

Zurzeit lebt die Familie von Arbeitslosengeld II. Das Paar hat viele Schulden und die Schuldnerberatung versucht eine Privatinsolvenz anzumelden. Noch ist darüber keine Entscheidung gefallen. Die Familie musste ihre Wohnung räumen, weil sie die Miete oft nicht bezahlte. Jetzt leben sie zusammen in einer Fürsorgeunterkunft. Dort gibt es keine Kücheneinrichtung. In der vorherigen Wohnung gehörte diese zum Inventar. Frau M. will ihre Ausbildung abschließen, sobald das jüngste Kind einen Kitaplatz bekommt. Für die jetzige Unterkunft benötigt die Familie eine Küchenzeile und aus Platzgründen ein Stockbett für die Kinder.

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