Der kleine Junge blieb nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Die aber hat sich nicht gut um ihn gekümmert. Dann hat das Kind selbst eine Entscheidung getroffen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Wenn sich Paare trennen, bleiben die Kinder fast immer bei der Mutter. So war es auch bei Herrn P. und seiner Partnerin. Doch dann kam alles anders. Er lebte zunächst in einer Ein-Zimmer-Interimswohnung. Die Frau wohnte mit dem gemeinsamen Sohn ebenfalls in einer größeren Interimsunterkunft. Das Kind war an den Wochenenden regelmäßig beim Vater, auch wenn es bei ihm sehr beengt war. Als der Sohn in die Schule kam, wurde Herr P. mehrfach von der Lehrerin kontaktiert, weil das Kind oft zu spät zum Unterricht kam, unentschuldigt fehlte und die Hausaufgaben nicht gemacht hatte.

 

Die Mutter war nicht willens, die Probleme anzuhören. Herr P. ergriff die Initiative. Er kopierte sich den Stundenplan seines Sohns und kaufte diesem ein Handy. Jeden Abend rief er das Kind an und erklärte ihm, auf welche Uhrzeit es den Handywecker für den nächsten Morgen stellen musste. Und Herr P. erkundigte sich auch nach den Hausaufgaben.

Im Sommer erzählte der Sohn dem Vater, dass die Mutter plane, nach Norddeutschland umzuziehen. Sie hatte dort weder einen Job noch eine Wohnung. Das Kind seinerseits wollte keinesfalls seine gewohnte Umgebung und seinen Vater verlassen. Schließlich sollte der Junge selbst entscheiden, bei welchem Elternteil er bleiben wolle. Seine Entscheidung fiel sofort: Beim Vater und in seiner Schule wollte er bleiben. Es war nun möglich, dass Herr P. in die größere Wohnung seiner Ex-Frau einziehen konnte und der Junge somit weiterhin die gleiche Grundschule besuchen kann. Die Wohnung wurde zuerst komplett renoviert. Jetzt haben Vater und Sohn ausreichend Platz. Herrn P. fehlen allerdings einige Möbel und Elektrogeräte, da er zuvor eine Mini-Einzimmerwohnung hatte. Er benötigt eine Waschmaschine, einen Kühlschrank, einen Tisch mit vier Stühlen, einen Schreibtisch für den Sohn und Winterkleidung. Herr P. ist Mitte dreißig, er arbeitet in der Gastronomie und hat ein geringes Einkommen. Mit Kindergeld und Wohngeld kommt er über die Runden, für die Sonderanschaffungen, die er als alleinerziehender Vater jetzt bezahlen muss, reicht sein Gehalt nicht.

Die Wohnung soll sauber bleiben

Die Wohnung ist jetzt sauber. Bis es so weit war, war es ein hartes Stück Arbeit, und Frau J . hat jetzt schon Angst, dass sich bald wieder der Müll und das schmutzige Geschirr in ihren vier Wänden türmen könnten. Wann immer eines ihrer Stimmungstiefs ihr Leben beherrscht, schafft es die 32-Jährige nicht, ihr Umfeld in Ordnung zu halten.

Ihre Betreuer vom Gemeindepsychiatrischen Dienst finden, dass eine Spülmaschine helfen könnte, dass wenigstens das schmutzige Geschirr in solchen Phasen nicht mehr herumsteht. Frau J. hat extremes Übergewicht. Der Arzt riet ihr, regelmäßig schwimmen zu gehen und Rad zu fahren. Sie wünscht sich deshalb ein Fahrrad. Auf eigene Faust hat sie es geschafft, in den letzten Monaten zehn Kilo abzunehmen. Frau J. arbeitet als Zeitungszustellerin und muss jeden Morgen um 4 Uhr aufstehen. Aufstockend erhält sie Hilfe zum Lebensunterhalt. Hilfe für den Nachbarn will ihr den Kauf der Spülmaschine und des Fahrrads durch eine Spende ermöglichen.

In eigener Sache: Hilfe ist nur mit Geldspenden möglich.

Der Verein Hilfe für den Nachbarn ist überwältigt von der großen Hilfs- und Spendenbereitschaft unserer Leserinnen und Leser. Häufig werden dem Verein Sachspenden angeboten. Das ist leider nicht möglich – einer der Gründe: Allen Menschen, die wir in unserer Reihe vorstellen, haben wir zugesichert, dass sie anonym bleiben. Dem weitaus größten Teil der Spendenempfänger ist die finanzielle Situation überaus peinlich. Deshalb werden viele Angaben in der Berichterstattung umschrieben, um zu gewährleisten, dass Fremde den betreffenden Menschen nicht erkennen. Deshalb können keine Kontakte vermittelt werden. Zudem können personell und logistisch keine Sachspenden transportiert und verwaltet werden. Das sind Aufgaben, die der Verein nicht stemmen kann. Deshalb können ausschließlich Geldspenden entgegengenommen werden. Diese gibt Hilfe für den Nachbarn an die karitativen Organisationen weiter, die die Spendenempfänger betreuen und dafür sorgen, dass das Geld zweckgebunden verwendet wird.

Aber es gibt in Stuttgart Institutionen, die Sachspenden dankend annehmen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, hier Gutes zu tun und gut erhaltene Dinge weiterzugeben:

Der Online-Verschenkmarkt der Stadt Stuttgart unter: www.verschenkmarkt-stuttgart.de.

Die Caritas und ihre Fairkaufhäuser unter: http://www.caritas-stuttgart.de und unter der Rubrik „Shops und Dienstleister“, werden Geräte und Möbel bei den Spendern zu Hause abgeholt.

Die Sozialkaufhäuser der Neuen Arbeit unter: http://www.neuearbeit.de unter der Rubrik Helfen und Spenden können Sachspenden abgegeben werden. Dringend gesucht sind Kleidung und Hausrat, Fahrräder und Laptops und Tablets.

Und auch das Frauenunternehmen Zora nimmt für sein Sozialkaufhaus Sachspenden wie Hausrat sowie jede Art Kleidung für große und kleine Menschen an: http://www.zora-ggmbh.de.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.