Spendenaktion Hilfe für den Nachbarn Der schwarze Schneidezahn muss behandelt werden

Das passiert schnell beim Spielen: ein versehentlicher Schlag auf den Mund – und Jahre später kommen die Folgen: Ein Schneidezahn verfärbt sich dunkel. Nun bezahlt die Kasse nicht die volle Therapie.
Stuttgart - Celina traut sich nicht mehr zu lachen, denn einer ihrer Schneidezähne hat sich dunkel verfärbt. Vor Jahren hatte sie beim Spielen von einem anderen Kind versehentlich einen Schlag auf die Zähne bekommen. Jetzt ist das Mädchen im Teenageralter und schämt sich wegen des dunklen Zahns. Celina musste lange mit ihren Wünschen und Ansprüchen zurückstecken, denn ihre Mutter hat über viele Jahre ihren älteren schwerbehinderten Bruder ganz alleine gepflegt. Diese Aufgabe prägte das Familienleben.
Corona verhindert die Arbeitssuche
Ihr Vater ist weggezogen und kümmert sich seit zehn Jahren nicht mehr um Frau und Kinder. Vor drei Jahren ist der damals schon erwachsene große Bruder verstorben. Celinas Mutter hat das nur sehr schwer verkraftet. Jetzt sucht sie nach einer Teilzeitarbeit. Mutter und Tochter leben von Arbeitslosengeld II. Zweimal hat die Mutter ihre Stelle wieder verloren – Corona macht ihr immer wieder einen Strich durch die Rechnung.
Die Zahnbehandlung ist teuer
Jetzt haben beide wegen des verfärbten Zahns einen Zahnarzt aufgesucht. Eine Wurzelbehandlung wurde bereits gemacht, aber die Krankenkasse bezahlt nicht die gesamten Kosten. Außerdem sollte das Mädchen eine Zahnspange erhalten, deren Kosten die Kasse überhaupt nicht übernimmt. Und der dunkle Zahn muss später überkront werden. Dies alles überfordert die finanziellen Möglichkeiten der Mutter komplett.
Ein weiteres Schicksal: Die B. bekommt kein Arbeitslosengeld II
Herr B. macht seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau und den gemeinsamen drei Kindern das Leben richtig schwer, denn er verhindert, dass Frau und Kinder Arbeitslosengeld II erhalten. Frau B. wohnt mit den jüngeren Kindern in einer Mietwohnung, das älteste Kind ist bei einer Pflegefamilie untergebracht, Frau B. besucht es dort regelmäßig.
Leben unter dem Existenzminimum
Sie hat einen Teilzeitjob in der Schulkinderbetreuung und verdient nebenbei mit Heimarbeit etwas dazu. Beide Arbeitsstellen sind extrem von der Corona-Krise betroffen. Seit Frühjahr hat sie keine Aufträge mehr für die Heimarbeit. Sie würde gerne mehr Stunden in der Kinderbetreuung arbeiten, aber auch das geht wegen Corona nicht. Frau B. und die Kinder leben unter dem Existenzminimum, denn Frau B. ist auf dem Papier Miteigentümerin einer Wohnung. In dieser jedoch lebt ihr Ex-Mann. Er ist nicht bereit, auszuziehen oder sie zu verkaufen. Deshalb erhält Frau B. keine Leistungen vom Jobcenter, sondern nur Wohngeld und Unterhalt für die Kinder. Jetzt sind die Schulkinder aus ihren Wintersachen herausgewachsen. Frau B. hat kein Geld für neue Garderobe.
So können Sie helfen
Iban: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“
Datenschutzhinweis: Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.
Alle weiteren Informationen zur Spendenaktion „Hilfe für den Nachbarn“ e. V. finden Sie hier.
Die StZ dankt allen Spendern!
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