Lokales: Sybille Neth (sne)

18

 

Der Fahrdienst des sonderpädagogischen Bildungszentrums holt die achtjährige schwerbehinderte Tochter morgens ab und dann geht Frau D. zur Arbeit bis das Kind am Nachmittag wieder gebracht wird. Den Montag hat Frau D. für Arzt-und Therapietermine mit ihrer Tochter reserviert. Sie hat Trisomie 21, ist hör-und sehbehindert. Auch ihre Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt. Deshalb lernte sie erst mit Vier laufen. Zudem ist die Sprachentwicklung wegen der Hörschwäche verzögert. Das Kind musste bereits eine Herz-Operation durchstehen. Wenn die Tochter nachmittags zuhause ist, muss sie dauernd beschäftigt und beaufsichtigt werden.

Der Vater war schwer krank

Der Vater des Kindes ist derzeit ebenfalls zuhause, denn er musste mit akutem Nierenversagen vor einigen Monaten in die Klinik eingeliefert werden. Jetzt ist er im Krankenstand und es ist ungewiss, wann er wieder arbeiten kann. Das Geld war immer knapp, denn Herr D. verdient mit seinen Aushilfsjobs nicht viel. Frau D. bringt knapp 1400 Euro nach Hause. Die Familie hat bisher auf aufstockende Hilfen durch das Jobcenter verzichtet.

Kein Geld für orthopädische Kinderschuhe

Jetzt kommen auf sie etliche Sonderausgaben zu und die sind mit dem Budget nicht zu finanzieren: Der Fahrdienst verlangt für die Tochter einen speziellen Autositz. Den zahlt die Krankenkasse nicht ganz und die Familie muss einen Eigenanteil von 100 Euro beisteuern. Die Tochter benötigt außerdem orthopädische Schuhe. Auch dafür bezahlt die Kasse nur einen Teil und die Familie muss 45 Euro zuzahlen. Kürzlich ging die Waschmaschine kaputt und muss rasch ersetzt werden. Der große Wunsch von Frau D., die rund um die Uhr auf den Beinen ist, wäre eine Spülmaschine. Die würde ihr den Alltag etwas erleichtern.

Der Fahrdienst des sonderpädagogischen Bildungszentrums holt die achtjährige schwerbehinderte Tochter morgens ab und dann geht Frau D. zur Arbeit bis das Kind am Nachmittag wieder gebracht wird. Den Montag hat Frau D. für Arzt-und Therapietermine mit ihrer Tochter reserviert. Sie hat Trisomie 21, ist hör-und sehbehindert. Auch ihre Bewegungsfähigkeit ist eingeschränkt. Deshalb lernte sie erst mit Vier laufen. Zudem ist die Sprachentwicklung wegen der Hörschwäche verzögert. Das Kind musste bereits eine Herz-Operation durchstehen. Wenn die Tochter nachmittags zuhause ist, muss sie dauernd beschäftigt und beaufsichtigt werden.

Der Vater war schwer krank

Der Vater des Kindes ist derzeit ebenfalls zuhause, denn er musste mit akutem Nierenversagen vor einigen Monaten in die Klinik eingeliefert werden. Jetzt ist er im Krankenstand und es ist ungewiss, wann er wieder arbeiten kann. Das Geld war immer knapp, denn Herr D. verdient mit seinen Aushilfsjobs nicht viel. Frau D. bringt knapp 1400 Euro nach Hause. Die Familie hat bisher auf aufstockende Hilfen durch das Jobcenter verzichtet.

Kein Geld für orthopädische Kinderschuhe

Jetzt kommen auf sie etliche Sonderausgaben zu und die sind mit dem Budget nicht zu finanzieren: Der Fahrdienst verlangt für die Tochter einen speziellen Autositz. Den zahlt die Krankenkasse nicht ganz und die Familie muss einen Eigenanteil von 100 Euro beisteuern. Die Tochter benötigt außerdem orthopädische Schuhe. Auch dafür bezahlt die Kasse nur einen Teil und die Familie muss 45 Euro zuzahlen. Kürzlich ging die Waschmaschine kaputt und muss rasch ersetzt werden. Der große Wunsch von Frau D., die rund um die Uhr auf den Beinen ist, wäre eine Spülmaschine. Die würde ihr den Alltag etwas erleichtern.

Frau A. geht es gesundheitlich nicht gut

19Frau A. ist Mitte sechzig und hat viele gesundheitliche Einschränkungen. Durch ihre Krebserkrankung hat sie enorm abgenommen. Sie trägt jetzt Kleidergröße XXS. Beim Einsteigen in die Stadtbahn stürzte sie und brach sich den Oberschenkel. Der Unfall liegt schon einige Zeit zurück, seither ist sie ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und zu 100 Prozent schwerbehindert. Ihr Sofa ist in die Jahre gekommen und muss jetzt ersetzt werden.

So kann man spenden

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBIC/SWIFT: SOLADEST600 Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“

Datenschutzhinweis: Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.