Körperliche und seelische Grausamkeiten in der Kindheit verfolgen die Opfer ein Leben lang. Herr E. gehört dazu: Erst sah so aus, dass er es geschafft hat, dann kam alles anders.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Die Kindheit mit der alkoholkranken Mutter war für Herrn E. die Hölle. Sie misshandelte ihr Kind nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Herr E. erfuhr keinerlei Liebe und Anerkennung. Mit 14 kam er in seiner Heimatstadt Hamburg in ein Heim, und schon als Jugendlicher litt er unter schweren Depressionen. Mit Hilfe der Betreuung des ambulanten Dienstes konnte er eine Ausbildung machen. In seinem erlernten Beruf arbeitete er zehn Jahre als Kundenbetreuer. So konnte er sich stabilisieren und gründete eine eigene Familie.

 

Die Ehe ging jedoch nach wenigen Jahren in die Brüche. Herr E. ist jetzt geschieden und das gemeinsame Kind lebt bei seiner Ex-Frau. Er lebt jetzt im Mittleren Neckarraum und leidet wieder unter periodisch wiederkehrenden Depressionen. Die machten ihm einen Strich durch seine berufliche Laufbahn. In seinem letzten Job wurde er während der Probezeit gekündigt. Einige Zeit lebte er von Krankengeld, das 60 Prozent seines vorherigen Gehalts entspricht.

Der Unfall brachte den sozialen Abstieg

Durch den Verlust der Arbeit und die psychische Krankheit konnte er seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen. Auch die Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau für das Kind bezahlte er nicht mehr. Jetzt wurde der Antrag für Herrn E., der Anfang vierzig ist, auf eine gesetzliche Betreuung gestellt, damit er nicht weiter sozial und finanziell abrutscht.

Er muss unter anderem die Müllgebühren an die Gemeinde zurückzahlen, mit den Rundfunkgebühren ist er ebenfalls im Rückstand, und hinzu kommt die Ratenzahlung für einen Computer, den er sich während seiner Berufstätigkeit gekauft hatte. Außerdem benötigt er ein Bett und neue Kleidung. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit Herr E. seine Schulden bezahlen kann und mit Unterstützung der gesetzlichen Betreuung wieder in geordnete Bahnen kommt.

Der soziale Abstieg von Herrn K. hatte ein Datum. An einem Tag im Jahr 2010 gab es auf der Baustelle, auf der er gearbeitet hatte, beim Schweißen eine Explosion. Er erlitt ein Knalltrauma und verlor weitgehend sein Gehör. Seiner Arbeit konnte er so nicht mehr nachgehen. Er verlor seinen Job und die Ehe ging in die Brüche. Weder zu seiner Ex-Frau, noch zu seinem Sohn hat er Kontakt. Vor dem Unfall gab es keine finanziellen Probleme. Die Familie lebte im eigenen Haus und hatte ihr Auskommen.

Nach dem Verlust der Arbeit glitt Herr K. immer weiter ins soziale Abseits. Wegen verschiedener Diebstahlsdelikte musste er eine Haftstrafe absitzen. Von seinem Heimatort in Rheinland-Pfalz tingelte er kreuz und quer durch Deutschland, von Notunterkunft zu Notunterkunft. In Stuttgart bekam er einen Platz im betreuten Wohnen. Immer wieder hat Herr G., der jetzt Mitte sechzig ist, bei Zeitarbeitsfirmen Arbeit gefunden. Jetzt bezieht er Bürgergeld, würde aber gerne einen festen Arbeitsplatz haben.

Sein Hörvermögen hatte sich zwischenzeitlich gebessert, ist jetzt aber wieder schlechter geworden. Er hat Schulden in fünfstelliger Höhe, vorwiegend Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Unterhaltsschulden. Er benötigt neue Kleidung und Schuhe sowie eine Brille, in seinem Zimmer im betreuten Wohnen fehlen ein Bett samt Bettzeug, ein Schrank und eine Sitzgelegenheit. Außerdem möchte Herr K. gerne ein Fahrrad. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Herrn K., damit er im geregelten Leben wieder Fuß fassen kann.

Fotografieren als Beruf

In besseren Zeiten reiste Herr B. viel und Fotografieren war sein Hobby. Dann kamen die Depressionen. Er konnte seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, und jetzt, mit Ende 50, ist der alleinstehende Mann vereinsamt. Er war lange krankgeschrieben. Herr B. hat große Schwierigkeiten, Kontakt mit anderen Menschen aufzunehmen. Es besteht der Verdacht, dass er am Asperger-Syndrom leidet, einer Form von Autismus.

Herr B. hatte Ersparnisse durch seine frühere Arbeit. Von diesen hat er einige Zeit gelebt, als seine psychische Erkrankung ausbrach. Jetzt sind seine Rücklagen aufgebraucht und Herr B. musste Bürgergeld beantragen. Anschaffungen kann er davon keine mehr machen. Er nimmt zur Zeit an einem Kurs für die Teilhabe am Arbeitsleben teil, dessen Zweck es ist, kranke Menschen oder Menschen mit einer Behinderung wieder in den Beruf einzugliedern.

Fotografieren hat er wieder für sich entdeckt. Darüber kommt er in Kontakt mit anderen Menschen, weil er die Bilder in einer Foto-Community teilt. Dies hilft ihm, über die große Langeweile und Perspektivlosigkeit, die ihn seit dem Verlust seiner Arbeit quält, hinweg zu kommen. Die Kamera von Herr B. ist vor kurzem kaputt gegangen und eine Reparatur lohnt sich nicht mehr. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit er sich eine einfache Digitalkamera kaufen kann und so beim Fotografieren wieder Lebensfreude gewinnt.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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Hilfe für den Nachbarn

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Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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