Frau W. will mit ihrem Kind zusammen auf eigenen Beinen stehen, auch finanziell. Sie hat schon immer im Einzelhandel gearbeitet. Jetzt aber macht sie in diesem Bereich eine Ausbildung – da ist das Geld knapp.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Frau W. lernt wieder: Sie hat eine Ausbildung im Einzelhandel begonnen, denn sie will unabhängig von Sozialleistungen werden. Die junge Frau Mitte zwanzig erzieht ihr Kind alleine. Als es noch ein Baby war, wohnte sie bei ihrer Mutter. Schon sechs Monate nach der Geburt begann sie wieder in Vollzeit im Verkauf zu arbeiten. Ihre Mutter war dann für das Kind da.

 

Nach drei Jahren reduzierte Frau W. ihre Arbeitszeit, weil sie mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen und einen eigenen Hausstand gründen wollte. Sie fand auch eine Wohnung und musste deshalb in der Folge aber aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen, denn der Lohn aus ihrer Teilzeitbeschäftigung im Verkauf reichte bei Weitem nicht für die Miete und zum Leben.

Es fehlt die Kücheneinrichtung

Die kleine Wohnung hat Frau W. mit den Möbeln aus ihrem ehemaligen Kinderzimmer eingerichtet. Vieles davon ist mittlerweile kaputt, und es fehlen auch einige Einrichtungsgegenstände. Besonders dringend benötigt sie jedoch einen Laptop für ihre Ausbildung. Das Kind im Grundschulalter sollte einen Schreibtisch bekommen. Außerdem ist in der Wohnung keine Kücheneinrichtung. Frau W. improvisiert seit ihrem Einzug, weil sie sich keine Küchenmöbel leisten kann. Wenn sie etwas backen will, fährt sie dafür bisher immer zu ihrer Mutter.

Ein weiteres Schicksal: Frau R. will wieder lächeln

32 Mit Anfang sechzig will Frau R. einen Neustart wagen. Sie hatte die vielen Probleme in ihrem Leben mit Alkohol zu ertragen versucht. Nun hat sie erfolgreich eine Rehabilitation hinter sich und wird sozialpädagogisch betreut. Zu ihren erwachsenen Kindern hat sie ein gutes Verhältnis, die Ehe wurde vor Jahren geschieden.

Versicherung zahlt fast komplett

Frau R. will eine Arbeit finden und wieder unbeschwert lächeln. Mit ihren Zahnlücken schämt sie sich. Vor einigen Jahren hat sie eine Zahnzusatzversicherung bei einer Krankenkasse abgeschlossen. Somit bleibt nur ein Restbetrag von 154 Euro für die Zahnsanierung. Diesen Betrag hat sie nicht.

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