Bei der Spendenaktion „Hilfe für den Nachbarn“ e. V. geht es um einen Mann, der in einer bekannten Band der Drummer war. Heute ist er psychisch krank und arbeitet in einer sozialen Einrichtung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 27Schon der kleinste Konflikt mit Kollegen oder mit seinen Mitbewohnern macht Herrn D. schwer zu schaffen. Nach Möglichkeit geht er deshalb allen Diskussionen aus dem Weg. Er wird seit Jahren vom gemeindepsychiatrischen Dienst betreut und arbeitet in einer Einrichtung für behinderte Menschen. Zu seinem kleinen Gehalt erhält er eine Rente und aufstockende Sozialleistungen. Herr D. war in seiner Jugend Drummer in einer damals recht bekannten Band. Die Musik ist seine Leidenschaft und über die betreuende Institution hat er einen kleinen Probenraum erhalten. Dort kann der sensible Mittfünziger allen Ärgernissen ausweichen.

 

Musik vom Smartphone

D. besitzt ein defektes Smartphone, das immer wieder Probleme macht. Es ist sein einziger Kontakt zur Außenwelt und er recherchiert viel für seine Musik über das Handy. Einen PC oder ein Tablet möchte er nicht, weil er sich nicht mit deren Handhabung befassen will.

Sein großer Wunsch ist ein einfaches, gut zu bedienendes Smartphone, mit dem er Musik hören kann. Außerdem hat D. Schmerzen an den Füßen und war deshalb schon beim Arzt. Seine alten Winterschuhe drücken, er benötigt ein paar neue Schuhe.

Die Leberzirrhose macht Frau R. zu schaffen

28 Ein Backofen ist für Frau R. besonders wichtig. Nicht etwa, weil Backen ihr Hobby ist, sondern weil sie aus gesundheitlichen Gründen keine gebratenen Lebensmittel zu sich nehmen darf. Alles muss entweder gekocht oder im Backofen gegart sein. Ihr jetziger Herd ist jedoch defekt. Frau R. ist Mitte fünfzig und lebt alleine. Ihre Kinder wohnen viele Hundert Kilometer von ihr entfernt. Seit diesem Jahr hat sie eine 50 Prozent-Stelle in einer sozialen Einrichtung. Weil ihr Lohn zu gering ist, erhält sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Vor eineinhalb Jahren wurde bei Frau R. Leberzirrhose diagnostiziert. Deshalb kann sie keiner Vollzeitbeschäftigung mehr nachgehen. Für ihre Einzimmerwohnung hat sie viele Möbel und auch die Elektrogeräte gebraucht gekauft. Jetzt benötigt sie dringend einen neuen Herd mit Backofen.

Die Schussverletzung am Knie schmerzt

29 Das Knie schmerzt. Vor allem, wenn Frau H. längere Zeit stehen muss, zum Beispiel beim Abspülen – und das muss sie für ihren Fünf-Personen-Haushalt mehrmals am Tag. Die Schmerzen erinnern sie dabei täglich an ihre Heimat Syrien. Dort wurde ihr ins Knie geschossen, und die Folgen wird sie nicht mehr los. Vor vier Jahren kam sie mit ihren kleinen Kindern nach Deutschland. Der Ehemann lebt nicht hier. Eine Spülmaschine würde den Alltag für Frau H. erheblich erleichtern. Das schmale Budget der Familie reicht für die Anschaffung aber nicht aus.

Tränen im Pflegeheim

30 Die Familie rückte zusammen, damit sie der pflegebedürftigen Großmutter gerecht werden konnte. 15 Jahre lebten alle in einer Wohnung: die fünfköpfige Familie S. und die Großmutter. Sie teilte sich mit den Kindern ein Zimmer. Als sie vor acht Jahren pflegebedürftig wurde und ein spezielles Pflegebett benötigte, bekam sie dafür einen Platz im Wohnzimmer. Das schränkte das Familienleben mit den kleinen Kindern sehr ein.

Zurück in die Familie

Zwischendurch hatte Herr S. im selben Haus für seine Mutter eine kleine Wohnung dazu gemietet. Aber die Kosten waren zu hoch, sodass er sie wieder kündigen musste. Als die Großmutter immer hinfälliger wurde und sich nur noch über Laute und Gesten ausdrücken konnte, entschloss sich Herr S., dass seine Mutter in einem Pflegeheim besser aufgehoben wäre. Zudem ist Herr S. seit drei Jahren selbst krank. Er kann nicht mehr arbeiten und erhält eine Erwerbsminderungsrente sowie aufstockende Leistungen. In dem Heim fühlte sich die Großmutter nicht wohl und weinte viel. Herr S. holte sie wieder nach Hause zurück. Dort verstarb sie vor gut einem Jahr. Herr S. war der Meinung, dass alle Heimkosten beglichen seien. Kürzlich erhielt er eine Nachforderung in Höhe von 300 Euro, die er nicht begleichen kann.

Das Spendenkonto:
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Kennwort „Hilfe für den Nachbarn“

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