Herr N. wurde bei einem Bombenangriff verschüttet. Die schweren Verletzungen wurden nie richtig behandelt. Kürzlich hat ihn ein Autofahrer angefahren. Er brach die Hand und kann seinen Einsteigerkurs in den Beruf nicht weiter belegen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Das Gehen bereitet Herrn N. seit Jahren große Schmerzen. Er nimmt daher regelmäßig Medikamente ein. In seiner Heimat Somalia wurde das Haus, in dem er lebte, von einer Bombe getroffen und stürzte ein. Herr N. wurde verschüttet und dabei an einem Bein und an der Hüfte schwer verletzt. Nachbarn nahmen ihn bei sich auf. Drei Tage lang lag er im Koma, ein Krankenhaus gab es nicht. Die Verletzungen wurden daher nie medizinisch fachgerecht behandelt. Herr N. hat sich einen Zehenspitzengang angewöhnt, um sich überhaupt fortbewegen zu können. Vor zehn Jahren gelang ihm die Flucht nach Deutschland.

 

Schmerzfrei mit dem E-Scooter

Eine Operation der Hüfte und des Beins wäre inzwischen sehr kompliziert, weil die Verletzung so lange unbehandelt war. Aber Herr N., der jetzt Anfang dreißig ist, hat hier immerhin die Hilfe eines Orthopäden. Von einem Bekannten hat er vor einiger Zeit einen gebrauchten E-Roller abgekauft. Damit konnte er sich ohne Schmerzen fortbewegen. Er konnte so auch einen Kurs als Gabelstaplerfahrer belegen und hatte die Aussicht, eine feste Arbeitsstelle zu finden.

Angefahren auf dem Zebrastreifen

Kürzlich wurde er von einem Autofahrer angefahren, als er mit dem E-Roller auf einem Zebrastreifen über die Straße fuhr. Herr N. stürzte und brach sich die Hand. Der Autofahrer streitet jede Schuld ab. Ein Passant rief die Polizei, ein Krankenwagen wurde aber nicht gerufen, und Herr N. ging erst einige Tage später wegen der Schmerzen in der Hand zum Arzt und dann ins Krankenhaus, wo der Bruch behandelt wurde. Er hat Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autofahrer erstattet.

Der Unfall hat Herrn N. einen Strich durch sein gerade erfolgreich gestartetes Berufsleben als Gabelstaplerfahrer gemacht. Wegen der gebrochenen Hand musste er den Kurs abbrechen. Der E-Roller wurde bei dem Unfall so stark beschädigt, dass er nicht mehr zu gebrauchen ist. Herr N. lebt von Bürgergeld und braucht wieder einen E-Roller, damit er sich fortbewegen kann. Für 560 Euro könnte er sich einen neuen Roller kaufen und dann wieder seinen Kurs besuchen, sobald der Bruch an der Hand geheilt ist. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

Scham wegen der kaputten Hausgeräte

Schon lange lebt Frau D. mit ihrem jüngsten Kind mit vielen Provisorien im Haushalt: So funktionieren am Herd nur noch zwei Platten und der Backofen bleibt kalt. Erst als auch noch die Waschmaschine kaputt ging, fasste sie sich ein Herz und erzählte davon in der Werkstatt für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, in der sie arbeitet. Sie wäre von sich aus nie auf die Idee gekommen, um finanzielle Hilfe zu bitten, damit sie die Hausgeräte ersetzen kann; es ist ihr peinlich, dass sie die Anschaffungen nicht aus eigener Kraft stemmen kann.

Misshandlung in der Kindheit

Frau D. ist heute Anfang vierzig und hat in ihrem Leben viel Gewalt und Bedrohungen erlebt. Von den Misshandlungen in ihrer Kindheit hat sie körperliche Schäden davongetragen. Nur die Großeltern hat sie in positiver Erinnerung. Als Teenager entwickelte sie eine Essstörung und musste deshalb in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Sie besuchte die Förderschule und machte eine hauswirtschaftliche Ausbildung. Gearbeitet hat sie in verschiedenen Jobs. Dann kam 2002 ihr erstes Kind zur Welt, ein Jahr später das zweite. Der Vater der Kinder war sehr gewalttätig. Frau D. schaffte es, sich von diesem Mann zu trennen, doch er hat sie jahrelang weiter verfolgt und bedroht.

Schließlich zog sie nach Süddeutschland, wo sie Verwandte hat. Sie lernte hier einen neuen Partner kennen und bekam mit ihm zusammen ein weiteres Kind. Die Beziehung ging jedoch in die Brüche. Frau D. lebt mit dem jüngsten Kind, das jetzt im Teenageralter ist, allein in einer kleinen Wohnung. Sie arbeitet in Teilzeit in der Werkstatt. Von ihrem geringen Lohn kann sie nicht leben und erhält deshalb Grundsicherung. Für das Kind bezieht sie Unterhaltsvorschuss. Sonderausgaben wie den Kauf eines Herdes und einer Waschmaschine kann sie davon nicht finanzieren. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet deshalb um Spenden.

Frau O. kann nicht mehr arbeiten

Die Ehe von Frau O. war geprägt von Problemen, die meistens die Ursache in der Spielsucht ihres Mannes hatten. Sie trennte sich von ihm – und dies obwohl sie erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben hat und viele Dinge nicht ohne Hilfe erledigen kann. Die Kommunikation mit Behörden ist für Frau O. sehr herausfordernd. Sie lebt mit den Kindern allein und kann wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr ihrer Arbeit als Reinigungskraft nachgehen.

Der Bandscheibenvorfall schmerzt

Sie leidet unter Migräne und muss sich demnächst wegen eines Bandscheibenvorfalls operieren lassen. Mit den Kindern ist sie kürzlich umgezogen, und dabei sind hohe Kosten entstanden. So musste sie zum Beispiel doppelt Miete bezahlen. Frau O. lebt von Bürgergeld und benötigt eine neue Waschmaschine. Die Kinder brauchen neue Kleidung. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.

DAS SPENDENKONTO

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Hilfe für den Nachbarn

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