Mit vier Kindern machte sich Frau W. auf den Weg zu ihrem Mann, der in Deutschland Asyl bekommen hatte. Bei der Fahrt über das Meer musste sie miterleben, wie drei ihrer Kinder ertranken.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Es sollte die Reise in eine bessere Zukunft werden. Herr W. lebte bereits als anerkannter Flüchtling seit mehreren Jahren in Deutschland und wollte seine Familie zu sich holen. Seine Ehefrau machte sich mit den gemeinsamen vier Kindern mit dem Boot von der Türkei aus auf den Weg nach Griechenland, von wo aus sie weiter nach Deutschland reisen sollten.

 

Dann erlebte die Mutter einen Albtraum, wie er schlimmer nicht sein kann. Bei ihrer Flucht kenterte das Boot, in dem sie saßen. Sie musste erleben, wie drei ihrer Kinder nicht mehr gerettet werden konnten und im Meer ertranken. Das geschah vor 21 Jahren, und die Familie wird immer unter diesem traumatischen Erlebnis leiden. Frau W. ist in psychologischer Behandlung. Das Kind, das den Bootsunfall überlebte, ist heute erwachsen und lebt bei den Eltern zu Hause. Zwei jüngere Geschwister sind hier geboren. Diese drei Kinder und ein Neffe leben im Haushalt bei Herrn und Frau W. Für den Neffen erhält die Familie Pflegegeld.

Der Ernährer der Familie war länger krank

Herr W. musste sich kürzlich einer Operation am Knie unterziehen, weil er unter chronischen Schmerzen leidet. Er konnte wegen des Eingriffs längere Zeit nicht arbeiten, und das ohnehin schmale Budget der Familie ist dadurch noch weiter geschrumpft. Herr W. ist der Alleinverdiener. Gerade jetzt ging der Herd kaputt. Er lässt sich nicht mehr reparieren, und die sechsköpfige Familie benötigt rasch einen Ersatz. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit die Familie einen neuen Herd mit Backofen kaufen kann.

Herr D. fällt durch das Hilferaster

Zusammen mit seinem geistig behinderten Bruder lebt Herr D. jetzt im Alter am Existenzminimum. Die beiden Männer fallen durch die Raster des Sozialsystems, denn sie wohnen in ihrem Elternhaus. Die Immobilie haben sie geerbt. Der Vater und die Mutter sind vor längerer Zeit verstorben, und eine Wohnung in dem alten Haus hat Herr D. vermietet. Dafür erhalten die Brüder 1000 Euro pro Monat. Das entspricht etwa dem Grundsicherungsbedarf, der ihnen zustehen würde. Der Bruder arbeitet in einer Werkstatt für geistig behinderte Menschen und verdient dort ein kleines Zubrot. Wenn die Werkstatt am Nachmittag schließt, betreut Herr D. anschließend den 30-Jährigen zu Hause.

Beschwerden nach 30 Jahren auf dem Bau

Er selbst ist 64 Jahre alt und kann frühestens 2025 seine Rente erhalten. Er hat 30 Jahre auf dem Bau gearbeitet und anschließend die kranke Mutter gepflegt, jetzt kümmert er sich allein um den behinderten Bruder. Seine Gesundheit ist durch die vielen Jahre harter Arbeit auf Baustellen angeschlagen, und einige Medikamente und Hilfsmittel, die die Männer benötigen, muss Herr D. selbst bezahlen. Wegen einer Versicherungslücke bezahlt er einen hohen Betrag für seine Krankenversicherung aus der eigenen Tasche.

In dem alten Haus fallen immer wieder Reparaturen an, die Herr D. über die 1000 Euro Mieteinnahmen nicht begleichen kann. So sind Schulden entstanden, die er in Raten abstottert. Ersparnisse sind nicht vorhanden. Nun ist die Wohnungstüre kaputtgegangen. Sie hat sich verzogen, und die Schließanlage funktioniert nicht mehr. Da die obere Wohnung vermietet ist, ist es Herrn D. wichtig, dass die Türe zu der von ihm und dem Bruder bewohnten Wohnung wieder zuverlässig funktioniert. Er kann für die Reparatur selbst einen kleinen finanziellen Beitrag beisteuern. Außerdem benötigt Herr D. ein neues Festnetztelefon. Ein Handy besitzt er nicht. Er muss für die Behindertenwerkstatt erreichbar sein. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden für Herrn D., damit er die Wohnungstüre reparieren lassen und ein neues Telefon kaufen kann.

Die Tochter ist autistisch

Die beiden Zimmer der kleinen Wohnung teilt sich Frau N. mit ihrer gerade erwachsen gewordenen Tochter. Die Mutter schläft im Wohnzimmer, das zweite Zimmer, das die Tochter bewohnt, ist bis auf zwei Matratzen leer. Ihre Kleidung lagert in Kartons. Sie hat längere Zeit in einer Wohngruppe gelebt, wollte aber gerne wieder zur Mutter zurück, auch wenn es bei ihr sehr beengt ist. Seit einem Jahr leben beide in der spärlich möblierten Wohnung zusammen. Die Tochter hat einen atypischen Autismus. Menschen mit diesem Krankheitsbild haben Schwierigkeiten in der sozialen Kommunikation und Interaktion, eingeschränkte Interessen und eventuell stereotype Verhaltensweisen. Alle diese Störungen können unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Bei der Tochter von Frau N. wurden die Symptome bereits vor ihrem dritten Lebensjahr festgestellt.

Mobiliar für zweite Zimmer

Die Tochter sucht aktuell nach einer Ausbildungsstelle. Allerdings muss diese in einer beschützten Werkstatt sein, da sie im normalen Berufsleben wegen ihres Autismus nicht zurechtkommt. Frau N. arbeitet in einem Hotel. Das Zimmer für die Tochter will sie wohnlich einrichten und einen Kleiderschrank sowie eine Kommode kaufen. Außerdem fielen kürzlich Kosten für die Reparatur der Spülmaschine an. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit Frau N. das Mobiliar für die Tochter kaufen kann.

DAS SPENDENKONTO

IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600Kennwort Hilfe für den Nachbarn.

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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Hilfe für den Nachbarn

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