Die sechsköpfige Familie haust nach einem Wasserschaden in einer zugigen, kalten Obdachlosenunterkunft mit nur zwei Ölöfen – und die Toilette liegt außerhalb der Wohnung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Das Wasser kam durch die Wand in der Küche. Der Druck wurde immer stärker, und schließlich liefen die Küche und der Flur voll. Dann bahnte sich das Wasser den Weg in die Zimmer. Die Wohnung der fünfköpfigen Familie wurde komplett durchnässt. Familie H. stand vor dem Nichts. Ihre Wohnung war durch den Wasserschaden nicht mehr zu gebrauchen. Die Gemeinde wies den Eltern mit drei kleinen Kindern eine Bleibe in einer Obdachlosenunterkunft zu.

 

Die Kinder sind dauernd erkältet

Die frühere Wohnung wurde renoviert, doch der Vermieter wollte nicht, dass die Familie wieder einzieht. So musste sie in der Obdachlosenunterkunft bleiben, mittlerweile wurde das vierte Kind geboren. Zusammen leben sie jetzt in drei kleinen Zimmern mit wenig Platz für Schränke oder anderweitigen Stauraum. Vor allem aber die sanitären Anlagen sind katastrophal: Die Toilette ist im Treppenhaus, die Treppe sehr steil. Das ist für die kleinen Kinder sehr gefährlich. Zum Heizen stehen nur zwei Ölöfen zur Verfügung, und in dem alten Haus zieht es durch alle Ritzen. Die Kinder sind dauernd erkältet. Die Familie besitzt kein Auto. Einkäufe sowie Arzttermine oder Behördengänge bedeuten immer einen großen Aufwand, meist verbunden mit langen Fußwegen, denn am Wohnort der Familie ist die Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gut. Der Familienvater arbeitet in einem Handwerksbetrieb. Sein Arbeitstag beginnt früh morgens. Frau H. ist zu Hause bei den Kindern. Das Paar ist nicht verheiratet, und Frau H. kann aus formalen Gründen wegen der letzen beiden Schwangerschaften nicht mehr pflichtversichert sein. Sie muss den Krankenkassenbeitrag selbst bezahlen. Außerdem hat sie Schulden bei der Krankenkasse, die in monatlichen Raten abbezahlt werden müssen.

Die Wohnung wird kindgerechter

Die Eltern versuchen nun mehr Platz für die Kinder zu schaffen. Sie werden ihr Schlafzimmer zu einem zweiten Kinderzimmer umgestalten. Sie selbst werden dann im Wohnzimmer schlafen. Einige Möbel konnten sie aus der früheren Wohnung noch retten. Für das Wohnzimmer jedoch fehlt eine Ausziehcouch für die Nacht, die größeren Kinder benötigen ein Stockbett. Außerdem fehlen mehrere Teppiche, damit die Kinder auf dem Fußboden spielen können. Das jüngste ist im Krabbelalter und benötigt einen warmen Untergrund.

Sprung aus dem Fenster – auf ein Glasdach

Die psychische Krankheit überfällt Frau F. in Schüben. Vor einigen Monaten wurden die Wahnvorstellungen und der Realitätsverlust bei ihr so extrem, dass sie aus dem Fenster sprang. Sie überlebte – wahrscheinlich, weil der Sturz durch ein Glasdach abgebremst wurde. Das Dach ging dabei zu Bruch. Mit schweren Verletzungen wurde Frau F. in eine Klinik gebracht. Danach kam sie wegen ihrer psychischen Probleme in stationäre Behandlung. Dieser Aufenthalt in der Psychiatrie dauert nun schon mehrere Monate. Die Frau Ende vierzig ist ganz auf sich alleine gestellt und wird künftig – so die Prognose der Ärzte – nicht mehr in der Lage sein, ihr Leben selbstständig zu meistern. Zu ihrer Familie hat sie keinerlei Kontakte mehr.

Frau F. lebt von Arbeitslosengeld II. Weitere Einkünfte oder Ersparnisse hat sie nicht. Wegen ihrer Schulden ist sie seit Längerem in Beratung. Nun muss sie die Rechnung für das zu Bruch gegangene Glasdach in Höhe von 1300 Euro bezahlen und kann die Mittel dafür nicht aufbringen.

Frau E. fängt mit ihren Kindern neu an

Platz haben sie keinen: Frau E. lebt mit ihren drei Kindern in einer kleinen Zweizimmerwohnung. Aber sie und der Nachwuchs haben nun endlich Frieden. Frau E. hat jahrelang die Angriffe, die Beschuldigungen und die Schläge durch ihren Ehemann ertragen. Dann fing er an, auch die beiden älteren Kinder zu misshandeln.

Deshalb nahm sie eines Tages all ihren Mut zusammen und flüchtete mit den Kindern in ein Frauenhaus. Damit sie alle zusammen vor den Nachstellungen des Mannes sicher waren, wurde Frau E. von ihrem ursprünglichen Wohnort in ein Frauenhaus im Mittleren Neckarraum verlegt. Nun hat sie die kleine Wohnung gefunden und eine neue Existenz gegründet. Vieles hat sie improvisiert, um die zwei Zimmer einzurichten. Doch das Jüngste benötigt ein Bett, die älteren Kinder brauchen einen Schrank. Frau E. lebt von Arbeitslosengeld II, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Für Sonderausgaben reicht dies nicht.

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