Mit drei kleinen Kindern ist eine Berufstätigkeit immer schwierig. Frau L. könnte durch eine Fortbildung ihre Situation in jeder Hinsicht verbessern.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Eine Berufstätigkeit mit drei kleinen Kindern ist ein Kraftakt. Frau L. ist außerdem noch allein erziehend. Der Vater der älteren Kinder hatte sie sich nie um die Familie gekümmert. Deshalb hatte sie sich von ihm getrennt. Mit ihrem neuen Partner hat sie ein weiteres Kind. Sie leben nicht zusammen, aber er unterstützt Frau L.

 

Sie ist im Gesundheitsbereich tätig und hat schon bald nach der Geburt der älteren Kinder wieder gearbeitet. Dies war mit Hilfe ihrer Mutter möglich. Derzeit hat sie einen Minijob in ihrem erlernten Beruf. Aufstockend erhält sie Arbeitslosengeld II. Nun war sie aber selbst einige Zeit krankgeschrieben.

Kein Geld für die Weiterbildung

Frau L. möchte ein zweites Standbein in ihrem Beruf. Sie könnte eine Stelle als Dozentin bekommen, eine Tätigkeit, die sie terminlich selbst planen könnte, was bei drei kleinen Kindern von großem Vorteil wäre. Die Voraussetzung dafür ist eine Weiterbildung bei der Industrie- und Handelskammer. Diese kostet 1000 Euro. Das Jobcenter übernimmt die Kosten nicht. Frau L. hat keine Ersparnisse, um die Fortbildung zu finanzieren. Die neue Tätigkeit würde ihre Existenz sichern, sodass sie keine staatlichen Leistungen mehr in Anspruch nehmen müsste.

Ein weiteres Schicksal: Acht Jahre Ungewissheit

26Die Unsicherheit zermürbt die Familie P. Können wir bleiben oder nicht? Das beschäftigt die Familie seit acht Jahren. Sie haben lange im Iran gelebt, kommen aber ursprünglich aus Afghanistan. In Deutschland sind sie zum Christentum konvertiert und haben deshalb besondere Furcht vor einer Abschiebung. Bis heute ist ihr Asylverfahren nicht abgeschlossen. Das jüngere Kind ist hier geboren. Das ältere ist mittlerweile erwachsen. Herr P. leistet Schwerarbeit auf dem Bau. Sein Lohn ist so gering, dass die Familie noch Asylbewerber-Leistungen erhält. Nun ging der Kühlschrank kaputt. Das Amt für Asyl hat die Unterstützung für eine Neuanschaffung abgelehnt. Frau P. leidet unter chronischen Kopf-und Rückenschmerzen. Sie benötigt dringend ein Bett. Das alte ist mehrfach repariert worden und nicht mehr zu gebrauchen. Die Familie hat keinerlei Vermögen und kann die Dinge nicht finanzieren.

Ein weiteres Schicksal: Corona gab den Rest

27Das eigene Geschäft und die Pflege der Mutter war zu viel für Frau S., auch emotional war die Situation extrem belastend für sie. Als Folge erlitt sie einen Burnout und war deshalb in ärztlicher Behandlung. Die Corona-Krise gab ihr dann den Rest, denn ihren Friseursalon konnte sie unter diesen Bedingungen nicht mehr länger halten. Frau S. hat ihn aufgegeben. Auch ihre Wohnung musste sie aufgeben, weil sie zu teuer geworden war. Jetzt lebt sie in einem Ein-Zimmer-Appartement. Sie sucht eine neue Arbeit in ihrem Beruf, denn sie will unbedingt unabhängig von Sozialleistungen sein. Mittlerweile ist sie in Privatinsolvenz. Den Eigenanteil an einer Zahnarztbehandlung kann sie nicht bezahlen und sie benötigt einen neuen Laptop und ein Fahrrad.

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