Toma war immer sich selbst überlassen und wurde viel verprügelt. Jetzt lebt er in einer intensivpädagogischen Einrichtung und hat etwas gefunden, das ihn begeistert.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Mit seinen 14 Jahren steht Toma ganz alleine da. Er lebt in einer intensivpädagogischen Einrichtung der Evangelischen Gesellschaft. Das bedeutet, dass er nicht außerhalb zur Schule gehen kann, sondern dort unterrichtet wird. Auch Ausgang gibt es nur in Begleitung.

 

Dass er in einer Einrichtung für besonders schwere Jungs gelandet ist, hat viele Ursachen. Sein Vater holte ihn vor zwei Jahren aus Rumänien zu sich. Die Konflikte und Auseinandersetzungen mit dem gewalttätigen Vater, der keinerlei Bezug zu dem damals 12-jährigen Kind hatte, waren so schlimm, dass der Junge vom Jugendamt in Obhut genommen werden musste.

Toma wurde in eine Wohngruppe aufgenommen. Doch er eckte überall an. Auch in weiteren Wohngruppen passte er nicht, weil er sich nicht einfügen konnte. Er hatte nie ein familiäres Zusammenleben kennengelernt und auch keinerlei Sozialverhalten entwickelt. Er war immer sich selbst überlassen gewesen und hat die Fürsorge durch Mutter und Vater nie erfahren. Die Eltern hatten sich nicht um ihn gekümmert und wenn sie auf ihn aufmerksam wurden, wurde er ausgeschimpft und oft verprügelt. Toma leidet bis heute unter seiner verlorenen Kindheit.

Der 14-Jährige hat großes handwerkliches und technisches Geschick und hat in der jetzigen Einrichtung begonnen, alte Fahrräder zu reparieren. Er träumt mittlerweile davon, nach dem Schulabschluss eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker zu beginnen. Bis jetzt hat er jedoch kein passendes Werkzeug zur Verfügung. Als Bewohner einer Wohngruppe bekommt er nur ein sehr geringes Taschengeld. Davon kann er sich den speziellen Werkzeugkoffer für Fahrradreparaturen und ein kleines Sortiment an Ersatzteilen nicht kaufen. Mit einer Spende von 300 Euro könnte Toma alles Notwendige für die Fahrradreparaturen kaufen.

Ein neuer Anstrich für mehr Zuversicht

Die Wohnung von Frau D. und ihrer Teenagertochter braucht einen neuen Anstrich. Seit vielen Jahren wurde nichts mehr renoviert. Frau D. ist alleinerziehend und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der Leiter stehen und eine Zimmerdecke streichen. Deshalb muss die Renovierung von einem Handwerksbetrieb vorgenommen werden. Freunde oder Bekannte gibt es nicht. Wenn die abgewohnte Wohnung renoviert ist und wieder freundlicher wird, bringt das für Mutter und Kind mehr Lebensqualität in den ansonsten sehr belasteten Alltag.

Schon als die Tochter noch im Grundschulalter war, bekam die Mutter immer schlimmer werdende Muskelschmerzen. An manchen Tagen ist für Frau G. jede Bewegung eine Qual. Frau D. ist jetzt mit Ende dreißig arbeitsunfähig. Sie ist hoch verschuldet. Die roten Zahlen stammen zum Teil aus der Zeit der Ehe mit dem Vater ihres Kindes. Der Ex-Mann lebt mittlerweile viele Hundert Kilometer weit weg und kümmert sich nicht um die Tochter. Es besteht nur ein sporadischer Kontakt. Ab und zu wird telefoniert. Für den Unterhalt des gemeinsamen Kindes kommt er nicht auf. Mutter und Kind leben bis auf Kontakte mit der Schule und den Ämtern recht isoliert.

Frau G. und die Tochter leben von Arbeitslosengeld II, und das wird sich wegen der gesundheitlichen Probleme in absehbarer Zeit nicht ändern. Neben der Renovierung der Wohnung müssen auch einige Möbelstücke ersetzt werden, weil sie alt und defekt sind oder weil sie schlichtweg nie angeschafft wurden, wie zum Beispiel ein Kleiderschrank für beide. Das Sofa, auf dem Frau G. im Wohnzimmer schläft, ist durchgelegen und gehört auf den Sperrmüll. Auch die Tochter ist ihrem Kinderbett längst entwachsen und benötigt ein neues. Außerdem fehlen Lampen und Teppiche. Die Tochter sollte ein Fahrrad bekommen, damit sie unabhängig von der Mutter ist, wenn diese wieder besonders stark unter den Bewegungsschmerzen leidet. Die Renovierung und die Möbel kann Frau D. nicht bezahlen.

Die vielen Treppen sind ein Hindernis

Besonders die Schwellungen an beiden Füßen und Fußgelenken machen Frau U. sehr zu schaffen. Sie kann kaum noch gehen. Sie bemüht sich dennoch, ihren Haushalt alleine in Schuss zu halten. Für die Einkäufe hat sie seit Kurzem eine Hilfe, denn die vielen Treppen zu ihrer Wohnung schafft sie nicht mehr – und schon gar nicht mit einer Einkaufstasche. Frau U. verlässt nach Möglichkeit ihre Wohnung nicht mehr. Seit ihrer Scheidung lebt sie alleine.

Sie ist Mitte siebzig, und ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich immer weiter. Frau U. lebt von ihrer Rente, dazu erhält sie aufstockende Grundsicherung. Somit hat sie im Monat rund 1000 Euro zur Verfügung. Davon muss sie Miete, Strom, Heizung, Krankenversicherung und Lebensmittel bezahlen. Außerdem zahlt sie noch Raten für einen früheren Kredit ab.

Frau Grubers sehr alte Waschmaschine steht im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses. Somit ist sie für sie praktisch nicht mehr erreichbar. Sie benötigt eine Hilfe, die ihr die Wäsche die Treppen runter- und wieder in ihre Wohnung hinaufträgt.

Gerne hätte sie eine neue Waschmaschine, die sie in ihrer Wohnung aufstellen kann. Dann könnte sie die Wäsche wieder alleine waschen. Das würde ihr ein Stück Selbstständigkeit zurückgeben. Für diese Anschaffung fehlt der Seniorin das Geld.

Die Aktion Hilfe für den Nachbarn würde gerne alle drei Betroffenen mit Ihren Spenden unterstützen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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