Die Frau Anfang vierzig ist mit ihren Kindern der Hölle entkommen und fand Schutz im Frauenhaus. Weil sie zusammen mit dem prügelnden Ehemann ein Haus besitzt, in dem er weiterhin wohnt, bekam sie zu keiner Zeit ihrer Flucht staatliche Unterstützung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Es ist beachtlich, was Frau M. innerhalb eines Jahres geschafft hat: Sie musste unter Polizeischutz zusammen mit ihren Kindern vor dem gewalttätigen Mann fliehen, kam zunächst bei Verwandten unter und fand dann viele hundert Kilometer von ihrem ursprünglichen Wohnort im Frauenhaus in Stuttgart Schutz.

 

Schon während des Aufenthalts dort hat sie gearbeitet. Jetzt hat sie mit ihren Kindern zusammen eine Wohnung gefunden und alle sind glücklich, dass endlich Ruhe und Kontinuität in ihr Leben einkehren kann. „Niemand wird mich mehr schlagen, weil Geschirr in der Küche steht, niemand wird mich mehr wie eine Sklavin behandeln“, sagt sie bestimmt. Die Kinder haben wegen der Fluchtodyssee mehrere Schulwechsel hinter sich und Frau M. freut sich, dass sie trotzdem und der Erlebnisse zu Hause gute Noten nach Hause bringen.

Die Kinder haben einen Schock

Sie könnte sehr stolz auf das sein, was sie erreicht hat, aber die Vergangenheit holt sie immer wieder ein: Ohne Psychopharmaka und Schlafmittel geht es noch nicht. Häufig hat sie Schmerzen wegen der erlittenen Misshandlungen und die Kinder haben noch lange nicht verarbeitet, was sie mitansehen mussten. „Die Kinder hat er in Ruhe gelassen, aber sie haben einen Schock“, sagt sie und zeigt Fotos von ihrem blau geschlagenen Gesicht. „Ich bin die Treppe hinuntergestürzt“, hatte sie einmal bei der Arbeit in ihrem ursprünglichen Wohnort gesagt.

Aber eine Arbeitskollegin wusste sofort, was los war und brachte Frau M. ins Krankenhaus. Neben den Blutergüssen hatte sie eine Gehirnerschütterung. Ein anderes Mal rief eine Nachbarin die Polizei. „Von da an wurde es noch schlimmer“, berichtet Frau M. Die Schläge wurden noch häufiger und noch brutaler, ihr Mobiltelefon zertrampelte ihr Ex-Mann, damit sie keine Außenkontakte mehr pflegen konnte.

Jahrelang hatte sie Todesangst

Neben ihren eigenen Kindern zog sie ein Kind aus einer früheren Verbindung des Mannes mit auf. Der leiblichen Mutter hatte er nach der Trennung so lange gedroht, bis sie einwilligte, dass das Kind zu ihm ziehen konnte. „Du bist in der Hölle gelandet“, hatte ihr die Mutter dieses Kindes und Ex-Partnerin ihres Mannes gesagt. Mehrere Anzeigen seitens der Expartnerin lagen gegen ihn vor, denn auch die Ex-Frau hatte er misshandelt. „Ich hatte schon mit einer Verwandten gesprochen, die in Norddeutschland lebt, dass sie meine Kinder nimmt, wenn er mich umbringt“, mit dieser Angst lebte Frau M., die jetzt Anfang vierzig ist, die ganzen Jahre. Sie hat immer gearbeitet, sie hat den Unterhalt für die Familie verdient. Der Mann schlug sich mit Gelegenheitsjobs durch und versuchte sich in der Selbstständigkeit.

Flucht mit Polizeischutz

Vor einem Jahr eskalierte die Gewalt so, dass Frau M. es mit letzter Kraft und nur mit einem Trick schaffte, die Polizei zu rufen. „Die Polizisten haben dann gesagt, ich solle mit den Kindern zwei, drei Tage woanders hingehen, bis der sich beruhigt hat. Dabei hatten sie doch schon eine dicke Akte über ihn.“ Nur mit dem, was sie am Körper trugen, flüchteten sie zu Verwandten. Es gab kein Zurück mehr.

Frau M. bekam zu keinem Zeitpunkt ihrer Flucht staatliche Unterstützung, denn sie besitzt mit ihrem Mann zusammen eine Immobilie. Mit dem Geld einer Erbschaft und durch Kredite, die Frau M. abstottern muss, weil sie auf sie laufen, kaufte das Paar ein Haus in der ländlichen Gegend, in der es lebte. Eine Wohnung im Haus ist vermietet.

Der Mann wohnt dort weiterhin mit jenem, mittlerweile erwachsenen Kind, das Frau M. mit aufgezogen hat. Von den Mieteinnahmen bekommt Frau M. nichts, obwohl das Haus als ihr Mit-Eigentum angerechnet wird. Damit nicht genug: Sie kann ihre Wertsachen nicht aus dem Haus holen, sie kann auch ihr Auto, das dort steht, nicht verkaufen, weil sie dazu die Papiere benötigt, die der Mann nicht herausgibt. Stattdessen erhält sie weiterhin Rechnungen für den Unterhalt des Pkw. Sie muss mit dieser Situation leben. Für die gerade bezogene Wohnung hat Frau M. hat einige Dinge geschenkt bekommen und manches ist vom Sperrmüll. Sie benötigt jedoch dringend eine Küchenzeile, eine Waschmaschine, Betten sowie einige Dinge für den Haushalt. Das kann sie von ihrem Verdienst, von dem sie auch noch den Kredit bedienen muss, nicht bezahlen.

Der Mann lebt im gemeinsamen Haus

Außerdem muss Frau M. noch einen Restbetrag an das Frauenhaus für die Zeit ihres Aufenthaltes zurückbezahlen. Sie musste wegen des gemeinsamen Immobilienbesitzes mit dem Mann die Kosten der Unterkunft – vergleichbar mit einer Warmmiete – selbst bezahlen. Die Kosten für ihre psychosoziale Betreuung übernahm das Sozialamt.

Bei Frauen im Bürgergeldbezug werden die Kosten der Unterkunft und die Betreuungskosten über das Jobcenter finanziert. Für Frauen, die Grundsicherung erhalten übernimmt das Sozialamt den kompletten Aufenthalt im Frauenhaus. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden, damit Frau M. die Wohnung, die sie kürzlich bezogen hat, vollends einrichten kann und sie und die Kinder dort jetzt in Ruhe und Frieden leben können.

DAS SPENDENKONTO

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Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.

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Hilfe für den Nachbarn

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