Herr S. sitzt im Rollstuhl und engagiert sich ehrenamtlich für die Belange behinderter Menschen. Wegen einer Zugverspätung kam er kürzlich nicht weiter, denn der angeforderte Mobilitätsdienst hatte inzwischen Feierabend gemacht.
Dass er einfach am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne dass er als Rollifahrer stets der Bittsteller sein muss. Das ist der größte Wunsch von Herrn S., und dafür, dass Inklusion nicht nur ein Wort ist, sondern wirklich gelebt wird, setzt er sich ehrenamtlich unter anderem bei der Lebenshilfe und bei der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke ein. Seit neun Jahren sitzt er im Rollstuhl, denn da brach seine genetisch bedingte, unheilbare Muskelkrankheit aus. „Mein Bruder hatte sie schon als Kind und ist mit 33 Jahren an den Folgen verstorben“, erzählt er. Bei ihm brach die Krankheit erst mit Anfang vierzig aus, zusammen mit zwei Herzinfarkten, die der Familienvater damals erlitt.
Keine Aussicht auf einen Job
Eine Welt brach zusammen: die Kinder im Teenageralter, die Ehefrau berufstätig, aber mit eher spärlichem Verdienst und er selbst von einem auf den anderen Tag ohne Job und nicht mehr mobil. Kurz vor seinem gesundheitlichen Zusammenbruch hatte er eine neue Arbeitsstelle in seinem Beruf als technischer Kaufmann angetreten und wurde in der noch laufenden Probezeit, in der der Zusammenbruch gekommen war, gekündigt. „Ich habe danach 334 Bewerbungen geschrieben, denn in meinem Beruf hätte ich auch im Rollstuhl arbeiten können. Aber es ist nie etwas daraus geworden“, erzählt er bitter. Mal nannte man ihn überqualifiziert, mal unterqualifiziert – und von der Quote für behinderte Arbeitnehmer, die Firmen erfüllen müssen, war nichts zu spüren. In der Reha fasste er den Entschluss, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Damit hatte er aber nur noch ein Drittel seines vorherigen Einkommens. „Wir haben uns durchgeboxt. Meine Familie hat mir sehr geholfen“, sagt er rückblickend.
Eine Erbschaft half beim Umbau
Geholfen hat es ihm auch, dass er sofort begann, sich für die Rechte von gehandicapten Menschen zu engagieren. Und noch etwas hat ihm geholfen: eine Erbschaft. Denn ohne diese hätte die Familie niemals ihr kleines dreistöckiges Reihenhaus außerhalb von Stuttgart so umbauen können, dass sich Herr S. dort mit dem Rollstuhl selbstständig bewegen kann.
„Zuerst habe ich mich in der Waschküche gewaschen und im Wohnzimmer geschlafen.“ Dank der Erbschaft konnten Türen verbreitert und ein Treppenlift eingebaut werden, ebenso eine behindertengerechte Toilette und Dusche. Das war nur das Notwendigste. „Ich hätte nie gedacht, dass das so teuer ist“, rechnet er vor. Den Elektrorollstuhl hat nach vielen Verhandlungen die Krankenkasse bezahlt.
Reisen ist herausfordernd
Für seine Aktivitäten in Behindertenorganisationen ist Herr S. häufig unterwegs – und da kann er viel erzählen von der Rücksichtslosigkeit der anderen Fahrgäste im Zug, von den unverschämten Preisen für Taxifahrten, wo ihm auch schon ein extra Betrag von 80 Euro für den Transport seines faltbaren Reiserollstuhls berechnet wurde, oder davon, dass er auf dem Bahnsteig vergeblich auf den angeforderten Mobilitätsdienst gewartet hat. Der hatte Feierabend gemacht, weil der Zug, in dem Herr S. gesessen hatte, Verspätung gehabt hatte. Er war allein und hilflos auf dem Bahnsteig und musste selbst zusehen, wie er nach Hause kommt. Solche Erfahrungen treiben ihn an, sich für die Belange von behinderten Menschen zu engagieren.
Der Pkw ist ein Stück Freiheit
Jetzt will er den Pkw, den sein Sohn früher gefahren hat und diesen nicht mehr benötigt, für seine Bedürfnisse umbauen lassen. Herr S. hat gute Kontakte zu einer Werkstatt, die ihm im Preis entgegenkommt. Dennoch ist die Summe so hoch, dass er sie nicht aus eigener Kraft aufbringen kann. Er ist für jede Unterstützung dankbar, damit die Umrüstung Wirklichkeit wird und er für seine ehrenamtlichen Tätigkeiten im Dienst der Behindertenpolitik mobil ist. „Natürlich brauche ich auch noch ein paar Fahrstunden, bevor es losgeht“, überlegt er. Aber zunächst muss er das Geld für den Fahrzeugumbau zusammenbekommen. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet dafür um Spenden für Herrn S.
Frau G. versteckte sich in Kellern
In Kellern hat sich Frau G. zeitweise versteckt. Sie war obdachlos geworden und wegen ihrer kleinen Hunde durfte sie nicht in der Unterkunft für Wohnsitzlose übernachten. Das Pech hat die 60-Jährige seit ihrer Jugend verfolgt. Sie durfte in ihrem Herkunftsland keine Schule besuchen und wurde zwangsverheiratet. Die Schläge und Vergewaltigungen durch den Mann ertrug sie jahrelang. Zwei Kinder bekam sie, wobei sie nur zu einem der jetzt erwachsenen Kinder Kontakt hat, das ältere Kind wuchs in einer Pflegefamilie auf.
Frau G. schaffte es, sich scheiden zu lassen. Vor der Verfolgung durch ihren Ex-Mann rettete sie sich durch die Flucht nach Deutschland, das jüngere Kind konnte sie damals mitnehmen. In Deutschland hat sie eine Arbeit und eine Wohnung gefunden. Dann wurden die körperlichen und psychischen Beschwerden so stark, dass sie keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen konnte.
Die Vermieterin schlug zu
Ende vergangenen Jahres verlor sie ihre Wohnung. Diese war verkauft worden, und die neue Eigentümerin nahm ihr die Schlüssel ab und schlug sie. Frau G. sah keine Möglichkeit, sich gegen die Vermieterin zu wehren. Diese hat sie letzten Endes nicht nur auf die Straße gesetzt, sie hat auch das Mobiliar von Frau G. entsorgt. Nach einiger Zeit der Obdachlosigkeit stellte ihr ein Bekannter eine heruntergekommene Wohnung zur Verfügung, die er eigentlich nicht mehr vermieten wollte. Dort ist Frau G. mit ihren kleinen Hunden eingezogen – und es fehlt ihr an allem. Sie benötigt Möbel, einen Kühlschrank, Handtücher und Bettzeug, außerdem Kleidung und Schuhe.
Das Geld für das Futter für die Hunde spart sie sich vom Bürgergeld vom Munde ab. Die Tiere geben ihr Halt und eine Tagesstruktur. Kürzlich wurde ein Hund von einem größeren Hund gebissen und musste deshalb notoperiert werden. Die Halter des anderen Hundes weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Frau G. ist wegen ihrer schweren Traumatisierung durch die erfahrene Gewalt in psychiatrischer Behandlung. „Hilfe für den Nachbarn“ bittet um Spenden.
DAS SPENDENKONTO
IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22Baden-Württembergische BankBic/Swift: SOLADEST600 Kennwort Hilfe für den Nachbarn.
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name in der StZ veröffentlicht werden soll.
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Das Spendenkonto:
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Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“
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