Die junge Frau T. leidet seit Jahren unter rätselhaften Kopfschmerzen. Jetzt gibt es eine Diagnose und eine Therapie – die aber bezahlt die Krankenkasse nicht.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 20 Ein Leben ohne ihre Kopfschmerzen kann sich Frau T. schon gar nicht mehr vorstellen. Vor drei Jahren begann ihr Martyrium. Woher die Schmerzen kommen, blieb bis vor kurzem ungeklärt. Frau T., die jetzt Mitte dreißig und seit kurzem Mutter ist, wusste sich nicht anders als mit Schmerzmitteln zu helfen. Sogar einige Blutwäschen ließ sie über sich ergehen. Die Therapien hatte sie aus eigener Tasche bezahlt, doch die Erfolge waren nur von kurzer Dauer. Die Aussichtslosigkeit ihrer Lage machten die junge Frau schließlich depressiv.

 

Entzündung im Kiefer

Vor kurzem begann sie eine ambulant psychiatrische Behandlung, in der Hoffnung, dass so die Ursachen des einseitigen Kopfschmerzes gefunden werden können, denn auch beruflich hat die Krankheit Folgen: Schon vor ihrer Schwangerschaft konnte sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten. Sie hat eine Teilzeitstelle angenommen, auch ihr Lebenspartner hat seine Wochen-Arbeitszeit verkürzt, damit er sich um Frau T. das gemeinsame Kind kümmern kann.

Kürzlich unterzog sich Frau T. auf Anraten des Arztes einer Computertomografie. Dabei stellte sich heraus, dass sie Entzündungen im Kiefer hat. Solche Osteolysen, so der Fachterminus, führen zur gleichen Schmerzsymptomatik, unter der auch sie leidet. Seit dieser Diagnose ist die junge Mutter sichtlich erleichtert, da sie die berechtigte Hoffnung hat, dass dies der Grund für ihre Schmerzen ist. Bevor diese Diagnose gestellt wurde, hatte sie oft das Gefühl, als Simulantin zu gelten. Jetzt setzt sie alle Hoffnungen in die operative Entfernung des Entzündungsherdes aus dem Kieferknochen.

Kein Geld für die vielversprechende Operation

Die AOK, bei der Frau T. versichert ist, hat eine Übernahme der Kosten abgelehnt, auch ein Zuschuss für die Operation wird sie nicht bezahlen. Die Krankenkasse begründet ihre Ablehnung damit, dass dieses Verfahren bisher in der Gebührenordnung der Bundesärztekammer noch nicht als medizinisch notwendig klassifiziert wurde.

Nun hat Frau T. kurzfristig die Möglichkeit erhalten, noch vor den Weihnachtsfeiertagen den Eingriff in einer kieferchirurgischen Spezialpraxis vornehmen zu lassen. Der Zeitpunkt ist günstig, weil sie und das Kleinkind so bis Anfang Januar von ihrem Lebenspartner versorgt werden können. Allerdings fehlen dem jungen Paar die Mittel für die Operation. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 2230 Euro.

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