Das Wasser floss aus einer Wand im Bad bis ins Wohnzimmer. Mit dieser Katastrophe nahm das Unheil seinen Lauf: Frau Z. bekam die Räumungsklage. Vor lauter Aufregung erlitt sie eine Lähmung.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - 43 Ein Wasserschaden in der Wohnung reicht alleine schon für einen Nervenzusammenbruch. Bei Frau Z. und ihren Kindern floss das Wasser vom Bad durch den Flur bis ins Wohnzimmer. Und das war erst der Anfang von weiterem Kummer: Die Vermieter hatten den Schaden, der durch ein Leck in der Wand entstanden war, zwar reparieren lassen – wochenlang hatte die Familie das laute Lüftungsgerät in der Wohnung stehen, gleich danach schickten sie Frau Z. die Kündigung wegen Eigenbedarfs.

 

Lähmung am Auge

Fast 20 Jahre hatte sie in der Wohnung gelebt, ihre Kinder waren hier aufgewachsen. Als Alleinerziehende – die Kinder sind im Teenageralter – und mit Haustieren schien es fast unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Frau Z. bekam nur Absagen und schließlich flatterte ihr die Räumungsklage ins Haus. „Ich hatte solche Angst, dass wir obdachlos werden. Das hat mich alles so aufgeregt, dass ich eine Lähmung an einem Auge bekommen habe“, erzählt sie. Das Lid am rechten Auge lässt sich nicht mehr bewegen, sie muss seither mit einer Augenklappe schlafen. Hinzu kam die Sorge, dass sie gezwungen sein könnte, die beiden Katzen und den Hund wegzugeben. „Die gehören doch bei uns fest zur Familie“ , sagt sie.

Frührentnerin nach einer Tumorerkrankung

Frau Z. ist gesundheitlich beeinträchtigt. Wegen eines Tumors musste ihr vor Jahren der Magen entfernt werden. „Ich kann trotzdem alles essen, aber eben sehr langsam und in kleinen Portionen“, erklärt sie. Seit der Operation ist sie Frührentnerin. Auch die Kinder haben gesundheitliche Probleme: Eines bekommt bei großer Aufregung epileptische Anfälle, das andere leidet an Rheuma. Beide haben die Schule abgeschlossen und danach eine Ausbildung begonnen.

Nach zehn Monaten hat es tatsächlich geklappt. Frau Z. hat eine Wohnung gefunden, in der die Haustiere gestattet sind. Als Bedingung jedoch muss sie die Küche für einen stolzen Preis übernehmen. Wegen der Räumungsklage hatte sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet, auch dafür hat sie nun hohe Kosten zu tragen. Es blieb ihr nichts anderes übrig, als die Wohnung trotz des hohen Abschlags zu nehmen. Vor Kurzem ist die Familie samt Haustieren eingezogen und sie fühlen sich wohl in dem neuen Heim, obwohl noch überall die Kartons stehen. „Den Umzug haben wir ganz alleine gemacht“, berichtet Frau Z.

Der Schuldenberg ist hoch

Jetzt sieht sie vor Schulden nicht mehr über den Berg: Sie muss die Küche abbezahlen, das Geld für die Kaution aufbringen und das Honorar für den Rechtsanwalt begleichen. Außerdem fehlen noch Möbel, denn wegen des Wasserschadens musste einiges entsorgt werden. Frau Z. bekommt 935 Euro Rente sowie Wohngeld. Die Kinder haben ihre Ausbildungsvergütung von der sie der Mutter etwas abgeben müssen. Die jetzt entstandenen Sonderausgaben kann die Familie nicht abstottern, auch nicht in Raten. Frau Z. braucht finanzielle Unterstützung, um über diesen Engpass hinweg zu kommen.

Herr M. bekommt sein Leben in den Griff

Stuttgart - 44 Allmählich lichten sich die Berge aus Elektrogeräten, alten Möbeln, Kleidungsstücken, Zeitschriften und allerlei unnützem Krempel. Herr M. kann sich nur schwer von Dingen trennen. Ein Sozialunternehmen hilft ihm dabei. Seine Wohnung verwandelt sich langsam von einem Gerümpel-Lager in bewohnbare vier Wände. Während seines Studiums hatten seine psychischen Probleme begonnen. Er entwickelte zusehends soziale Ängste und bekam immer häufiger Panikattacken. Der Besuch von Lehrveranstaltungen an der Universität wurde unmöglich für ihn und er brach sein Studium ab. Danach spülte er viele Jahren lang seine Probleme und Depressionen mit Alkohol hinunter. Vor zehn Jahren schaffte er den Entzug und ist seither trocken.

Soziale Kontakte durch den Job

Jetzt mit Ende fünfzig lebt er von Arbeitslosengeld II und einem Zuverdienst durch eine Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Sein Job bedeutet ihm viel, denn dadurch haben die Tage wieder eine Struktur und er hat Kontakt zu anderen Menschen. Lange Zeit lebte Herr M. völlig isoliert.

Wenn die Wohnung vollends entrümpelt ist, muss sie renoviert werden. Die Wohnungsbaugesellschaft als Eigentümerin wird sich daran beteiligen. Aber Herr M. muss noch die Rechnung für die Entsorgung des Gerümpels bezahlen. Auch an der Renovierung muss er sich finanziell beteiligen. Dafür benötigt er eine Unterstützung.

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