Eines Tages hatte Herr B. keine Lust mehr auf Familie: Er ließ Frau und fünf Kinder sitzen und kehrte in sein Herkunftsland zurück. Wann immer er zu Besuch kam, gab es Streit.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Ohne den Papa haben wir immer viel Spaß, sagen die Kinder von Frau B., und sie lacht, als sie das erzählt. Trotz ihrer vielen Probleme ist sie ein fröhlicher Mensch. Vor elf Jahren ließ ihr Ehemann und der Vater der sechs Kinder sie sitzen und ging zurück in sein Herkunftsland. Dort lebt er bei seiner Familie und arbeitet in seinem ursprünglichen Beruf. „Er bezahlt aber keinen Unterhalt. Nur wenn er zu uns zu Besuch kommt, bringt er mal ein Geschenk mit, oder er lässt ein paar Euro hier“, sagt Frau B. Sie will schon lange die Scheidung, doch bisher hatte sie nicht die Energie dazu, zum Rechtsanwalt zu gehen.

 

Dauernd gab es Streit

Frau B. ist Ende vierzig und hat schwere gesundheitliche Probleme, durch die sie auch körperliche Einschränkungen hat. Ihrer Ansicht nach kommt ihr schlechter Gesundheitszustand nicht zuletzt durch den vielen Stress, den ihr Noch-Ehemann während des Zusammenlebens bereitet hat. „Er hat immer gesagt, dass ich alles falsch mache“ – haltlose Vorwürfe, die er Frau B. auch noch machte, als sie längst alleine mit fünf Kindern dasaß, ohne Beruf und ohne finanzielle Hilfe. In den ersten Jahren kam er etwa alle drei Monate zu Besuch. Weder sie noch die Kinder waren darüber erfreut, denn er habe dauernd mit ihnen gestritten, berichtet Frau B. Dennoch entstand während eines dieser unerwünschten Besuche das sechste Kind, das sie nun komplett alleine großzieht.

Der Mann wollte das Jüngste nicht

„In dieser Schwangerschaft ging es mir sehr schlecht“, berichtet sie und empört sich: „Mein Mann sagte, ich soll das Kind wegmachen lassen!“ Das Nesthäkchen kennt seinen Vater praktisch gar nicht. Zwei der älteren Kinder sind seit einiger Zeit aus dem Haus und studieren. Die anderen drei besuchen weiterführende Schulen und sind gute Schüler. Die Kinder sind bescheiden und bessern mit kleinen Jobs die Familienkasse auf.

Frau B. ist stolz auf sie und was sie durch eigene Leistung alles erreicht haben. Sie freut sich, wenn die beiden Erwachsenen nach Hause zu ihr kommen und alle beisammen sind. „Mir gefällt das, wenn das Haus voll ist. Dann koche ich für alle.“ Die finanzielle Lage der Familie ist seit Jahren sehr angespannt: Frau B. bezieht ALG II. Nun braucht das jüngste Kind dringend ein größeres Bett, der Kühlschrank ist defekt, und vor allem wünscht sich Frau B. so sehr eine Spülmaschine. „Vor acht Jahren ging die alte kaputt. Seither wasche ich von Hand ab.“ Für diese Sonderausgaben reicht das knappe Budget nicht, und Frau B. braucht dafür eine Unterstützung.

Ein Schwimmkurs kann dem Kind helfen

Der kleine Lukas ist geistig behindert und benötigt eine besondere Förderung. Der Arzt hat den Eltern einen Schwimmkurs für ihren Sohn empfohlen. Dieser würde die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes fördern.

Die Familie hat einen Schwimmverein gefunden, der inklusiv arbeitet und speziell für behinderte Kinder Kurse anbietet. Die Eltern bemühen sich sehr darum, dass ihr Kind die bestmögliche Förderung bekommt. Für den Schwimmkurs muss Lukas Mitglied im Verein werden, und die therapeutischen Schwimmstunden kosten pro Kurs 40 Euro. So kommen insgesamt Kosten von 300 Euro auf die Familie zu. Der Familienvater ist Alleinverdiener, doch sein Verdienst ist so gering, dass er damit die vierköpfige Familie nicht ernähren kann. Er erhält deshalb zusätzliche Leistungen vom Jobcenter. Die Kosten für den Schwimmkurs für Lukas kann die Familie aus eigenen Mitteln nicht aufbringen.

Das Pflegezimmer soll wohnlicher werden

Ohne Angehörige ist Frau P. ganz auf sich alleine gestellt. Sie ist in einem Kinderheim aufgewachsen und ist seit Langem psychisch krank. Hinzu kommen körperliche Gebrechen wie eine Lungenerkrankung und Adipositas. Frau P. ist Mitte fünfzig und versuchte durch eine Eingliederungshilfe wieder Fuß in der Arbeitswelt zu fassen. Dies gelang nicht, und so wurde sie in ein Pflegeheim eingewiesen.

Dort fühlt sie sich wohl, und ihr Zustand hat sich verbessert. Doch ihr Zimmer ist karg und funktional eingerichtet: Pflegebett, Nachttisch, Einbauschrank. Deshalb wünscht sich Frau P. ein paar Möbelstücke, die das Zimmer wohnlicher machen: einen kleinen Wohnzimmerschrank, einen Sessel und einen Beistelltisch. Frau P. lebt von Sozialhilfe. Ihr Antrag auf die Möbel wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das Pflegezimmer schon eingerichtet sei.

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