Das zweite Kind war gerade unterwegs, als der Ehemann von Frau Z. völlig unerwartet verstarb. Dies und Vorwürfe seiner Angehörigen haben ihr den Boden unter den Füßen weggezogen.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Manchmal scheint alles Übel auf einmal zu kommen. Als Frau Z. mit dem zweiten Kind schwanger war, verstarb ihr Mann völlig unerwartet im Krankenhaus. Zusätzlich zu diesem Schock musste sie sich noch von der Familie ihres Mannes Vorwürfe machen lassen. Die Angehörigen beschuldigten sie, am plötzlichen Tod ihres Mannes mitschuldig zu sein. Er sei an einem Behandlungsfehler gestorben, weil Frau Z. die Ärzte falsch informiert habe.

 

Heute leidet sie deshalb an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Angststörungen, Reizbarkeit, Schlafstörungen und Flash Backs. Ihr Sohn wurde durch diese Krise psychisch ebenfalls sehr belastet. Bei ihm äußert sich das durch das Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom ADHS. Die Situation wurde für Frau Z. und das nach dem Tod des Mannes geborene Mädchen so untragbar, dass der Sohn in eine Wohngruppe ziehen musste. Einige Zeit später wurde Frau S. wegen ihres psychischen Zustands auch das Sorgerecht für die Tochter entzogen.

Inzwischen hat sie zu beiden Kindern wieder einen guten Kontakt. Vor zwei Jahren kam der nächste Schlag: Wegen einer Eigenbedarfskündigung wurde ihre Wohnung zwangsgeräumt. Frau Z. zog zurück zu ihrer Mutter. Schon in ihrer Kindheit war dies eine äußerst problematische Beziehung gewesen. Die Mutter hatte die Tochter vielfach psychisch und physisch misshandelt. Nach gut einem Jahr zusammen in einer Wohnung eskalierten die Konflikte zwischen Mutter und Tochter derart, dass Frau Z. lieber obdachlos wurde als länger mit ihrer Mutter zusammenzuleben. Schließlich fand sie eine Bleibe in einer Frauenpension und bewohnt jetzt ein Appartement, das einer kirchlichen Organisation gehört.

Die Arthritis raubt den Schlaf

Frau Z. besitzt nur noch sehr wenige Möbelstücke. Besonders dringend braucht sie für die neu bezogene Wohnung ein Bett samt Decke und Kopfkissen. Auch ein Staubsauger fehlt in ihrem Haushalt. „Hilfe für den Nachbarn“ will sie dafür mit einer Spende unterstützen. Der Schlaf dient zur Erholung und Regeneration. Nicht so bei Frau J. Sie wacht immer wieder nachts auf. Am ganzen Körper hat sie Schmerzen, verursacht werden sie durch die Polyarthritis, die mehrere Gelenke von Frau J. befallen hat. In den vergangenen Jahren musste sie mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Der Grund waren Versteifungen im Bereich der Wirbelsäule und einmal hatte sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen.

Vor sieben Jahren wurde bei der früheren Fremdsprachenkorrespondentin eine Augenkrankheit festgestellt. Die Netzhaut wird durch diese geschädigt und auf dem rechten Auge kann Frau J. deshalb nur schlecht sehen. Vor Kurzem hat sie eine schwere Lungenentzündung und asthmatische Anfälle überstanden.

Mit Ende sechzig ist sie zu 100 Prozent schwerbehindert und hat den Pflegegrad drei. Frau J. ist geschieden und hat keine Kinder oder Angehörige, die sie unterstützen könnten. Sie ist auf einen Pflegedienst angewiesen. Ihre Wohnung kann sie wegen ihres schlechten Gesundheitszustands nicht mehr alleine in Ordnung halten und braucht dafür ebenfalls Hilfe.

Damit sie nachts wieder Ruhe finden kann, benötigt Frau J. eine etwas höhere Federkernmatratze. Aktuell liegt in ihrem Bett eine Matratze, die 17 Jahre alt und komplett durchgelegen ist. Ein höhenverstellbarer Tisch, den sie nach ihren jeweiligen Bedürfnissen hoch oder niedrig einstellen kann, würde ihr das Leben erleichtern. Frau J. erhält eine kleine Alters-und Betriebsrente sowie aufstockende Leistungen. Matratze und tisch kosten zusammen 500 Euro. „Hilfe für den Nachbarn“ möchte Frau J. mit einer Spende unterstützen.

Frau A. will sich weiterbilden

Mit einem Hilfsjob in einer Restaurantküche hält Frau A. sich und ihre Tochter finanziell über Wasser. Damit es zum Leben reicht, erhalten Mutter und Tochter aufstockende Leistungen. Frau A. ist geschieden und hat es geschafft, neben ihren Aufgaben als alleinerziehende Mutter und ihrem Job den Hauptschulabschluss an der Volkshochschule zu machen. Nun möchte sie den Realschulabschluss anschließen lassen und danach eine kaufmännische Ausbildung beginnen, damit sie auf eigenen Beinen stehen und sich und das Kind alleine, ohne staatliche Leistungen, versorgen kann.

Das Jobcenter bewilligt ihr die Teilnahme an dem Kurs zur Mittleren Reife und übernimmt für die Dauer der Schulzeit den Lebensunterhalt für Mutter und Kind. Die Kosten für den Lehrgang muss Frau A. jedoch selbst bezahlen. Weil sie Leistungen für Arbeitssuchende bezieht, muss sie lediglich eine deutlich reduzierte Kursgebühr in Höhe von 1548 Euro bezahlen. Als Alleinerziehende eines Schulkindes wird es ihr während des Realschulkurses jedoch kaum möglich sein, weiter zu jobben. So muss sie beispielsweise im Fach Englisch viel nachholen. Die junge Frau ist hochmotiviert, den weiterführenden Abschluss zu machen. Sie hat ihr Ziel nach einer qualifizierten Berufsausbildung im Auge und hat beim Hauptschulabschluss bewiesen wie ehrgeizig sie ist. Das Geld für die reduzierte Kursgebühr kann sie aus eigener Kraft nicht aufbringen. „Hilfe für den Nachbarn“ möchte Frau A. mit einer Spende unterstützen, ihre Zukunftsperspektive weiter zu verfolgen.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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