Der Sohn von Herrn G. kam nur knapp mit dem Leben davon: Er wurde von einem 15-Jährigen niedergestochen. Jetzt will die Familie Schmerzensgeld und benötigt einen Anwalt.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Für den Vater Herrn G. ist der Fall klar: „Es war ein Mordversuch“, sagt er aufgebracht. Das Landgericht verhandelt den Überfall auf seinen Sohn als versuchten Totschlag in diesen Wochen. Der damals 16-jährige Sohn kam nur wie durch ein Wunder mit dem Leben davon. An einem Samstag im April 2021 stand er mit Freunden in der Nähe eines Einkaufszentrums in seinem Heimatort zusammen. Es war später Nachmittag. Ein 15-Jähriger tauchte auf. Es soll – und darüber gibt es widersprüchliche Angaben – zu einem Streit gekommen sein. Der 15-Jährige hatte ein Messer bei sich und stach siebenmal auf den Sohn ein. Die Freunde riefen bei Herrn G. an und alarmierten ihn: „Etwas Furchtbares ist passiert!“, schrie einer in sein Handy. Er solle schnell kommen.

 

Als der Vater am Ort des Geschehens ankam, waren die Rettungskräfte und die Polizei schon da. Sein Sohn lag in einer Blutlache. „Einer oder zwei der Messerstiche waren sehr tief gewesen“, sagt Herr G. „Die Lunge meines Sohnes ist deshalb kollabiert.“

Herr G. wirkt, als stünde er immer noch unter Schock. „Als ich kam, suchten die Ärzte gerade nach einem Krankenhaus, in dem er notoperiert werden konnte.“ Dann landete der Rettungshubschrauber, und der 16-Jährige, der um sein Leben rang, wurde in eine Klinik geflogen.

„Dreimal mussten sie ihn wiederbeleben“, sagt Herr G. leise. Die Operation dauerte Stunden, zwei Wochen lag der Sohn auf der Intensivstation und wurde künstlich beatmet. Danach wurde er ins Lungenzentrum nach Stuttgart verlegt und nach weiteren zwei Wochen nach Hause entlassen. Der 15-jährige Angreifer kam auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vier Tage später in Untersuchungshaft.

Der 16-Jährige hat den Angriff überstanden und geht wieder zur Schule. Bis heute habe er starke Schmerzen und sei völlig traumatisiert, berichtet der Vater. „Früher war er sehr sportlich und hat im Fußballverein gekickt und Basketball gespielt. Das kann er nicht mehr.“ Auch für seinen Schülerjob, mit dem er sich zuvor ein Taschengeld verdient hatte, sei er zu schwach.

Das Gericht muss nun klären, ob sich die beiden gekannt hatten und in welcher Beziehung sie zueinander standen. Vater und Sohn sagen, dass es keine Verbindung gegeben habe. Eine andere Version, die in der Öffentlichkeit verbreitet wurde, spricht davon, dass beide Jugendliche rivalisierenden Banden angehört haben sollen.

Vor Gericht tritt der Sohn als Nebenkläger auf. Dass er das Geschehen von diesem Apriltag noch einmal erzählen musste, habe ihn so stark belastet, dass er Atemnot bekommen habe, berichtet der Vater. Die Familie hat den Angreifer zudem auf Schmerzensgeld verklagt. Dafür muss Herr G. den Rechtsanwalt bezahlen. Dafür sind schon jetzt 1000 Euro Kosten angefallen.

Herr G. sucht eine Arbeit, die sechsköpfige Familie lebt von Arbeitslosengeld II sowie Kindergeld und muss jeden Euro zweimal umdrehen. „Wir hatten so viele Kosten allein durch die vielen Fahrten ins Krankenhaus“, rechnet der Vater vor. Vor dem Landgericht wird derzeit das versuchte Tötungsdelikt verhandelt. Hilfe für den Nachbarn möchte die Familie bei der Schmerzensgeldklage durch die Übernahme der Anwaltskosten unterstützen.

Ex-Mann wirft Frau und Kinder raus

Das hätte sich Frau K. nicht träumen lassen, dass sie eines Tages auf Spenden angewiesen sein könnte. Die junge Frau steht mit ihren beiden Kindern ganz alleine da. Aber nicht nur das, sie muss jede Menge Schulden abbezahlen, die aus ihrer in die Brüche gegangenen Partnerschaft stammen. Frau K. ist noch einige Monate in Elternzeit und hofft, danach so schnellstmöglich wieder in ihren Verwaltungsberuf einsteigen zu können.

Vor einem halben Jahr hat sie sich vom Vater ihrer Kinder getrennt und damit das Dach über ihrem Kopf verloren. Die junge Familie wohnte in einer Wohnung, die den Schwiegereltern von Frau K. gehört. Sie wurde zusammen mit den kleinen Kindern rausgeworfen, und der Ex-Mann versucht Frau K. mit allen Mitteln zu schaden, zum Beispiel hat er alle Möbel für sich behalten.

Eine Wohnung hat sie für sich und die Kinder schnell gefunden, und Frau K. kennt sich durch ihren Beruf mit Behörden aus. Sie erhielt vom Jobcenter per Eilantrag Unterstützung für den Kauf einer Küche, denn die war in der Wohnung nicht vorhanden. Einige Möbel für die Kinder bekam sie geschenkt. Jetzt muss sie verschiedene Kredite abbezahlen, die das Paar zusammen aufgenommen hatte und die angesichts des Gehalts von Frau K. das Budget damals nicht überstiegen. Im Gegensatz zu ihr war ihr Ex-Mann in der Vergangenheit immer wieder arbeitslos. Ersparnisse sind deshalb keine vorhanden.

Jetzt steht sie vor der Privatinsolvenz. Sie lebt vom Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Arbeitslosengeld II. Wenn die Elternzeit in ein paar Monaten vorüber ist, will Frau K. wegen des Babys fürs Erste von zu Hause aus arbeiten.

Dafür benötigt sie einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch, einem Bürostuhl sowie einen Laptop. Außerdem fehlt ihr und den Kindern noch ein Sofa. Nach Abzug der Miete und der Ratenzahlungen für Kredite aus der Zeit ihrer Partnerschaft bleiben für sie und die Kinder noch rund 650 Euro im Monat. Hilfe für den Nachbarn will Frau K. die genannten Dinge über eine Spende finanzieren.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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