Lokales: Sybille Neth (sne)

31 Die Tiefschläge in den vergangenen Jahren waren zuviel für Frau F. Zur Zeit ist sie krank geschrieben. Die Frau Mitte vierzig und allein erziehende Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern will jedoch rasch wieder an ihren Arbeitsplatz zurück. 2015 hatte sie es geschafft, sich von ihrem spielsüchtigen Mann zu trennen. Frau F. hatte viel unternommen, um ihn zur Vernunft zu bringen: Ging mit zu Ärzten und Beratungsstellen, alles ohne Erfolg. Er hat das gesamte Familieneinkommen durchgebracht und Frau F. sitzt deshalb auf einem fünfstelligen Schuldenberg. Ein Antrag auf Privatinsolvenz ist gestellt.

 

Räumungsklage nach der Trennung

Damit nicht genug. Frau F. arbeitet 70 Prozent, verdient allerdings so wenig, dass sie knapp über dem Existenzminimum liegt. Ihre Gehaltszahlung erhält sie zum 15. des Monats. Deshalb hatte sie mit dem Vermieter eine mündliche Vereinbarung, dass sie die Miete Mitte des Monats bezahlt. Der Vermieter erlitt kurz nach der Trennung des Ehepaars F. einen Schlaganfall und ist nicht mehr ansprechbar. Sein Betreuer warf Frau F. Mietverzug vor und erreichte mit dieser Argumentation eine Räumungsklage.

Frau F. fand eine andere Wohnung. Die Kinder mussten die Schule wechseln. Sie haben unter dem doppelten Verlust gelitten: Erst war der Vater weg und dann mussten sie sich auch noch neue Freunde suchen. Jetzt benötigt Frau F. einen Zuschuss für einen Schullandheimaufenthalt, die Kinder brauchen Winterkleidung und in der neuen Wohnung fehlen verschiedene Möbelstücke wie ein Bettgestell und Kleiderschränke.

Hilfe für den Nachbarn

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