Frau K. ist chronisch krank. Ihre Kinder sind sportlich: Eines tanzt leidenschaftlich, eines spielt Fußball. Die Mutter muss jetzt den Jahresbeitrag für die beiden Vereine bezahlen – und kann dies nicht.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Die Kinder sollen nicht unter der Notlage ihrer allein erziehenden Mutter leiden und ihre sportlichen Hobbys weiter behalten können. Das ist Frau K. sehr wichtig. Seit über einem Jahr ist sie wegen Depressionen und Atemnot krankgeschrieben. Die Frau Mitte vierzig leidet an der chronischen Lungenkrankheit COPD. Sie und ihre Kinder leben vom Krankengeld und vom Unterhaltsvorschuss.

 

Kein Geld für den Sportverein

Das Geld ist äußerst knapp. Das ältere der Kinder hat ein Bett mit 1,40 Meter Breite. Aber die Matratze hat Standardmaß und ist zu klein. Den 40 Zentimeter breiten Spalt haben Mutter und Kind mit Kissen ausgestopft. Eine passende Matratze wäre ein großer Wunsch, dann würde Frau K. die schmale Matratze für sich nehmen, denn ihre eigene ist sehr alt. Ein Kind besucht eine Tanzschule, das andere den Sportverein. Für beide Hobbys wird der Jahresbeitrag fällig. Alles zusammen sind das knapp 300 Euro. Frau K. kann das derzeit nicht bezahlen. Es ist ihr aber ein Anliegen, dass sich die Kinder weiterhin beim Tanzen und beim Fußball sportlich betätigen können.

Ein weiteres Schicksal: Start in ein neues Leben

29 Sein altes Leben hat Herr N. hinter sich gelassen. Sichtbar wird dies durch die Verwandlung seines Äußeren. Nach Jahren der Wohnungslosigkeit hat er sich mit Ende dreißig eine Existenz in einer betreuten Außenwohngruppe geschaffen. Er hat den Drogen und dem Alkohol abgeschworen und will sich auf dem ersten Arbeitsmarkt bewerben. Dafür müssen jedoch seine Zähne gerichtet werden. Sie haben besonders unter den früheren Lebensumständen gelitten. Eine Generalsanierung ist notwendig.

Hohe Zahnarztrechnung

Auch nach Abzug des Krankenkassenanteils bleibt eine vierstellige Summe als Eigenbeteiligung. Diese kann Herr N. nicht aufbringen, obwohl er sehr sparsam lebt. So hat er von seinem Arbeitslosengeld II in den vergangenen Monaten Schulden bei der Krankenkasse und bei einem Mobilfunkanbieter selbstständig abbezahlt.

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