Corona, die Ex-Partnerin und ein forscher Vermieter haben den alleinerziehenden Vater in eine schier ausweglose Situation getrieben. Jetzt hat er Mietschulden – aber kein Geld.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Das Durcheinander im Leben von Herrn T. lichtet sich zwar, aber der alleinerziehende Vater hat Gewissensbisse wegen einer Anzeige, die er wegen Schulden bei seinem früheren Vermieter bekommen hat. Herr T. wartet seit Monaten auf eine Kindergeldnachzahlung, mit der er den Betrag begleichen wollte.

 

Herr T. war früher in der Gastronomie tätig und hat seine Familie ernährt. Dann kam alles anders als erwartet: Seine Lebensgefährtin verließ ihn im vergangenen Jahr im Sommer und nahm das jüngere der Kinder, das damals noch ein Baby war, mit. Sie kehrte zurück in ihre Heimat Ungarn zu ihrem Ehemann und zu den vier Kindern aus dieser Ehe. Herr T. und das andere Kleinkind blieben zurück und zogen in eine Einzimmerwohnung, die nur monatsweise vermietet wurde.

Erschreckende Lebensverhältnisse

In diesem Sommer hatte seine Ex-Partnerin den Wunsch, das ältere Kind einmal wieder zu sehen. Herr T. reiste mit ihm nach Ungarn und war reichlich entsetzt über die Zustände, in denen die Familie dort lebt. Es gab Auseinandersetzungen, in deren Verlauf Herr T. von den Eheleuten geschlagen wurde. Bei der örtlichen Polizei erhielt er als leiblicher Vater die Genehmigung, das jüngere Kind mit zu sich nach Deutschland zu nehmen.

Als er mit den Kindern zurückgekehrt war, stand er vor dem Nichts. Zwei Wochen war er in Ungarn gewesen. Doch der Vermieter hatte in dieser Zeit das Apartment an jemand anderen vergeben. „Der dachte, ich würde wegen Corona nicht mehr zurückkommen“, erklärt Herr T. die seltsame Handlungsweise. „Ich bin nicht zur Polizei, weil ich mir den ganzen Stress sparen wollte“, erklärt er. Seine wenige Habe hatte der Vermieter in den Hausflur gestellt. Da stand Herr T. mit einem 14 Monate alten Kind und einem Vierjährigen. Er wandte sich hilfesuchend an die örtliche Verwaltung. Dort wollte man ihn in eine Obdachlosenunterkunft verweisen. „Da konnte ich mit den Kindern nicht hin“, sagt er ärgerlich. Dann bekam er den Tipp, sich an ein älteres Ehepaar zu wenden. Die beiden waren sehr hilfsbereit: Er und die Kinder konnten dort in einem Zimmer für 500 Euro Miete im Monat fürs Erste bleiben. Die Leute kauften sogar die Windeln für das Kleinkind, und beim Jobcenter hatte er den Antrag auf Übernahme der Miete gestellt. Doch die Behörde bezahlte nicht. Sechs Wochen lebte er mit den Kindern so, bis er eine Wohnung fand. Herr T. hat das alleinige Sorgerecht, aber auf das Kindergeld für das jüngere wartet er immer noch.

An die Vermieter des teuren Zimmers hat das Jobcenter bisher nichts bezahlt. Herr T. lebt von Arbeitslosengeld II. Solange er keine Betreuungsplätze für die Kinder hat, kann er nicht wieder arbeiten. Bei dem älteren Herrn hat er sich mehrfach entschuldigt und darum gebeten, ihm die Schulden später zurückzahlen zu können, sobald er das ausstehende Kindergeld bekommt. Der Mann war erst einverstanden, dann aber erstattete er Anzeige.

Anzeige aus heiterem Himmel

Lob vom Jugendamt

Jetzt benötigt Herr T. eine Spende, um diese Mietschulden zu begleichen. „Der Mann ist von mir enttäuscht. Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass ich auf das Geld warte“, erzählt er. Das ausstehende Kindergeld benötigt er jetzt jedoch, um die Kaution für die frisch bezogene Wohnung zu bezahlen. Denn die hat das Jobcenter nicht einmal auf Darlehensbasis übernommen. Dafür hat Herr T. finanzielle Hilfe für die Erstausstattung der Wohnung erhalten. Stolz ist der Alleinerziehende über das Urteil des Jugendamts: „Die haben sich alles angeschaut und mich gelobt, wie ich das in so kurzer Zeit hinbekommen habe.“

Für das ältere Kind hat Herr T. einen Kindergartenplatz. Für das Kleine bräuchte er einen Krippenplatz, um wieder Teilzeit in seinem Beruf arbeiten zu können.

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