Beim Spendenprojekt „Hilfe für den Nachbarn“ schildern wir heute die Geschichte der alleinerziehenden Frau N. Sie hat gegen alle Widerstände eine Ausbildung begonnen, weil sie ihrem Kind ein Vorbild sein will.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - In der winzigen Einliegerwohnung von Frau N. schmücken große Bilder die Wände. Sie hat sie mit ihrem kleinen Kind gemalt. Einen Fernseher besitzen sie keinen, aber sie machen viele Ausflüge. Frau N. hat vor Kurzem mit Ende dreißig eine Ausbildung zur Kinderpflegerin begonnen. „Ich will so schnell wie möglich aus dieser Situation herauskommen“, sagt sie bestimmt: Sie lebt von Hartz IV und das passt nicht zu der gewandten Frau, die fünf Sprachen spricht und sieben Jahre in einem Fünfsternehotel auf den Kanarischen Inseln an der Rezeption gearbeitet hat. Außerdem hat sie einen Lehrgang als Sommelier absolviert. Das alles wird in Deutschland nicht anerkannt.

 

Nach einem Jahrzehnt auf den Kanarischen Inseln kehrte sie zurück, um ihre schwer kranke Mutter zu pflegen. In dieser Zeit lernte sie den Vater ihres Kindes kennen, doch schon in der Schwangerschaft ließ er sie sitzen. Für sie und das Kind sorgt er nicht, sondern hat sie solange mit Beschimpfungen und Bedrohungen belästigt, bis sie Anzeige gegen ihn erstattet hat.

Jobcenter zahlte nicht

Für die Ausbildung zur Kinderpflegerin hat sie sich entschieden, weil sie findet, dass dies zu ihr passt. „Ich sorge mich dauernd um andere.“ Weil sie als alleinerziehende Mutter eines Kindergartenkindes eine Ausbildung nur in Teilzeit machen kann, erhielt sie bei ihrer Suche immer wieder Rückschläge. So weigerte sich das Jobcenter, ihr eine Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft zu bezahlen, denn sieben Stunden in der Woche fehlten beim Unterrichtspensum, damit sie als erstattungswürdig anerkannt worden wäre.

Teilzeitausbildung mit Hürden

Frau N. blieb hartnäckig und suchte weiter. Auf eigene Faust machte sie ein Praktikum als Kinderpflegerin und hat den Platz für die ganze Zeit während ihrer Ausbildung zugesagt bekommen, weil sie so engagiert ist. Die Ausbildung in Teilzeit jedoch wird nur von einer Schule angeboten, und die ist noch nicht zertifiziert. Voraussichtlich wird dies 2019 der Fall sein. Bis dahin bezahlt ihr das Jobcenter keine Schulgebühren, keine Fahrkarte zur Schule und keine Tagesmutter. Die benötigt sie für ein paar Stunden in der Woche, immer dann wenn das Kind vom Kindergarten abgeholt werden muss und für zwei Stunden Betreuung benötigt, weil Frau N. noch in der Schule ist. Bei einer Vollzeitausbildung an einer zertifizierten Ausbildungsstätte würden ihr diese Unkosten erstattet. So muss Frau N. sie selbst tragen.

Spende für die Ausbildung

Trotz dieser Widrigkeiten hat sie sich nicht abschrecken lassen, denn sie will ihrem Kind ein Vorbild sein und so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen. Für ihre Fahrkarte zur Ausbildungsstätte, den Laptop für die Schularbeiten und das Schulgeld in Höhe von 210 Euro benötigt sie eine finanzielle Hilfe. Außerdem benötigt ihr Kind eine größere Matratze.

Hier geht es zur Spendenaktion „Hilfe für den Nachbarn“ e.V.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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