Rasenmähen für den Kanzler? Wer davon schon immer geträumt hat, kann sich auf eine Stellengesuch des Bundeskanzleramts bewerben. Doch es gibt einiges zu beachten.

Nach Informationen der „Bild“-Zeitung sucht das Bundeskanzleramt einen neuen Gärtnerbetrieb, der sich um das Anwesen kümmert. Das Arbeitsgebiet umfasst die 32.000 Quadratmeter große repräsentative Grünfläche am Sitz des Regierungschefs.

 

Wer den Auftrag für die Gartenpflege ab 2024 haben wolle, müsse dem Stellengesuch zufolge „besonders hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit“ erfüllen und Ansprüche befriedigen, die „weit über das übliche Maß“ hinausgingen, berichtete die Zeitung in ihrer Montagsausgabe. 

60 Staatsbesuche pro Jahr

Demnach müssen die künftigen Kanzlergärtner unter anderem dafür sorgen, dass beim „Zier- und Gebrauchsrasen“ vor dem Gebäude im Berliner Regierungsviertel „zwingend“ eine maximale Höhe von fünf Zentimetern eingehalten wird. Wöchentliches Trimmen der Grünflächen sei zudem im Frühjahr und Sommer Pflicht. 

Beim Heckenschnitt muss der von „Bild“ zitierten Ausschreibung zufolge die „strenge geometrische Form“ eingehalten werden, wobei zwecks Erreichen einer „akkuraten Form“ die „Verwendung einer Peilschnur“ verpflichtend sei. Schließlich würden die Freiflächen des Kanzleramtes „für hochrangige Veranstaltungen“ genutzt, darunter etwa 60 Staatsbesuche pro Jahr, weshalb ein „sauberer und gepflegter Zustand“ herzustellen sei.

Lärmpegel muss gering sein

Bei ihren Arbeiten müssen die künftigen Gärtner bei all dem Rücksicht auf die Konzentrationsfähigkeit des Bundeskanzlers sowie seiner Mitarbeiter und Gäste legen: Rasenmäher oder Heckenscheren müssten „möglichst minimale Geräusche verursachen“ und dürften einen „Schallleistungspegel“ von 98 Dezibel nicht überschreiten.

Alle im Kanzlergarten eingesetzten Arbeiter müssen sich demnach ferner einer strengen Sicherheitsüberprüfung stellen. Wie kostspielig die Pflege der Kanzlergärten ist, ist laut „Bild“ nicht bekannt. Für die gesamte „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ des Kanzleramtes seien im Bundeshaushalt für das Jahr 2023 5,7 Millionen Euro eingeplant.