Das Landgericht Stuttgart verurteilt eine vierfache Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung, lässt aber den Vorwurf des versuchten Totschlags fallen.

Für eine Messerattacke auf einem Spielplatz in Magstadt gegen eine Klassenkameradin ihrer Tochter muss eine 40-jährige Frau für drei Jahre ins Gefängnis. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte die vierfache Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung zu dieser Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert, hilfsweise auf eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagte mit ihrer Aktion an der Klassenkameradin ihrer damals 14-jährigen Tochter rächen wollte. Diese hatte der Tochter geraten, sich an die Polizei zu wenden, nachdem diese mehrfach mit blauen Flecken und einmal mit einem blauen Auge zur Schule gekommen war. Die Tochter war daraufhin im vergangenen Oktober vom Jugendamt in Obhut genommen worden.

Mit dem Messer zugestochen

Eine Woche später traf die Mutter nach Ansicht des Gerichts die Klassenkameradin auf einem Spielplatz in Magstadt, wo sie zusammen mit Freunden die Mittagspause verbrachte. Sie habe das Mädchen zunächst beleidigt und ihr gedroht, sie umzubringen. Als die damals 14-Jährige das Geschehen mit ihrem Handy zu filmen begann, zog die Angeklagte ein Messer aus ihrer Jacke und machte eine Stichbewegung in Richtung Hals des Mädchens. Sie erwischte sie jedoch nur am Unterkiefer, weil sich die Klassenkameradin rechtzeitig wegdrehte. Einen Jungen und ein anderes Mädchen, die ebenfalls auf dem Spielplatz waren, schlug die Angeklagte anschließend mit der Faust, sodass diesen schwindelig wurde und der Junge eine Gehirnerschütterung und das Mädchen eine Prellung in der Hüftflanke erlitt. Dann habe die Angeklagte zusammen mit einer fünfjährigen Tochter den Spielplatz verlassen.

Hinter diesem Supermarkt fand die Attacke statt. Foto: SDMG

Den noch in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags sahen die Richter als nicht erfüllt an. Zwar habe die Angeklagte, eine ausgebildete Lehrerin und Mutter von vier Töchtern, die seit 2015 in Deutschland lebt, bei dem Messerstich mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt und den Tod der Klassenkameradin billigend in Kauf genommen. Zu ihren Gunsten nahm die 1. Große Strafkammer jedoch an, dass die 40-Jährige freiwillig von weiteren Messerangriffen auf das Mädchen absah und so vom versuchten Totschlag strafbefreiend zurücktrat. Daher sei sie nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti.

Blaue Flecken am Körper der Tochter

Die mittlerweile 15-jährige ehemalige Klassenkameradin der Tochter der Angeklagten hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe den Eindruck gehabt, dass das Mädchen bei ihrer Mutter nicht gut aufgehoben sei. Sie habe in der Umkleide vor dem Sport öfter blaue Flecken am Körper des Mädchens gesehen, einmal auch ein blaues Auge.

Die Mutter habe aber wohl gedacht, ihre Tochter sei abgehauen, und sie habe ihr dazu geraten, hatte die 15-Jährige im Zeugenstand weiter ausgeführt und offen eingeräumt, damals mit Drogen zu tun gehabt zu haben. Die Mutter habe eine andere Tochter zu ihr geschickt, die sie bedroht und geschlagen habe. Als die Mutter sie am 21. Oktober auf dem Spielplatz in der Mittagspause gesehen habe, habe sie sie intensiv fixiert und in ihrer Muttersprache beleidigt – Freundinnen hätten ihr die Worte übersetzt.

Das Opfer ist in psychiatrischer Behandlung

Als die Jungen auf dem Spielplatz gemerkt hätten, dass es die Mutter auf sie abgesehen habe, hätten sie sich schützend vor sie gestellt. Nach dem Stich habe sie keinen Schmerz gespürt, aber eine Panikattacke erlitten, als sie das Blut an ihrer Wange bemerkt habe. Noch heute habe sie Albträume deswegen und Angst vor Rache. Zwei Monate lang sei sie vor jeder Frau mit Kopftuch weggerannt.

Die 15-Jährige hatte auch eingeräumt, ein sechs bis sieben Sekunden langes Video von der Situation gemacht zu haben, um einen Beweis für die Polizei zu haben. Das habe die Angeklagte aber offenbar nur noch wütender gemacht, erzählte die 15-Jährige, die laut eines ärztlichen Attests traumatisiert war und in psychiatrischer Behandlung ist.

Eine andere Klassenkameradin hatte berichtet, ihr sei erzählt worden, dass die Mutter ihre Tochter geschlagen habe, weil sie geraucht oder sich geschminkt habe. Einmal soll die Tochter sogar eine gebrochene Schulter gehabt haben.