Was für viele Netznutzer ein großer Spaß ist, kann teurer Ernst werden: Wer "wulffen" sagt, kann sogar im Gefängnis landen.

Stuttgart - Die Kredit-Affäre um den Bundespräsidenten Christian Wulff hat mittlerweile auch die deutsche Sprache erreicht: "Wulffen" ist das neue Modewort, das sich eine Woche nach Wulffs Fernsehinterview im Sprachgebrauch etabliert hat. Dass früher oder später eine solche Neuwortschöpfung entsteht, verwundert angesichts der Leserkommentare nicht, die zum Thema Wulff das Netz überfluten. Wulff-Kreationen wie "Einer flog übers Eigenheim" oder "Bis(s) zum Ende der Amtszeit", um nur ein paar davon zu nennen. Ob gerchtfertigt oder nicht: Wulffs Namen hat als Verb gleich zwei neue Bedeutungen angenommen: zum einen bedeutet "wulffen" das Vollquatschen der Mailbox. Außerdem gilt das Wort als Spott für einen Sprecher, der nicht deutlich die Wahrheit sagt, aber gleichzeitig auch nicht als Lügner dastehen will.

 

Aus Witz wird schnell mehr als Ernst

Die Verwendung von "wulffen" ist für viele ein Spaß. Doch wer das Wort benutzt, kann ernsthafte Probleme bekommen. Mindestens drei Monate Gefängnis seien zu erwarten - bei einer reinen Geldstrafe werde es nicht bleiben, erklärt der Rechtsexperte Udo Vetter in einem Interview mit dem Verbraucherportal monero.de. Die strenge Maßnahme lässt sich mit dem Strafgesetzbuch begründen, in dem steht, dass eine "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" eine gesonderte Strafmaßnahme nach sich zieht. Das Besondere daran sei der Ehrenschutz des Präsidenten, der über den Schutz des Normalbürgers hinausgehe, erläutert Vetter.

Denn jener Ehrenschutz hat in der deutschen Rechtssprechung größeres Gewicht als beispielsweise in den USA. Begründen lässt sich die Sonderregelung für den Bundespräsidenten historisch: Eine Majestätsbeleidigung zog im Kaiserreich und in Preußen politische Verfolgung nach sich. Ob "wulffen" in Verbindung mit dem Bundespräsidenten verwendet wird oder mit dem Nachbarn von gegenüber, ist also kaum zu vergleichen.

Jeder kann Strafanzeige erheben und so das Verfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft ins Rollen bringen. Eingeleitet werden kann der Prozess aber erst mit der Ermächtigung des Bundespräsidenten. Wird das Verfahren eingestellt, weil der Bundespräsident keine Ermächtigung erteilt, bleibt immer noch die unangenehme Erfahrung. Und die Anwaltskosten.

Wie damals "schrödern" und "merkeln"

Es ist nicht das erste Mal, dass sich neue Worte aus aktuellem Anlass bilden. "Schrödern" - das Verb für rüpelhaftes Verhalten - liegt schon etwas weiter in der Vergangenheit. An "merkeln" - als Bezeichnung für zögerliches Verhalten - kann man sich schon eher erinnern. Populärstes Beispiel des vergangenen Jahres ist aber wohl "guttenbergen" oder auch "guttenborgen": aussagekräftig genug, um bei der Wahl zum "Jugendwort des Jahres" auf dem dritten Platz zu landen.