Am Samstag, 22. Dezember, öffnet die neue Sprungbude in Filderstadt – die größte Trampolinhalle der Welt. Wie man reservieren kann, was man mitbringen muss, wie alt man sein muss und was gar nicht erlaubt ist, lesen Sie hier.

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

Filderstadt - Noch einen Tag vor der offiziellen Eröffnung sind in der Sprungbude in Plattenhardt (Filderstadt) Dutzende von Handwerkern zugange. Martin Hesse, einer der Geschäftsführer, spricht von einer Nachtschicht, die eingelegt werden müsse, damit am Samstag, 22. Dezember, um 10 Uhr die größte Trampolinhalle der Welt eröffnet werden kann.

 

Wir haben alles Wissenswerte für den Besuch dort zusammengestellt.

Wann kann ich reservieren?

Seit dem Wochenende ist der Buchungsbereich auf der Internetseite der Sprungbude, www.sprungbude-filderstadt.de aktiv, es kann also munter reserviert werden. Eine Reservierung wird empfohlen, weil es voraussichtlich einen Run auf die neue Einrichtung geben wird, und zu beliebten Zeiten kann es durchaus mal voll werden, wie Gesellschafter Martin Hesse erklärt. „Wir haben jetzt schon viele Anfragen, sogar noch vor der Eröffnung.“ Aktionen für Schulklassen oder Firmenevents können nur telefonisch gebucht werden. Kindergeburtstage, die ab Ende Januar möglich sind, können auch online gebucht werden.

Welche Ausstattung brauche ich?

Ganz wichtig und vorgeschrieben: die Stoppersocken, die es nur in der Sprungbude gibt. Ohne diese Socken kein Springen: „Die Socken sind TÜV-geprüft und geben die notwendige Stabilität“, sagt Martin Hesse. Ein Paar Socken kostet drei Euro, danach kann man es aber mitnehmen und beliebig wieder verwenden. Martin Hesse empfiehlt außerdem bequeme, lockere Kleidung zum Springen. Die Sprungbude Filderstadt hat sowohl Umkleiden wie auch Duschen.

Ab welchem Alter ist das Hüpfen erlaubt?

Kinder bis drei Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen auf das Trampolin, bei Kindern unter acht Jahren muss ein Erwachsener als Begleitung in der Gruppe dabei sein. Alle Springer müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben, bei unter 18-Jährigen muss diese von den Eltern unterschrieben sein, sonst bleibt der Zugang zum Trampolin verwehrt. Die Einverständniserklärung kann man auf der Internetseite herunterladen.

Nach oben gibt es keine Beschränkung, was das Alter angeht. Allerdings weist Martin Hesse darauf hin, dass das Trampolinspringen durchaus auch anstrengend sein kann, und man nicht springen sollte, wenn man gesundheitliche Probleme hat.

Worum geht es bei der Sicherheitseinweisung, die vor dem Besuch notwendig ist?

Die Sicherheitsregeln sind dazu da, um das Hüpfen reibungslos zu gestalten und Unfälle zu vermeiden. „Dabei geht es um Basics: Kein Alkohol, keine Drogen“, erklärt Martin Hesse, „und nicht zu zweit auf einem Trampolin springen, dabei können schnell Körper und Köpfe aneinander prallen.“ Kopflandungen sind strengstens verboten, ebenso das Springen oder Sitzen auf den Polstern oder seitlichen Netze, oder das Klettern auf die schrägen Trampoline. Ebenfalls nicht erlaubt: Kaugummi.

Wer schwanger ist oder gesundheitlich angeschlagen ist, darf nicht springen. Um sicherzugehen, dass diese Sprungregeln auch eingehalten werden, ist eine Sprungaufsicht vor Ort, die die Trampoline stets im Auge hat. „Bei einer vollen Halle haben wir bis zu 15 Mitarbeiter in der Sprungaufsicht“, erklärt Martin Hesse.

Was kostet das Trampolinspringen?

60 Minuten Sprungzeit kosten 15 Euro, 90 Minuten 22 Euro und 120 Minuten 29 Euro. Wer in den Wochen nach der großen Eröffnung (22. Dezember bis 28. Februar 2019) zum Springen kommt, erhält einen Gutschein über 30 Minuten kostenloses Springen, der beim nächsten Mal (bis August 2019) eingelöst werden kann.

Wer als Elternteil dabei ist und den Sprösslingen lediglich beim Springen zuschaut, und nicht selbst springt, bezahlt keinen Eintritt.