Bund und Länder stellen einen Härtefallfonds bereit, aus dem auch Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen entlastet werden sollen – allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Auch Verbraucher, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, werden unter Umständen bei den Energiekosten entlastet. Dazu stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro für einen „Härtefallfonds alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ bereit.

 

Wer bekommt den Zuschuss?

Betroffen ist der Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Pro Haushalt gibt es maximal 2000 Euro, die Untergrenze liegt bei 100 Euro. Voraussetzung sind Heizkosten der Haushalte, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen – in absoluten Zahlen muss der Zuwachs bei 100 Euro oder mehr liegen.

Wo muss der Zuschuss beantragt werden?

Dem Antrag muss eine eidesstattliche Erklärung und die Brennstoffrechnung angehängt werden. Bei Mehrparteiengebäuden soll der Vermieter erklären, dass er die Entlastung an seine Mieter weitergibt. Details sollen noch in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden. Die Länder erhalten das Geld vom Bund und kümmern sich um die Auszahlung. Wo die Anträge eingereicht werden sollen und wann der Zuschuss überwiesen wird, ist noch nicht bekannt.

Handwerk mahnt das Land zur raschen Nachbesserung

Der baden-württembergische Handwerksverband kritisiert jedoch, dass die Handwerksbetriebe in diesem Programm außen vor bleiben. Dabei sei Öl gerade im ländlichen Raum mangels ausreichender Gasleitungen für viele Firmen der einzig mögliche Energiestandard. Mitunter sei man auch schon auf Pellets umgestiegen. „Diese Betriebe dürfen nun nicht bestraft werden“, sagt eine Sprecherin des Verbandes und fordert: „Nun muss die Landesregierung einspringen.“ Denn diese sage doch selbst: Wo die Bundeshilfen nicht ausreichten, sollten Landeshilfen eine Ergänzung sein. „Das muss sie nun umsetzen und zwar schnell.“