Region: Verena Mayer (ena)

„Warum hat er sich nicht helfen lassen?“, fragt der spürbar ratlose Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. Nach elf Verhandlungstagen fordert Klaus Armbrust eine eineinhalbjährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, sowie eine Geldauflage von 6000 Euro. „Gibt man seine Überlastung zu, wenn man so angesehen ist wie Herr Z. es war?“, erwidert sein Verteidiger Ulf Köpcke. Er fordert einen Freispruch. Stephan Z. habe seine Fehler korrigieren wollen, die in keinem Fall eine öffentliche Wirkung gezeitigt hätten. Stephan Z. habe gerade nicht gehandelt, um Recht zu beugen.

 

Tag zwölf des Prozesses, 14.15 Uhr. In Saal römisch vier verkündet der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer das Urteil: Schuldig! Stephan Z. wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Stephan Z., so erklärt der Richter Alexander Schöpsdau, sei vom Jahr 2008 an nicht mehr so belastet gewesen, als dass er die offenen Fälle nicht hätte bearbeiten können. Dass er es nicht getan hat, habe sich in allen Fällen zu Gunsten der Beschuldigten ausgewirkt. Hinzu komme, dass Stephan Z. die Akten nicht einfach nicht bearbeitet, sondern aktiv manipuliert habe. „Der Kammer“, schließt ihr Vorsitzender nach seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung, „erschlossen sich keine rational nachvollziehbaren Gründe für das Verhalten von Stephan Z.“

Stephan Z. muss – wenn das Urteil rechtskräftig wird – nicht ins Gefängnis, seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Aber er verliert seinen Beamtenstatus. Sein Gehalt, das während seiner Suspendierung weiter bezahlt wurde, fällt weg. Er muss die Kosten des Verfahrens bezahlen, er verliert große Teile seiner Altersvorsorge und er hat eine sehr ungewisse berufliche Zukunft vor sich. Das alles hat das Gericht bei seinem Urteil berücksichtigt. Der Fall bleibt, was er war: eine Tragödie.