Die Staatsanwaltschaft vermutet falsche Abrechnungen, die Aufsichtsbehörde muss immer wieder tätig werden: im Bereich Karlsruhe fällt ein landesweit tätiger Krankenfahrdienst immer wieder auf.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die umstrittenen Krankenfahrten durch private Unternehmen in Baden-Württemberg beschäftigen nun auch Justiz und Aufsichtsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt nach Informationen unserer Zeitung gegen einen Fahrdienst wegen Betrugs zu Lasten der Krankenkassen. Es gehe um die mutmaßlich falsche Abrechnung von Fahrten, bei denen entgegen den Vorschriften mehr als eine Person transportiert worden sei, sagte ein Sprecher der Behörde.

 

Entsprechende Hinweise hätten sich bei Kontrollen durch die Polizei bestätigt. Das Verfahren richte sich gegen mehrere Verantwortliche des Fahrdienstes, den der Sprecher nicht namentlich nannte. Betroffen ist nach StZ-Informationen der im Kreis Karlsruhe ansässige Krankenfahrdienst (KFD) Rhein-Neckartal, der zur landesweit tätigen Gruppe KFD Schwaben gehört. Dieser und den kleineren Fahrdiensten im Land hatten die Ersatzkassen im Südwesten gekündigt; begründet wurde dies mit Beschwerden und Regelverstößen.

Aufsichtsbehörde greift wiederholt ein

Das für die Aufsicht zuständige Landratsamt Karlsruhe ist ebenfalls seit längerem mit dem KFD Rhein-Neckartal befasst. Man habe „mehrfach Hinweise über mutmaßliche Regelverstöße erhalten“ und sei diesen nachgegangen, sagte ein Behördensprecher. Polizei und Zoll hätten die Ermittlungen unterstützt, dabei sei es zu Kontrollen und einer Überprüfung des Betriebes gekommen. Als Ergebnis seien Beschäftigte des Fahrdienstes ermahnt, Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten angestrengt und Bußgelder verhängt worden. Zudem habe es eine Anhörung mit Blick auf einen möglichen Widerruf der Genehmigung gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe man bisher nicht einschalten müssen.

Auch bei der Stadt Karlsruhe gingen wiederholt Beschwerden gegen Krankenfahrdienste ein. Offensichtlich hätten diese Krankentransporte durchgeführt, obwohl sie nicht die dafür notwendige Genehmigung hatten, sagte eine Rathaussprecherin. Die Fahrdienste dürfen nur Menschen transportieren, die unterwegs keine medizinische Betreuung brauchen. Für Krankentransporte nach dem Rettungsdienstgesetz gelten strengere Vorgaben.

Warnung vor Gesundheitsrisiken

Kreis und Stadt Karlsruhe haben Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen inzwischen über diesen wichtigen Unterschied aufgeklärt. Ihre Warnung: Für Patienten, die nicht sachgerecht transportiert würden, bestehe ein „erhebliches gesundheitliches Risiko“. Auch die Kliniken gingen „große Risiken“ ein, etwa wegen multiresistenter Keime. Zudem drohten Haftungsrisiken. Ein privater Rettungsdienst in Karlsruhe hatte die Behörden wiederholt auf Verstöße hingewiesen.

Die KFD-Gruppe wollte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Man folge damit dem Rat des eingeschalteten Anwaltes, sagte eine Sprecherin. Seit 2011 hat der Fahrdienst nach eigenen Angaben eine halbe Million Menschen befördert.

– Krankenfahrten im Visier der Justiz