Entsprechende Informationen unserer Zeitung wurden von den Behörden und der EnBW bestätigt. Das Unternehmen versprach umfassende Kooperation und zeigte sich zuversichtlich, „dass sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen werden“. Beschuldigt werden keine Manager, sondern drei Mitarbeiter aus dem Stromhandelsbereich.
Bei dem Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation an der Strombörse geht es um ein kleines, aber zunehmend wichtiges Segment des Strommarktes: die sogenannte Regelenergie, mit der Schwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden. Mit dem stark wachsenden Anteil von erneuerbaren Energien, die nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, gewinnt dieser Puffer immer mehr an Bedeutung. Zum Ausgleich eignen sich besonders Pumpspeicherkraftwerke, die rasch fehlenden Strom liefern oder überschüssigen abnehmen können. Mit Speicherseen im Südschwarzwald und in den Alpen ist die EnBW dabei ein zentraler Akteur. An der Schluchseewerk AG hält das Unternehmen 37,5 Prozent der Anteile, mit der Vorarlberger Illwerke AG pflegt es eine langjährige Partnerschaft.
Marktbeherrschende Stellung der EnBW?
Ob die EnBW damit eine marktbeherrschende Stellung besitzt, hatte das Kartellamt in seinem aktuellsten „Marktmachtbericht“ für 2021 noch offengelassen. Man werde die Preisgestaltung durch die großen Anbieter „sehr genau beobachten“, hatte der Behördenchef Andreas Mundt angekündigt. Nun prüfen die Aufseher laut einem Sprecher den Verdacht, „dass das Unternehmen zeitweise unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung Regelenergie zu missbräuchlich überhöhten Preisen veräußert hat“. Bezahlt wird der Strompuffer von den vier Übertragungsnetzbetreibern – und über die Netzentgelte letztlich von den Verbrauchern.
Auslöser des Verfahrens ist laut Staatsanwaltschaft „auffälliges Handelsverhalten“ im Zeitraum zwischen Juni 2019 und Oktober 2021; der Schwerpunkt der Überprüfungen liege im Jahr 2021. Dabei soll es teilweise zu extremen Preisspitzen gekommen sein. Der Preis für Regelenergie, nicht zu vergleichen mit dem für Haushaltsstrom, unterliegt enormen Schwankungen: Die Megawattstunde kann zwischen wenigen Euro und 9999 Euro kosten, wo inzwischen die Obergrenze liegt. Wegen der Auffälligkeiten hatte die Bundesnetzagentur zunächst Vorermittlungen eingeleitet; in deren Folge schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein. Das Kartellamt erwirkte schließlich bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss. Dies diene der Aufklärung und bedeute nicht, dass sich Unternehmen und Personen tatsächlich eines Wettbewerbsverstoßes schuldig gemacht hätten, betonte der Sprecher.
Konzern dringt auf umfassende Klärung
Von der Durchsuchung am 25. Januar 2023 wurde die EnBW offenbar überrascht. Man habe diese „konstruktiv unterstützt und begleitet“ und den Ermittlungsbehörden „volle Unterstützung zugesagt“, teilte eine Sprecherin mit. Das Unternehmen habe „großes Interesse an einer vorbehaltlosen, umfassenden, absolut vollständigen und schnellen Klärung der Sachverhalte“. Auf die Frage, inwieweit und wann der Aufsichtsrat über die Ermittlungen unterrichtet wurde, hieß es, das Gremium sei „über die Tatsache der Durchsuchung informiert“.
Unklar bleibt bislang, wer von den vermuteten Preismanipulationen profitiert haben soll. Neben dem Unternehmen selbst könnten dies theoretisch auch die Stromhändler sein; in diesem Bereich lassen sich teilweise hohe Bonuszahlungen erzielen. Die Sprecherin teilte dazu allgemein mit: „Die von EnBW im Handelsbereich gezahlten variablen Vergütungen entsprechen dem Marktstandard, was regelmäßig überprüft wird.“ Wie viele Stromhändler solche Boni erhalten, wie groß deren Spanne ist und wie viel das Unternehmen dafür ausschüttet, wollte das Unternehmen nicht beantworten. Allgemein hieß es zum Stromhandel: „Die bereits bestehenden Kontrollmechanismen werden laufend überprüft und optimiert.“
Nicht Manager, sondern Mitarbeiter verdächtigt
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten sich zunächst offenbar gegen unbekannt gerichtet. „Mittlerweile“, so eine Sprecherin, würden drei Beschuldigte verdächtigt, „die nicht der Führungsebene des betroffenen Unternehmens angehören“. Dem Vernehmen nach handelt es sich um jene Stromhändler, die zu den fraglichen Zeiten im Dienst waren. „Eine Kooperationsbereitschaft ist vorhanden“, bestätigte die Sprecherin, dämpfte aber zugleich die Hoffnung der EnBW auf rasche Aufklärung: Angesichts der Komplexität der Materie sei „mit einem zeitnahen Abschluss der Ermittlungen nicht zu rechnen“.
Regelenergie am Strommarkt
Ausgleich
Die sogenannte Regelenergie dient dem Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt. Die Anbieter müssten „auf Knopfdruck die erforderlichen Mengen“ zum Ausgleich im Netz liefern, erläutert die EnBW auf ihrer Webseite. Damit werde das Netz stabilisiert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Mit dem Instrument könnte Strom eingespeist („positive Regelenergie“) und entnommen („negative Regelenergie“) werden.
Vergütung
Für Energieerzeuger eröffne dies „die Chance auf ein Zusatzgeschäft“: Sie bekämen eine „Extravergütung“ für die Teilnahme am Regelenergiemarkt. Dieser teilt sich in drei Kategorien, je nach Zeitspanne der Ausgleichslieferung: In der ersten muss Strom innerhalb von 30 Sekunden bereitstehen, in der zweiten werden Schwankungen bis zu fünf Minuten ausgeglichen, in der dritten wird die Reserve 15 Minuten lang in voller Höhe abgerufen.