Das traurige Bild wiederholt sich in jüngerer Zeit regelmäßig. Erfahrene Ermittler sitzen da sichtbar angeschlagen und berichten über Fälle, wie sie sie noch nie gesehen haben. Erzählen von extremen Gewaltexzessen, von völlig fehlender Einsicht, geradezu von einer Entkopplung von jeglichen menschlichen Regungen. Die Rede ist dabei meist von sehr jungen Tätern. Schüsse in Asperg, Handgranatenwurf in Altbach, die Auseinandersetzungen zwischen zwei multiethnischen Gruppierungen in der Region mit mehreren Hundert Beteiligten. Und auch bundesweit lassen immer wieder Taten von Kindern und Jugendlichen aufhorchen. Viele fragen sich: Was ist da eigentlich los?
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, zuständig für die Landeshauptstadt sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Rems-Murr und einen Teil des Landkreises Ludwigsburg, bringt jetzt etwas Licht ins Dunkel. Zunächst statistisch. Dort bestätigt sich der gefühlte Trend. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt eine Zunahme der Verfahren auf einen Rekordwert. Überdurchschnittlich gestiegen ist aber die Zahl der Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, also Menschen unter 21 Jahren. 16 398 sind es gewesen, ein Plus von 13,6 Prozent. Und was die Strafverfolger da so schildern, lässt aufhorchen.
Da ist etwa ein Fall auf einem Bolzplatz. Zwei Jugendliche verabreden sich, um ihre Kräfte zu messen. Am Ende ufert das Treffen völlig aus. Zwei Gruppen sind beteiligt, 14- bis 16-Jährige prügeln und treten auf ein bereits am Boden liegendes Opfer ein. Als dessen Freunde versuchen, den Jugendlichen in Sicherheit zu bringen, holt die andere Gruppe ihn zurück und beginnt von vorn. Niemand wendet sich danach an die Polizei – auch das Opfer nicht. Seinem Vater erzählt der Jugendliche, der schwer verletzt ist und sich nach der Tat sechs Wochen lang nur flüssig ernähren kann, er sei die Treppe hinuntergefallen. Der Fall landet nur bei den Ermittlern, weil die Täter im Internet ein Video davon veröffentlichen. Vor Gericht sagt der Schwerverletzte aus, es sei ein Zeichen von Schwäche, mit der Polizei zu reden.
Ein fast schon exemplarischer Fall für die Ermittler. „Wir kommen zunehmend an unsere Grenzen“, sagt Oberstaatsanwalt Albrecht Braun. Nicht nur, weil es „schnell steigende Verfahrenszahlen“ gebe, sondern auch, „weil sich die Qualität ändert“. Es nähmen etwa die versuchten Tötungsdelikte „mit völlig unkontrollierter Gewaltanwendung und extremer Brutalität“ zu. Immer häufiger seien Waffen im Einsatz. Das Internet spiele dabei eine große Rolle: In sozialen Medien seien Gewaltvideos dauerpräsent. Davon würden junge Menschen beeinflusst. Außerdem würden viele Taten gefilmt, um selbst in sozialen Medien angeben zu können. „Das geht einher mit einer extremen Erniedrigung der Opfer“, so Braun.
Ein weiterer Trend: Zunehmend spricht niemand mehr mit der Polizei. Die Dinge werden untereinander geregelt – oder die Angst vor einem Ansehensverlust hält die Opfer davon ab, die Täter anzuzeigen. Ohnehin schwindet der Respekt vor allen Menschen, die den Staat repräsentieren. Das gilt nicht nur für die Polizei, sondern auch für Rettungskräfte.
Die Gründe für die bedenklichen Entwicklungen sind vielfältig. Oft fehle es inzwischen an ausreichender Wertevermittlung im Elternhaus, so die Staatsanwaltschaft. Falsche Ehrbegriffe spielten eine wachsende Rolle, dazu mangelnde Empathiefähigkeit und fehlende Bereitschaft, für eigenes Tun Verantwortung zu übernehmen. Oft glaubten die Täter, sie hätten rechtmäßig gehandelt, die Folgen für die Opfer seien ihnen völlig egal. Dabei spielen gruppendynamische Prozesse eine wichtige Rolle: Die Ermittler beobachten eine steigende Identifikation mit Stadtteilen oder Wohnorten über alle Ethnien hinweg – und Konflikte zwischen diesen, ohne erkennbare Gründe.
Immer mehr schwierige Fälle
Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität stehen im Jugendstrafrecht erzieherische Maßnahmen im Vordergrund. Von Trainings- über Therapie- bis hin zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt es viele Möglichkeiten. Dabei arbeiten alle Beteiligten eng zusammen. „Wir stellen allerdings fest, dass immer mehr Jugendliche nicht mehr erzieherisch erreichbar sind“, sagt Eva Hanss vom Haus des Jugendrechts in Bad Cannstatt, wo in solchen Fällen die Fäden zusammenlaufen. Dann helfe nur noch konsequente Strafverfolgung. Das gilt auch für schwierige Fälle, die sich besonders unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder bei Jugendlichen aus osteuropäischen Familienverbünden finden.
Die Ermittler wünschen sich neben einer besseren finanziellen und personellen Ausstattung, besonders bei den Häusern des Jugendrechts, vor allem zwei Dinge: „Wir brauchen Lösungen für Strafunmündige“, sagt Albrecht Braun. Also für Kinder unter 14 Jahren. Dort explodiert die Zahl der Straftaten geradezu. Manche von ihnen begehen bereits eine Vielzahl von Straftaten. „Es gibt gute Gründe, etwa über die Senkung der Altersgrenze nachzudenken“, so der Oberstaatsanwalt. Außerdem fehle es an intensivpädagogischen Einrichtungen. Braun schließt mit einem Appell: „Der Fokus von Politik und Gesellschaft liegt bisher nur phasenweise auf diesem Thema. Das muss sich ändern.“