Staatsanwaltschaft zu umstrittenem Spruch AfD-Slogan auf Wahlplakat in Stuttgart ist keine Volksverhetzung

Ein Wahlplakat der AfD, das laut Staatsanwaltschaft „keinen Angriff auf die Menschenwürde“ enthält. Foto:  

Die Anzeige vom Stuttgarter Stadtrat Luigi Pantisano läuft ins Leere. Der Spruch „Schnelle Remigration schafft Wohnraum“ auf einem AfD-Wahlplakat soll mehrere Deutungen zulassen.

Der am vergangenen Sonntag in den Gemeinderat gewählte Stuttgarter AfD-Vertreter Thomas Rosspacher kann auch weiterhin in der Öffentlichkeit die Meinung vertreten, dass eine „schnelle Remigration Wohnraum“ schaffe, sofern er sicherstellt, dass das auf seinen Wahlplakaten in Bad Cannstatt prangende Unwort des Jahres 2023 mehrdeutig bleibt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mitgeteilt, der Anzeige von Luigi Pantisano (Die Linke) gegen Rosspacher wegen Volksverhetzung nicht Folge zu leisten. Der Stadtrat hatte gegenüber der Anklagebehörde vorgebracht, der Wahlslogan mache deutlich, dass es Rosspacher darum gehe, Menschen mit nicht deutscher Herkunft aus ihren Wohnungen zu entfernen und abzuschieben, um Wohnraum zu schaffen für Menschen mit deutscher Herkunft. Der Spruch sei ein „Euphemismus für Fantasien einer ethnischen Säuberung“.

 

Die Staatsanwaltschaft sieht allerdings keine ausreichenden Gründe für ein Ermittlungsverfahren, weil keine verfolgbare Straftat vorliege. Das öffentliche Anbringen des Wahlplakats sei nicht strafbar gewesen. Den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle es nicht.

Subjektive Ansichten irrelevant

Strafbar macht sich laut Einstellungsverfügung, wer gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachele, zur Gewalt auffordere oder die Menschenwürde anderer dadurch angreife, dass er diese „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Bei der Ermittlung des Inhalts einer Meinungsäußerung sei aber weder die subjektive Absicht des Provokateurs noch das subjektive Verständnis des Betroffenen maßgeblich. Entscheidend sei der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines „unvoreingenommen und verständigen Publikums“ habe. Im vorliegenden Fall lasse das Plakat eben „Raum für nicht strafrechtlich relevante Deutungen“ – etwa diese, dass Bedürftige in einem Sozialstaat mit beschränkten Mitteln um Wohnraum konkurrierten, der dann in größerem Maße zur Verfügung stünde, wenn weniger Geflüchtete untergebracht werden müssten, so die Staatsanwaltschaft.

Slogan von Meinungsfreiheit gedeckt

Ob man diese These für zielführend erachte oder davon ausgehe, dass diese Haltung zur Spaltung der Gesellschaft beitrage, sei für die strafrechtliche Bewertung irrelevant. Der Slogan sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Behörde verkenne zwar nicht, dass seit den Berichten über das Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam, wo die Ausweisung auch von Deutschen mit Migrationshintergrund besprochen worden sein soll, gezielt auf den „rechtsradikalen Bedeutungsgehalt des Begriffs“ Remigration angespielt werde – und ein „verständiges Publikum“ es auch so verstehe, wie es Pantisano in der Anzeige formuliert habe. Aber es seien eben auch andere Deutungen möglich, erklärt die Staatsanwaltschaft nach einem Blick in den Duden, wo der Begriff als „Rückkehr in das Land, aus dem eine Person zuvor emigriert ist“ beschrieben wird – und erst als zweite Bedeutung die „massenhafte Ausweisung und daraus folgende Ausreise von Menschen mit Migrationshintergrund“.

Keine Fotos – kein Problem

Entscheidend bei der Bewertung des Einzelfalls, zu der auch die Optik gehöre, sei maßgeblich, dass Rosspachers Plakate (außer dem Porträtfoto) keine „Gestaltungselemente“ aufweise, mit denen über den Slogan hinaus „auf den Intellekt oder die Gefühle der Betrachter eingewirkt werde“. Konkret: die AfD verzichtete geschickterweise darauf, den Zielkonflikt mit Fotos von Migranten darzustellen. Es sei somit nicht auszuschließen, dass die Rechtsradikalen lediglich auf den „Ressourcenkonflikt“ hinweisen wollten, um für die „freiwillige Rückkehr von Geflüchteten“ zu werben und Abschiebungen im Rahmen der geltenden Gesetze zu forcieren.

Pantisano kritisiert Entscheidung

Stadtrat Pantisano bewertet die Entscheidung, als „Ohrfeige der Staatsanwaltschaft gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte in unserer vielfältigen Stadt“. Obwohl die Anzeige als berechtigt anerkannt worden sei, folge die Behörde „dem altbekannten Spiel der AfD, mit zweideutigen Aussagen die Grenze des Sagbaren immer weiter nach rechts zu verschieben“. Mit der Feststellung, dass mit „Remigration“ auch die einfache Auswanderung oder die Abschiebung von straffälligen Migranten gemeint sein könnte, verkenne die Staatsanwaltschaft die von der AfD ausgehende rechtsextreme Gefahr. Für den Stadtrat des Linksbündnisses im Gemeinderat steht fest: „Antifaschismus ist Handarbeit. Ob im Parlament oder auf der Straße, die AfD in Stuttgart wird in mir und uns Linken stets konsequente Gegner haben.“

Ratsfraktionen zeigten sich empört

Auch Vertreter anderer Fraktionen hatten sich über die Plakatierung erschüttert gezeigt. Die Grünen-Fraktionschefin Petra Rühle sagte, die AfD gefährde ein friedliches Zusammenleben in der vielfältigen Landeshauptstadt. Die Vertreibung von ausländischen Mitbürgern ausgerechnet als geeignetes Mittel gegen Wohnungsnot zu propagieren, sei infam. Die AfD verweigere sich doch seit Jahren sinnvollen Maßnahmen. Der SPD-Fraktionschef Stefan Conzelmann bezeichnet das Plakat als „widerlich“. Es erinnere „an die finstersten Zeiten unserer Geschichte“. Es schüre bewusst Angst bei Menschen mit Migrationshintergrund und zeige, dass die AfD kein Interesse an der Bekämpfung der Wohnungsnot habe, sondern nur Menschen gegeneinander aufzustacheln versuche. CDU-Fraktionschef Alexander Kotz bezeichnete die Plakate als „einfach unerträglich“.

Weitere Themen