Der Chef des Staatsgerichtshofs, Eberhard Stilz, steht nicht mehr unter dem Verdacht der Beihilfe zur Untreue. Frankfurter Staatsanwälte haben die Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Gutachter-Tätigkeit für die Deutsche Bank eingestellt.
Stuttgart / Frankfurt - Gegen den Präsidenten des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, Eberhard Stilz, wird nicht mehr wegen des Vergleichs zwischen der Deutschen Bank und den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat das Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue mangels Tatverdachts eingestellt. Dies teilte eine Behördensprecherin der StZ mit. Auch die Untreue-Ermittlungen gegen den Co-Bankchef Jürgen Fitschen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben und seien eingestellt worden. Noch ermittelt werde gegen weitere, namentlich nicht benannte Vorstandsmitglieder der Bank.
Das Verfahren war durch Strafanzeigen eines Aktionärs ausgelöst worden. Dieser wertete die Zahlung von 925 Millionen Euro an die Kirch-Erben als Untreue, weil sich Fitschen damit von Ermittlungen wegen Prozessbetrugs habe freikaufen wollen. Im Falle eines Vergleichs, hatte die Bank gehofft, würde die Münchner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Co-Chef einstellen; tatsächlich kam es zur Anklage, der Prozess läuft derzeit.
„Keinen Einfluss auf Bank genommen“
Stilz war ins Visier des als Dauerkritiker der Bank bekannten Aktionärs geraten, weil er als Gutachter für den Aufsichtsrat tätig geworden war. Laut der Staatsanwaltschaft bewertete er Rechten und Pflichten des Kontrollgremiums mit Blick auf den damals kurz bevor stehenden Vergleich. Er habe die Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrates objektiv dargelegt, auf dessen Handeln aber keinen Einfluss genommen oder ausüben wollen. Ebenso wenig gebe es Anhaltspunkte dafür, dass Stilz den Vorstand der Bank habe beeinflussen wollen, das Vergleichsangebot der Kirch-Gruppe anzunehmen oder abzulehnen. Vielmehr habe er sich auf die Einschätzungen externer Gutachter berufen und keinen eigenen Vorschlag unterbreitet. Deshalb fehle es an einer aktiven Einflussnahme und einer strafbaren Handlung. Stilz hatte den Vergleich als „vertretbar“ bewertet.
Von ihm selbst war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Schon früher hatte Stilz gesagt, er sehe die Anzeige des einschlägig bekannten Aktionärs „sehr gelassen“. Die Staatsanwaltschaft werde „hoffentlich untersuchen und feststellen, was meine Aufgabe wirklich war“.
Auch Fitschen ist aus dem Schneider
Auch beim Co-Bankchef Jürgen Fitschen, der sich derzeit im Münchner Verfahren wegen Prozessbetrugs verantworten muss, sahen die Frankfurter Staatsanwälte keinen Untreueverdacht. Laut der Sprecherin hätten mehrere Gutachter der Bank bestätigt, dass sich der Vorstand mit einem Vergleich im Rahmen des Aktiengesetzes bewegen würde. Voraussetzung dafür sei, dass einzelne Vorstandsmitglieder etwaige Interessenkonflikte offenlegten und nicht am Vergleich mitwirkten. Diesem Rat sei Fitschen gefolgt, indem er an der entscheidenden Vorstandssitzung im Februar 2014 nicht teilnahm. Damit habe er keine Pflichten verletzt.
Fortgesetzt werden der Sprecherin zufolge die Untreue-Ermittlungen gegen weitere Vorstandsmitglieder. Die Deutsche Bank habe eine Reihe von Unterlagen vorgelegt, um den Verdacht zu entkräften. Diese müssten noch ausgewertet werden.