Exklusiv Noch vor einer Woche war die Löschung der Mappus-Mails abgeblasen worden. Grund: der U-Ausschuss forderte sie als Beweismittel. Nun sollen die Daten doch an das Landesarchiv übergeben – und dann zeitnah gelöscht werden.

Stuttgart - Das Staatsministerium will die Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) nun doch zeitnah an das Landesarchiv übergeben und dann bei sich löschen. Aus rechtlichen Gründen sieht es keine Möglichkeit, die Sicherungskopien dem Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz im Schlossgarten zur Verfügung zu stellen. Dies hat die Prüfung der Rechtslage ergeben, wie ein Regierungssprecher auf StZ-Anfrage bestätigte. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, der das Land aus Datenschutzgründen zur Löschung der Mails verpflichtete, wiegt danach schwerer als der Beweisbeschluss des Ausschusses.

 

Ursprünglich sollten die Mails schon am Montag voriger Woche nach der Übergabe an das Landesarchiv gelöscht werden. Der Termin wurde jedoch am Freitag zuvor kurzfristig abgesagt, nachdem Grüne und SPD die Daten für den Ausschuss verlangt hatten. Mappus’ Anwälte und die Opposition hatten darauf empört reagiert; sie warfen der Regierung vor, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu missachten.

Kretschmann: schwierige Abwägung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte die vorläufige Absage der Löschung vor einer Woche mit der „schwierigen Rechtsmaterie“ begründet. Die Forderung des Ausschusses müsse zunächst gegen das VGH-Urteil abgewogen werden; dafür benötige man Zeit. Da das Recht des Gremiums unmittelbar aus der Landesverfassung abgeleitet sei, komme ein Festhalten an der sofortigen Löschung „nicht in Betracht“.

Mappus’ Anwälte hatten umgehend angekündigt, die Löschung der Mails mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zu erzwingen; in diesem Zusammenhang war auch von Zwangsgeld und Ordnungshaft die Rede. Es sei ein „einzigartiger Vorgang, dass sich der Staat nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält“, erklärten sie. Der offenbar bereits gestellte Antrag könnte nun hinfällig werden.

Mit Spannung wird nun erwartet, wie Grüne und SPD auf die Entscheidung des Staatsministeriums reagieren. Sie hatten argumentiert, der Ausschuss habe die gleichen Rechte wie Ermittler in einem Strafverfahren – und damit Vorrang vor dem Datenschutz. Aus der CDU wurde diese Sichtweise jedoch zurückgewiesen.