Die Schuldenbremse in ihrer alten Fassung hatte den Bundesländern ein Kreditverbot auferlegt; nur bei mieser Wirtschaftslage erlaubte sie neue Schulden. Jedoch werden diese konjunkturell bedingten Kredite bei anziehender Konjunktur quasi automatisch und ohne Eingriffsrecht der Politik getilgt. „Diese Form der Kreditaufnahme“, sagt Finanzminister Danyal Bayaz, „garantiert über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichene Haushalte.“ Mit der aktuellen Verfassungsreform hingegen ist wieder ein Schuldenanhäufen wie in alten Zeiten möglich, wenn auch gedeckelt.
Schuldenbremse versus EU-Regeln
„Im Grunde ist die Schuldenbremse ausgehebelt“, konstatiert Bayaz. Dies hält der Grünen-Politiker insofern für verschmerzbar, als die EU-Fiskalregeln in Form des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ebenfalls die Verschuldung begrenzen, dabei aber mehr Spielraum für Investitionen eröffnen. Das EU-Reglement ist volkswirtschaftlich anspruchsvoller, in seiner Systematik komplexer – und wird vielleicht deshalb in der deutschen Debatte wenig beachtet. Die jährliche Neuverschuldung liegt nach den EU-Regeln bei maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), sofern der Schuldenstand unter 60 Prozent des BIP liegt. Überschreitet der Schuldenstand die 60-Prozent-Marke, ist eine Neuverschuldung bis zu 1,5 Prozent zulässig. Die Schuldenquote der öffentlichen Haushalte in Deutschland liegt – Stand 2024 – bei 63 Prozent.
Nun zur deutschen Schuldenbremse. Sie eröffnet dem Bund neuen Schulden von 0,35 Prozent des BIP, dazu kommen jetzt noch die Länder mit 0,35 Prozent. Hinzuzurechnen ist das neue Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre, was jährlich etwa ein Prozent ausmacht. Nicht vergessen werden dürfen die Ausgaben für die Verteidigung, die oberhalb eines Sockels von einem Prozent des BIP unbegrenzt kreditfinanziert werden können. Im Ergebnis lässt sich sagen: Die Schuldenregeln des Grundgesetzes sind lascher als die EU-Regeln.
Den Bundesländern eröffnet die Reform der Schuldenbremse neue Kreditoptionen. Manches allerdings ist noch zu regeln. Konkret geht es um Folgendes: Die Ländergesamtheit darf sich, so steht es jetzt im Grundgesetz, mit Krediten in Höhe von maximal 0,35 Prozent des nominalen BIP versorgen. Die Frage ist nur: Wie werden die Anteile der einzelnen Länder berechnet? Neben dem BIP sind andere Maßstäbe denkbar: der jeweilige Landesanteil am gesamtstaatlichen Steueraufkommen, die Bevölkerungszahl oder der Königsteiner Schlüssel, der häufig für Verteilungsfragen zwischen den Ländern genutzt wird.
Bayaz bremst bei neuen Krediten
Finanzminister Bayaz kann sich die Verteilung der Verschuldungsrechte nach dem BIP vorstellen, weil er sie für die entscheidende ökonomische Größe hält, bei der – Überraschung – Baden-Württemberg mit mehr als 2,2 Milliarden Euro den größten Verschuldungsspielraum gewänne (beim Steueranteil: 1,9 Milliarden Euro; bei der Bevölkerungszahl: etwas mehr als zwei Milliarden Euro; beim Königsteiner Schlüssel: etwas weniger als zwei Milliarden Euro). Unklar ist, ob Verschuldungsrechte, die ein Land nicht wahrnimmt, von anderen Ländern genutzt werden dürfen. Das wäre fatal, weil es tendenziell dazu führt, dass die Länder – in Missgunst verbunden – den eigenen Kreditrahmen immer selbst ausschöpfen. Bayaz indes versichert, mit dem neuen Regelwerk verantwortungsvoll umzugehen: „Wir haben den Anspruch zu sagen, ja, das ist eine Kreditoption, auf die wir aber nach Möglichkeit verzichten. Denn Zins und Tilgung belasten künftige Haushalte.“
Wie geht es weiter beim Deutschlandticket?
Dies wird allerdings Stehvermögen verlangen. Zumal die künftige Bundesregierung den Ländern, zu denen staatsrechtlich auch die Kommunen gehören, neue Belastungen aufbrummt. Allein die höhere Pendlerpauschale und die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie bedeuten für das Land (und zum kleineren Teil für die Kommunen) bis zu 600 Millionen Euro weniger Geld pro Jahr. Noch wesentlich teurer für die Länder und Kommunen wären die geplanten steuerlichen Entlastungen der Wirtschaft. Finanzminister Bayaz hegt auch die Befürchtung, der Bund könne sich aus gemeinsamen Finanzierungen zurückziehen oder höhere Anteile bei Kofinanzierungen verlangen. Für das Deutschlandticket zum Beispiel steuern Bund und Länder in diesem Jahr jeweils 1,5 Milliarden Euro bei.
Von den 500 Milliarden Euro Sondervermögen Infrastruktur entfallen 100 Milliarden Euro auf die Länder und ihre Kommunen. Beim Bund verbleiben 400 Milliarden Euro, von denen 100 Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen, den die Ampel einst mit umgewidmeten Mitteln der Coronakredite füllte, was das Bundesverfassungsgericht dann nach Klage der Union verbot. Bayaz will sich dafür stark machen, dass die Ausgaben für die kommunale Wärmewende vor allem aus diesem Fonds bestritten werden – und nicht aus dem Topf, der den Ländern und den Kommunen zugedacht ist.