Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderates Stuttgart hat Ende April die Aufstellung des Bebauungsplans für die Erweiterung des Staatstheater-Areals beschlossen. Was bedeutet das?
Der Aufstellungsbeschluss ist ein weiterer Schritt hin zur Sanierung der Staatstheater. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für die Dekorationswerkstätten auf dem Areal der früheren Zuckerfabrik zwischen Stuttgart-Münster und Stuttgart-Bad-Cannstatt, dem Bebauungsplanverfahren auf dem Entwicklungsfeld C1 des Verkehrs- und Infrastrukturprojektes Stuttgart 21 und dem abgeschlossenen Wettbewerb zur Interimsoper auf dem C1-Gelände ist es der nächste Schritt.
Warum ist der Aufstellungsbeschluss so wichtig?
Der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans ist der erste von drei Verfahrensschritten zur Änderung des Planungsrechts. Der Aufstellungsbeschluss ist der beschlossene Wille, das Planungsrecht zu ändern und dort werden auch die groben Ziele definiert. Er legt noch nicht die Planung im Detail fest, sondern enthält nur bisherige Überlegungen und Planungen. Die Ziele werden grob definiert. Das Bebauungsplanverfahren gliedert sich in drei Teile: Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss und Satzungsbeschluss.
Ist die Planfeststellung auch einzelner Abschnitte Voraussetzung für Planungsausschreibungen?
Im Bereich der Fläche der B 14 gibt es eine Planfeststellung, die geändert werden soll. Dies geht in diesem Bereich nur mit einem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschluss ist der erste Schritt im Verfahren zur Änderung des Planungsrechts. Da ein Bebauungsplanverfahren ungefähr drei bis vier Jahre geht, ist es notwendig das Verfahren jetzt zu starten. Es ist der Beginn auch der Bearbeitung der mit dem Bauvorhaben zusammenhängender Themen mit Machbarkeitsstudien, Untersuchungen und ergänzenden Planungen, um die verschiedenen Themen wie Denkmalschutz, Umweltschutz, Verkehrserschließung und mehr abzuarbeiten. Am Ende steht der Satzungsbeschluss, der dann die Grundlage für eine Baugenehmigung ist.
In der Vorlage für die Beschlussfassung des Ausschusses für Städtebau und Technik war von der Ausschreibung einer Wettbewerbsplanung noch 2024 die Rede. Vertiefte Planungen zur B 14 sind aber nicht vor 2026 zu erwarten. Kann nicht erst danach über eine Neuordnung von der Ecke Schillerstraße bis hin zur Ecke Schauspielhaus verhandelt werden?
In den weiteren Planungen muss überprüft werden, welche Optionen zur Umgestaltung der B14 möglich sind. Dabei ist das Wettbewerbsergebnis von asp Architekten das Ziel der Planung. Ebenso die bisherigen Planungen zur Sanierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater. Ziel der weiteren Planung ist es, dem Bauprojekt der Württembergischen Staatstheater mehr öffentlichen Raum und mehr Gestaltungsspielraum zu verschaffen. Ziel ist es zudem, in der Gestalt einen Mehrwert im öffentlichen Raum zu schaffen – und dies auf der Grundlage der Planungen zur B14.
Wer ist bei all diesen weiteren Überlegungen federführend?
Die neu gegründete und noch im Aufbau befindliche Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater wird Ausloberin des Wettbewerbs sein.
Hat der Gemeinderat als Ganzes im weiteren Verfahren noch ein Mitspracherecht?
Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Konrad-Adenauer-Straße wurde im Ausschuss für Städtebau und Technik aufgerufen und eingebracht. Der Aufstellungsbeschluss wird tatsächlich nicht im Gemeinderat beschlossen, sondern im Ausschuss für Städtebau und Technik als zuständigem beschließendem Ausschuss. Auch den darauf folgenden Auslegungsbeschluss fasst der Ausschuss für Städtebau und Technik. Der Satzungsbeschluss – als finaler Beschluss – muss aber im Gemeinderat beschlossen werden.
Die Ausgangslage
Einzig Bestandsschutz sichert den Betrieb des Opernhauses Stuttgart, Spielstätte der Staatsoper Stuttgart und des Stuttgarter Balletts sowie des Staatsorchesters Stuttgart. Die Arbeitssituation für viele der 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatstheater Stuttgart mit den zentralen Spielstätten Opernhaus und Schauspielhaus würde heute nicht neu genehmigt, insbesondere die Arbeitsplätze in den Werkstätten sowie im Bühnen- und Orchesterbereich.
Das Ziel
Um gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, Energieeinsparung und Gebäudetechnik zu erfüllen, braucht es neben einer modernisierten Bühne im Opernhaus zusätzliche Flächen von rund 10 000 Quadratmetern.
Die Herausforderung
Die Stadt Stuttgart lehnt eine Erweiterung der Staatstheater um
Die Steuerung
Die gemeinsam von Stadt und Land gegründete Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH ist im Januar 2023 gegründet worden. Wenn ihr Aufbau beendet ist, übernimmt die Projektgesellschaft die Steuerung. Immer aber auf der Basis von Beschlüssen des Gemeinderates Stuttgart und des Baden-Württembergischen Landtags.