Die Stadt Esslingen und zwei weitere Kommunen verbieten eine Facebook-Veranstaltung per Verfügung. Einer der Veranstalter reagiert gereizt und gibt an, die Party ohnehin woanders geplant zu haben.

Esslingen - In den Sozialen Netzwerken hat die Ankündigung einer Techno-Party für Wirbel gesorgt. Unter dem Namen „KaMa Kultur aus Musik An!“ soll am 11. August von 14 Uhr an eine Open-Air-Party stattfinden. Der Ort ist in der Nähe der Stuttgarter Universität auf einer Karte eingezeichnet. Allerdings habe sehr vieles darauf hingedeutet, dass die Party in Esslingen steigen sollte, wie Mehmet Koc vom städtischen Ordnungsamt berichtet. „Sticker waren in der Stadt angebracht worden und es gab Fotos und Hinweise auf Facebook, die darauf schließen ließen, dass die Party am Jägerhaus stattfinden könnte.“

 

Daher hat die Stadt Esslingen am 8. August eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Veranstaltung ausgeschrieben. Ein Auszug aus der Verordnung: „Die Veranstaltung ,KaMa Kultur aus Musik an! Birthday Bash! OpenAir!’ und andere über soziale Netzwerke ausgerichtete Ersatzveranstaltungen hierzu sind im Stadtgebiet Esslingen am Neckar, insbesondere in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und Grillplätzen im Sinne der Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport und Grillplätze vom 12.03.2018, verboten.“ Die Gemeinden Plochingen und Deizisau schlossen sich der Verfügung an. Koc befürchtet, dass es sich bei der Party um keine private Geburtstagsfeier handelt. „Wer mehrere DJs einlädt und Aufrufe zur Party startet, Sticker in der Stadt verteilt und immer wieder Neuigkeiten dazu postet, der plant unserer Meinung nach was Größeres.“

Den Veranstaltern Zeitlos Bass droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro, und auch die Teilnehmer könnten mit einem Bußgeld bestraft werden, wie Michael Schaal vom zuständigen Polizeipräsidium in Reutlingen erklärt.

Gelände sei legal angemietet

Laut Insider-Kreisen soll die Party nun nicht in Esslingen, sondern im Stuttgarter Raum stattfinden. Einer der Veranstalter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, reagiert gereizt auf unsere Nachfrage und gibt an, das Event von vorneherein an anderer Stelle und zudem ganz legal geplant zu haben. In Rave-Kreisen sei es üblich, den Ort der Party erst kurz zuvor bekannt zu geben. So wolle man mehr Aufmerksamkeit erzeugen. Das Gelände dafür sei von einem Gastronomen legal angemietet worden, für die Sicherheit der Gäste sei gesorgt. Bleibt die Frage, ob das Ganze tatsächlich Marketing ist, oder die Veranstalter nicht doch kurzfristig umplanen mussten?

Mit dem Verbot, das vom 10. bis zum 12. August gilt, reagiert die Stadt zum zweiten Mal auf nicht genehmigte Partys, die über Facebook bekannt gegeben wurden. Anlass war eine aus dem Ruder gelaufene Party im Juni auf der Esslinger Burg mit etwa 200 Jugendlichen. Massive Vermüllung und Lärmbelästigung riefen die Polizei auf den Plan. Das befürchtete die Stadt auch bei der für den 11. August angesetzten Veranstaltung, so Koc.

Eine ähnlich geartete Party hat es laut Schaal und Koc bereits vor vier Jahren mit mehreren Tausend Menschen beim Jägerhaus gegeben, bei der es ebenfalls zu massiven Problemen kam. Mit einer Art „Revival nach vier Jahren“ warben die Partyveranstalter Zeitlos Bass für den 11. August. „Man kann sich Genehmigungen holen und legale Partys veranstalten“, sagt Schaal.