Nachdem die Stadt Göppingen ein Restaurant wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht für zwei Tage geschlossen hatte, gehen im Netz auch Wochen später noch die Wogen hoch. Der Gastronom spricht von „Willkür“, die Verwaltung verweist auf das Infektionsschutzgesetz.

Göppingen - Für die meisten Gastronomen ist ganz klar, dass sie und ihre Mitarbeiter sich an die Coronaverordnung des Landes halten. Darin steht unter anderem, dass Bedienungen während ihrer Arbeit einen Mund-Nasenschutz tragen müssen. Nur wegen „gesundheitlichen oder sonstigen Gründen“ bestehe keine Verpflichtung. Genau darauf beruft sich ein Göppinger Gastronom – die Stadt Göppingen schloss das Lokal daraufhin für zwei Tage.