Die Firma Signa Real Estate darf an der Ecke König-/Schulstraße ein städtisches Grundstück überbauen. Das segnete der Wirtschaftsausschuss ab.

Der Wirtschaftsausschuss des Gemeinderats hat am Freitag hinter verschlossenen Türen mehrheitlich beschlossen, der zum Konzern des österreichischen Immobilienmoguls René Benko gehörenden Signa Real Estate das Recht zum Unterbauen eines städtischen Grundstücks an der Ecke König-/Schulstraße einzuräumen. Die Signa will dort die ehemalige Sportarena abreißen und ein Gebäude mit Handelsflächen und Büros errichten. Weil die bestehenden zwei Etagen im Untergrund ebenfalls ersetzt werden sollen, droht wegen der umfangreichen Baustelleinrichtung am Eingang der Schulstraße während der dreijährigen Bauzeit ein Flaschenhals. Die Anrainer befürchten, dass die Kunden wegbleiben.

 

Anrainer zeigen sich verwundert

Sie betrachten das Entgegenkommen der Stadtverwaltung mit OB Frank Nopper (CDU) an der Spitze gegenüber der Firma Signa Real Estate seit geraumer Zeit mit Unverständnis. Und mit Beginn der Debatten in den Rats-Ausschüssen wundern sie sich über die Sympathiebekundungen für den auswärtigen Investor durch CDU, Grünen, FDP und Freien Wählern. Im Wirtschaftsausschuss kam aus dieser Runde der Vorwurf in Richtung der Stadträtin Johanna Tiarks (Linksbündnis), ihre Ablehnung dieses Überbaurechts für den Projektentwickler deute auf ein zu großes Verständnis für die Anliegen und Sorgen der hiesigen Anrainer hin, die bekanntlich ihren eigenen Vorteil im Blick hätten.

Aber auch die SPD hat sich außerstande gesehen, dem Grundstücksdeal zuzustimmen. Nur ihr Gottvertrauen in die Korrektheit kommunalen Verwaltungshandelns hat sie von einer Ablehnung abgehalten und zur Enthaltung veranlasst. Denn die Begründung, warum der Firma Signa die Überbaudienstbarkeit zum genannten Preis eingeräumt werden soll, erschien den Stadträten nicht ausreichend; zumal sie nur mündlich erfolgte. Am Freitag konnte – jedenfalls aus Sicht kritisch eingestellter Stadträte – nicht schlüssig dargelegt werden, warum das Überbaurecht – in diesem Falle ein Unterbaurecht – die Signa Real Estate lediglich 795 000 Euro kosten würde. Ein von Anrainern in Auftrag gegebenes Wertgutachten einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weist 4,82 Millionen Euro aus.

Welcher Bodenrichtwert gilt?

In der nichtöffentlichen Sitzung hieß es, Silke Degenhardt-Undt hätte fälschlicherweise den Bodenwert der Königstraße angesetzt, der bei 36 500 Euro pro Quadratmeter liegt, anstatt jenen der Schulstraße (16 500 Euro), weil sich dort der Eingang zum ersten Untergeschoss befinde, in dem ein Edeka-Markt geplant ist. Laut Bodenrichtwertkarte befindet sich das unterbaute Areal aber wie der Neubau mit der Hausnummer 25 eindeutig im Bereich der Königstraße. Außerdem hat sich Signa-Chef Tobias Sauerbier kürzlich gegenüber unserer Zeitung – mit Verweis auf die Eingangssituation – kritisch darüber geäußert, dass das Stadtmessungsamt bei der Preisermittlung den Bodenrichtwert der Königstraße zugrunde gelegt habe.

Merkwürdig erscheint auch, dass die Stadt seit Jahrzehnten für eine Fläche von 152 Quadratmetern über zwei Untergeschosse lediglich 14 000 Euro Miete jährlich angesetzt hatte – das sind knapp acht Euro pro Quadratmeter; dabei wird in der Nachbarschaft das Zehnfache aufgerufen. Die Gutachterin hat diesen 14 000 Euro eine jährliche „Überbaurente“ von 130 000 Euro gegenübergestellt.

Stadt will sich nicht erklären

Die Stadtverwaltung plante offenbar, bis zur Sitzung am Freitagmorgen eine schriftliche Erklärung zu liefern. Das hat sie aber nicht hinbekommen. Diese soll nun am heutigen Montag präsentiert werden, um die Kritiker von der Richtigkeit der Wertermittlung zu überzeugen. Ein Vergleich zwischen der Kalkulation der Verwaltung und dem Gutachten und eine neutrale Bewertung ist aber nicht vorgesehen.

„Die Ausschussmitglieder sind davon überzeugt, dass die Bewertung der Verwaltung in jeglicher Hinsicht korrekt ist“, behauptete Stadtsprecher Sven Matis. Damit hätten „Stadt und Unternehmen nun Planungssicherheit für das weitere Vorgehen“. Der Vorgang sei „aus gutem Grund nichtöffentlich beraten“ worden. Über Aspekte, die unter das Vertragsgeheimnis fallen, würde nichts verlautbart.