Stadt Stuttgart in Verzug Der Chor der Hilferufe

Debatte um ausstehende Rechnungen: die Lebenshilfe Stuttgart brachte den Stein ins Rolle. Foto: Jan Sellner

Die Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung warten auf Geld von der Stadt. Eine Klärung der offenen Rechnungen und Fragen tut not. Ein Kommentar von Jan Sellner.

Stadtleben/Stadtkultur: Jan Sellner (jse)

Es war ein Hilferuf. Zuerst ein einzelner. Abgesetzt von der Lebenshilfe Stuttgart. Es folgten weitere – von der Evangelischen Gesellschaft, dem Caritasverband, dem BHZ, dem Körperbehindertenverein und der Wohnanlage Fasanenhof. Als hätten diese Organisationen – allesamt Stuttgarter Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – nur darauf gehofft, dass einer den ersten Schritt tut.

 

Der Inhalt ihres Hilferufs ist im Kern folgender: Wir erbringen Leistungen, auf die Menschen mit Behinderung nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Anspruch haben, bekommen diese Leistungen von der Stadt Stuttgart jedoch oft erst viel später erstattet. Das hat zur Folge, dass die Träger vielfach in Vorleistung gehen und Rücklagen auflösen müssen, was speziell die Kleineren vor existenzgefährdende Probleme stellt. Doch auch die Großen halten diesen Zustand für nicht länger hinnehmbar. Denn die Tragweite ist erheblich. Für Markus Schropp, Vorstand der Lebenshilfe, handelt es sich „um ein strukturelles Problem, das die gesamte soziale Infrastruktur in Stuttgart gefährdet“.

Auch wenn die Höhe der Außenstände von der Stadt und den Trägern unterschiedlich bewertet wird, scheint doch so viel klar zu sein: Das Sozialamt kann das notwendige Tempo in seiner jetzigen Aufstellung nicht mitgehen. Es fehlt augenscheinlich an Personal. Die Träger dürfen hingegen eine rasche Bearbeitung und Feststellung der Bedarfe durch die Stadt erwarten, denn bei diesen Bedarfen geht es nicht um Arbeiten, die man früher oder später ausführen kann, sondern um die Betreuung von Menschen, oft auch um Notlagen.

Rund um das BTHG und seine praktische Umsetzung stellen sich viele Fragen – nicht nur in Stuttgart. Die entscheidende lautet: Wie kann sichergestellt werden, dass das Gesetz bewirkt, was es verspricht: mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Die Stuttgarter Sozialbürgermeisterin zeigt sich für eine rasche Klärung offen; für diese Woche sind Gespräche angesetzt. Der Hilferuf ist angekommen.

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