Zum 1. Januar 2024 sollen in der Landeshauptstadt 750 Schöffinnen und Schöffen ihre ehrenamtliche Arbeit aufnehmen. Dazu kann man sich jetzt bewerben.
Gerichtsshows waren in den letzten Jahren bei manchem Sender Quotenbringer. Wer nicht auf der Seite der Zuschauer, sondern der Entscheider sitzen möchte, hat alle fünf Jahre die Möglichkeit, sich als Schöffin oder Schöffe zu bewerben. In diesem Jahr läuft die Periode für rund 750 Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht Stuttgart und den Amtsgerichtsbezirken Stuttgart und Bad Cannstatt aus. Die Stadt sucht Nachfolger. „Es geht um ein verantwortungsvolles und hohes Ehrenamt. Sie übernehmen Verantwortung über das Urteil über andere Menschen. Dazu suchen wir Menschen aus allen Berufsgruppen und jeden Alters, die sich dieser besonderen Aufgabe gewachsen fühlen“, sagt Matthias Fatke, der Leiter des Statistikamts. Die Schöffen brauchen keine juristische Ausbildung, aber „Menschenverstand und Empathie für gerechte Verfahren“, so Fatke.
Amtsperiode dauert fünf Jahre
Die Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2024 bis Ende 2028. Die Auswahl trifft der Gemeinderat auf der Grundlage einer Vorschlagsliste, für die Bewerbungen bis zum 17. März 2023 möglich sind. Das Formular steht unter www.stuttgart.de/schoeffenwahl.
Stasi-Mitarbeiter sind ausgenommen
Schöffe kann werden, wer Deutscher und mindestens 25, aber nicht älter als 69 ist. Wer in Stuttgart mit Recht spricht, muss hier wohnen. In ein Verfahren darf man nicht verstrickt sein, auch nicht zu einer Freiheitsstrafe zu mehr als sechs Monaten verurteilt worden oder unter Vormundschaft gestellt sein. Auch ehemalige Stasi-Mitarbeiter sind vom Schöffenamt ausgeschlossen, dazu noch Berufsrichter, Staats- und Rechtsanwälte und Menschen, die im Polizei- oder Justizvollzugsdienst arbeiten oder in der Bewährungshilfe.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, es gibt also kein Entgelt, Aufwand und Fahrtkosten werden entschädigt. Die Verantwortung ist hoch, denn für jede Verurteilung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, dass gegen das Urteil zweier Schöffen in Deutschland niemand verurteilt werden kann.