Vor mehr als drei Jahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sein Urteil über die Zukunft des Fernwärmenetzes in der Landeshauptstadt gefällt. Zufrieden war damit keine der beiden Streitparteien. Die klagendes Stadt hatte auf die Herausgabe des Netzes (nicht der Erzeugungsanlagen) von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) gepocht. Der Energiemulti, dessen Konzessionsvertrag bereits 2003 ausgelaufen war, sah dagegen ein quasi ewiges Nutzungsrecht. Durchsetzen konnte sich keiner. Nach langer Bedenkzeit ist nun klar, dass das Urteil wohl vorläufig sein wird, denn der Bundesgerichtshof hat beide von den Parteien beantragte Revisionen zugelassen. Der Kartellsenat am BGH werde die Sache am 11. Juli verhandeln, teilte die BGH-Pressestelle mit. Nach der Auseinandersetzung um die Strom- und Gasnetze könnte damit ein weiterer Punkt zwischen der Stadt und der EnBW geklärt werden. Verhakt haben sich die Parteien auch beim Wassernetz, auf dessen Rückgabe die Stadt vor Gericht pocht.
EnBW: Ausbau des Netzes absurd
Mit seinem Urteil (2 U 82/1999) hatte das OLG die Entscheidung der Vorgängerinstanz 2020 zur Fernwärme korrigiert und für einen Patt gesorgt. Die EnBW müsse Nachteile hinnehmen, weil der 1994 mit der Stadt geschlossene Konzessionsvertrag befristet gewesen sei und keine Regelungen für eine Verlängerung enthalte, so der Vorsitzende Richter Christoph Stefani. Der Konzern könne keinen neuen Vertrag verlangen. Andererseits könne die Stadt nicht die Herausgabe des Netzes erwarten, sondern nur dessen Beseitigung. Diese Vorstellung sei einigermaßen absurd, teilte die EnBW mit.
Stadt will Wärmewende mitgestalten
Tatsächlich wäre ein solches Diktum der Stadt völlig unverständlich. Es geht um 218 Kilometer Leitungen, über die rund 75 000 Menschen in der Stadt mit Wärme versorgt werden. Mit einem Abbau wäre keinem gedient, im Gegenteil. Die Stadt will an das bestehende Netz, weil es zu einem wichtigen Bestandteil der Wärmewende und außerdem erweitert werden kann. Für das Ziel der Klimaneutralität, welches die Stadt bis zum Jahr 2035 erreicht haben will, spielen die Leitungen eine wichtige Rolle. Auch wenn bis dahin noch manche Probleme gelöst werden müssen. Die EnBW stellt ihre Anlagen in Stuttgart nicht nur von Kohle auf Gas um, sondern installiert auch mit Bundeszuschüssen eine große Wärmepumpe. Später will der Konzern Gas durch klimaneutral erzeugtem Wasserstoff ersetzen.
Es ist offen, wohin der Bundesgerichtshof in der Fernwärmefrage tendieren wird. Zunächst lag der Fall gar nicht beim Kartellsenat. Dieser Spezialsenat hat sich dem Vernehmen nach inzwischen externer Expertise versichert. Die Richterinnen und Richter wollen am 11. Juli Jörg Nothdurft hören, den Direktor der Abteilung Prozessführung und Recht beim Bundeskartellamt.