Vor wenigen Tagen sollte das Eventformat Dinner in the Sky im Kulturpark Ost starten – doch die Veranstalter sagten kurz davor alles ab. Grund dafür seien Probleme mit den Behörden. Am Mittwoch hat die Stadt nun die Kritik des Gastronomen zurückgewiesen.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Frustriert klagte Da-Capo-Chef Luca Böck nach der kurzfristigen Absage von Dinner in the Sky im Kulturpark Berg: „Man verliert in Stuttgart die Lust, etwas zu machen, weil die Stadt einen ausbremst.“ Seine Kritik: Nach der ersten Genehmigung hätten die Behörden Auflagen nachgeschoben, die er nicht erfüllen könne. Dabei sei es vor allem um den Schutz der Bäume gegangen. Nun zieht das Eventformat auf den Wasen um, wo es am 5. September losgeht.

 

Nun hat sich die städtische Pressestelle zu den Vorwürfen geäußert und diese entschieden zurückgewiesen. „Es entbehrt jeder Grundlage, wenn der Betreiber behauptet, die Stadt bremse ihn aus“, sagt ein Stadtsprecher, „vielmehr hat er es der Stadtverwaltung gar nicht erst ermöglicht, sein Anliegen der Genehmigung dieser Veranstaltung überhaupt fachlich zu prüfen oder die vorbereitenden Schritte zu gehen.“

Offenbar habe der Gastronom die vielfältigen Anforderungen des Genehmigungsverfahrens nicht erkannt oder nicht ernst genommen, vermutet der Rathaussprecher. „Denn wir müssen seiner Aussage klar widersprechen, dass eine Genehmigung für das Event am Standort im Kulturpark Berg erteilt worden wäre“, erklärt er, dies treffe nicht zu.

„Nur der Alkoholausschank war beantragt“

In einem Schreiben habe ihm das Garten-, Friedhofs- und Forstamt lediglich in Aussicht gestellt, „dass eine Ausnahmegenehmigung möglich wäre, dafür aber eine Reihe weiterer Prüfungen und Genehmigungen erforderlich wären“. Hierzu gehörten Genehmigungen des Liegenschaftsamts (ihm gehörten Teile der benötigten Flächen), des Baurechtsamts (in Bezug auf den Kran), des Amts für Umweltschutz (wegen der Bäume und der nächtlichen Beleuchtung) sowie der Gaststättenbehörde (wegen der Bewirtung), heißt es in dem Statement der Stadt.

„Bis auf den Alkoholausschank hat der Betreiber nichts davon beantragt“, sagt der Stadtsprecher. Obwohl man ihm alles „ausdrücklich und wiederholt“ mitgeteilt habe, habe der Gastronom darauf über Monate nicht reagiert und keine Unterlagen zur Prüfung eingereicht. „Selbst wenn er der irrigen Annahme gewesen sein sollte, eine formlose E-Mail stelle bereits eine Genehmigung dar, war ihm bekannt, dass ein Vertrag hätte geschlossen werden müssen, eine handelsübliche Kaution zu hinterlegen war und der Kranaufbau einen vorherigen Baumschnitt erfordert hätte“, betont der Sprecher. Doch keinen der erforderlichen Schritte habe der Betreiber trotz Aufforderungen umgesetzt.

Der Wirt bleibt dabei: Er habe eine Genehmigung erhalten

Der Gastronom wiederum erklärt, aus dem Schriftverkehr gehe sehr wohl hervor, dass die Genehmigung vorgelegen habe. Da 60 Prozent der Tickets für Dinner in the Sky bereits verkauft seien, werde man die Fahrten nun auf dem Cannstatter Wasen veranstalten.