Das Abtauchen vor dem aufgeschütteten Sandstreifen wurde bislang geduldet. Das ändert sich nun: Von Freitag an will die Stadt das Baden im Neckar verbieten.

Politik: Lisa Kutteruf (lis)

Remseck am Neckar - Ein sonniger Mittwochnachmittag im August. Kleinkinder, die im Sand buddeln, Jugendliche, die im seichten Wasser planschen – und ein Mann, der sich genüsslich ins Wasser gleiten lässt. Eine Beschreibung des Treibens an der italienischen Adria? Weit gefehlt. Szenen wie diese bieten sich in diesen Tagen all jenen, die am Sandstrand von Remseck am Neckar (Kreis Ludwigsburg) flanieren.

 

Allerdings nicht mehr lange: Der Remsecker Oberbürgermeister Dirk Schönberger (parteilos) hat angekündigt, das Baden im Neckar zu verbieten. Demnach soll an diesem Freitag eine Allgemeinverfügung in Kraft treten, wodurch das Baden am Neckarstrand ordnungswidrig wird. Schönberger zufolge sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Menschen gezielt zum Baden in die Stadt gekommen. Dieser Entwicklung will die Stadt mit dem Verbot Einhalt gebieten.

An den Brücken ist das Baden in einem Abstand von bis zu 100 Metern seit jeher verboten. Innerhalb eines bestimmten Abschnitts – der „für den Gemeingebrauch“ bestimmt ist, wie es im Rechtsjargon heißt – war das Baden bislang hingegen geduldet. Nach Schönbergers Aussagen gab es in der Vergangenheit aber nicht viele Badende. Stattdessen nutzten die Menschen den seit 2014 bestehenden Neckarsandstrand offenbar zum Ausruhen und für Picknicks in Ufernähe. Erst seit diesem Sommer, angesichts der Corona-Krise, durchkreuzter Urlaubspläne und überfüllter Schwimmbecken, haben sich offenbar viele Menschen in der Region auf die Suche nach einem Ort zum Baden gemacht – und sind in Remseck fündig geworden.

Die Rechtfertigung für das Verbot liegt auf der Hand

Die Rechtfertigung für das Verbot liegt auf der Hand. Zum einen wird der Neckar als sogenannte Bundeswasserstraße von Container- und Personenschiffen befahren, die eine Gefahr für badende Menschen darstellen, wie die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schreiner erläutert. Dazu kommen laut Schreiner die Strömungsverhältnisse, die durch die mündende Rems noch gefährlicher seien als ohnehin schon. Und zum anderen sei eine fürs Baden ausreichende Wasserqualität nicht gewährleistet.

Wer das Verbot kontrollieren soll und was jenen droht, die dagegen verstoßen, steht noch nicht fest. Die Stadtverwaltung habe aber bereits Kontakt zur Landespolizei aufgenommen, sagt der Remsecker OB.

Als Baden gilt übrigens alles, was über nasse Füße hinausgeht – „und Füße sind dabei nicht im schwäbischen sondern im hochdeutschen Sinne gemeint“, erläutert Schönberger. Das Abkühlen bis zu den Knöcheln bleibt also auch künftig erlaubt.