Städtebau bei Stuttgart21 Neue Zweifel am Rosensteinviertel

Auf den Gleisen am Bahnhof soll das Europaquartier entstehen – ob das zulässig ist, ist umstritten. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel sieht die Bebauung der Gleisflächen in Stuttgart auch nach neuer Rechtslage teilweise in Frage gestellt. Wie reagiert die Stadt?

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Geht die rechtliche Hängepartie um die Gleisflächen in Stuttgart in die nächste Runde? Im Rahmen des Projekts Stuttgart21 soll auf den bisher von der Bahn genutzten Arealen unter anderem das Rosensteinviertel und in direkter Nachbarschaft zum Bahnhof das Europaquartier entstehen. Allerdings hatte eine Änderung des einschlägigen Paragrafen im Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durch die damalige Ampel-Koalition seinerzeit die Nachnutzung von Bahnflächen bundesweit erschwert – und damit natürlich auch jene in Stuttgart, wo die Betroffenheit mit Blick auf die Dimension der von der Stadt erworbenen Bahnflächen besonders groß war.

 

Die neue Koalition aus CDU und SPD hat den Passus abermals geändert, nachdem zahlreiche Kommunen – darunter auch Stuttgart – sich in ihrer kommunalen Planungshoheit beschnitten und bei vielen Vorhaben ausgebremst fühlten. Die neue Rechtslage scheint aber Raum für Interpretationen zu lassen, auch der Bundesrat sah sich genötigt, um Klarstellung zu bitten.

Gastel kämpft um Gäubahngleise

Der Filderstädter Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Grüne) glaubt, dass auch nach neuer Rechtslage in Stuttgart zumindest die Gleise der Gäubahn noch weiter erhalten werden müssen, was die städtebaulichen Pläne der Stadt wenn nicht verunmöglichen so doch erheblich erschweren würde. „So einfach, wie es sich Deutsche Bahn und Landeshauptstadt Stuttgart machen, ist es nicht. Während ein Großteil der oberirdischen Gleise ihre Funktion mit der Eröffnung des Tiefbahnhofs verlieren, gibt es für die Gleise der Gäubahn keinen Ersatz“.

Gastel stützt sich auf die Einschätzungen des Rechtsprofessors Urs Kramer. Der gilt als bewandert in Sachen Stuttgart21. Er hatte in der Vergangenheit schon mehrere Gutachten erstellt, zumeist im Auftrag von Projektkritikern, und war zuletzt Rechtsbeistand des Landesnaturschutzverbandes (LNV), bei dessen Klage gegen die Gäubahnkappung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, die in Teilen an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) verwiesen worden ist.

Verlieren die Bahnflächen nicht ihre Zweckbindung?

Es geht um die sogenannte Freistellung, ein juristischer Akt, bei dem eine Bahnfläche ihre bisherige Widmung für den Bahnbetrieb verliert. Das ist Voraussetzung dafür, dass neue Pläne für vormalige Bahnflächen aufgestellt werden können. „Eine Freistellung der Grundstücke des heutigen Kopfbahnhofes würde im Moment auch auf der Basis der Neufassung des Paragraph 23 AEG scheitern“, erklärt Kramer.

Wie geht es weiter mit den Gleisflächen in Stuttgart? Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Anders als für die übrigen Bahnstrecken, die im Zuge von Stuttgart21 eine neue Führung – in der Regel im Tunnel – erhalten haben, ist das für die Gäubahn noch nicht geschehen. Die Züge auf dieser Strecke sollen künftig via Stuttgarter Flughafen geführt werden. Dafür muss zwischen Böblingen und dem Airport der sogenannte Pfaffensteigtunnel gebaut werden, der aber noch nicht genehmigt und finanziert ist. An dieser Stelle hakt Gastel ein. „Eine jahrelange Abkopplung der Gäubahn vom Hauptbahnhof in Stuttgart ist den Fahrgästen nicht zumutbar. Die Gäubahn würde weiteren Schaden nehmen“. Der Stadt Stuttgart rät er „endlich Anstrengungen dafür zu unternehmen, Eisenbahngleise und städtebauliche Entwicklungen zusammen zu denken. Beides muss sich nicht ausschließen.“

Rathaus verweist auf den weiteren Zeitplan

Im Rathaus gibt man sich gelassen. „Wir ziehen nicht in Zweifel, dass die Mehrheit im Bundestag weiterhin das Projekt Stuttgart Rosenstein ermöglichen möchte“, erklärt eine Sprecherin des Rathauses. Die Bahn werde den Gäubahnabschnitt im ersten Halbjahr 2027 zurückbauen, der Betrieb im Kopfbahnhof solle im Juli 2027 enden.

Der Bundesrat, der in die Gesetzesänderung eingebunden war, sieht Klärungsbedarf. Die Länderkammer hat zwar am 11. Juli der Neufassung des AEG zugestimmt. Allerdings fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sie möge klarstellen, dass mit der neu gewählten Formulierung der einschlägigen Gesetzespassage „keine inhaltliche Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beabsichtigt ist, soweit die Regelungen die Möglichkeit zur Freistellung von Eisenbahnarealen betreffen, für die durch Neubau oder Änderung von Eisenbahninfrastruktur Ersatz geschaffen wird“.

CDU-Bahnpolitiker sieht Rechtssicherheit

Michael Donth, Bundestagsabgeordneter auf Reutlingen und Verkehrsexperte der CDU, hält die im Kramer-Gutachten dargelegten Positionen für „zweifelhaft“. „Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben wir sowohl vom Eisenbahn-Bundesamt als auch vom Bundesministerium für Verkehr die klare Zusicherung erhalten, dass mit der nun beschlossenen Regelung die Nutzung der betroffenen Flächen in Stuttgart rechtssicher ermöglicht wird“. Das Nachhaken des Bundesrates sei trotzdem gut. „Ich begrüße die Entschließung – alles, was zu mehr Klarheit beitragen kann, ist gut. Allerdings halte ich auch unseren Gesetzesentwurf und den dazugehörigen Änderungsantrag für klar“.

Anja Troff-Schaffarzyk, Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, sagt, Ziel der neuen Gesetzesfassung sei „eine möglichst ausbalancierte Abwägung zwischen Bedürfnissen nach Mobilität und zum Beispiel nach Wohnungsbau“. Sie gehe davon aus, dass „im Sinne der Absicht, hier einen Ausgleich zwischen zwei äußerst relevanten Bedürfnissen herbeizuführen, mit dem geänderten Gesetz die nötige Klarheit hergestellt wurde.“

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