Am Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 47 Jahre alten Mann begonnen, der seine Exfreundin aus Filderstadt (Kreis Esslingen) in den Tod getrieben haben soll. Am ersten Verhandlungstag sagte der Angeklagte nichts zu dem Vorwurf. Möglicherweise will an einem späteren Prozesstag Stellung nehmen.

Es ist der 9. November 2015. Die Eltern einer 43 Jahre alten Speditionskauffrau machen sich Sorgen um ihre Tochter. Sie ist telefonisch nicht erreichbar. Ihre letzte SMS an die Mutter hatte sie kurz vor 13 Uhr abgesetzt. Seither ist Stille. Die Eltern fahren von Aichtal zur Wohnung der Tochter nach Filderstadt im Kreis Esslingen. In der Wohnung ist sie nicht. Schließlich gehen die Eltern in den Keller – und finden dort ihre Tochter. Sie hat sich mit einem gelben Strick an einem Abwasserrohr erhängt.

 

Eine Woche später wird der Exfreund der 43-Jährigen im Amtsgericht Nürtingen festgenommen. Dort sollte er sich wegen Stalkings verantworten. Sein Haftbefehl war sechs Monate zuvor außer Kraft gesetzt worden. Als die Staatsanwaltschaft vom Tod der Frau aus Filderstadt erfährt, ändert sie den Anlagevorwurf. Aus Nachstellung (Stalking) wird Nachstellung mit Todesfolge. Der Mann wandert in U-Haft.

Angeklagter hat die Frau psychisch bis aufs Blut gequält

Laut Anklage hat der in Hamburg geborene studierte Betriebswirt und ehemalige Zeitsoldat die 43-Jährige bis aufs Blut gequält – und nicht nur sie. Das Paar hatte sich nach einer sechs Monate langen Beziehung getrennt. Grund dafür sei die überbordende Eifersucht des Mannes gewesen. Fortan soll der im Personalwesen tätige Angeklagte die Frau verfolgt haben: Ende Februar 2015 schickt er ihr an einem Tag 111 Textnachrichten mit Drohungen und wüsten Beschimpfungen. Die Frau sei eine Schlampe und eine Lügnerin, er werde ihren Arbeitgeber über sie aufklären und dergleichen. Einen Tag später folgt die Textnachricht: „Du bist tot.“

Er werde „seine Leute“ bei ihr vorbeischicken, die ihr eine Abreibung verpassen würden. Er täuscht am Telefon eine Herzattacke vor und macht sie dafür verantwortlich. Er passt sie an ihrem Firmenparkplatz ab und verfolgt sie. Er zersticht die Reifen ihres Wagens und zerkratzt den Autolack.

Auch das Umfeld der Frau ist laut Anklage nicht vor ihm sicher. Er zersticht die Reifen des Autos einer Kollegin der 43-Jährigen, er zersticht einen Reifen am Wagen des Vaters der Frau. Er schickt E-Mails an die Firma, in der die Frau arbeitet – mit beleidigendem und teils sexuellem Inhalt.

Ein erster Suizidversuch scheiterte

Das ist zuviel für die gepeinigte Frau. Am 1. März vorigen Jahres versucht sie, sich umzubringen. Im Bad ihrer Eltern stellt sie sich in die Wanne, lässt Wasser ein und wirft einen Lockenstab ins Wasser. Die Mutter kann ihre Tochter gerade noch herausziehen. Die 43-Jährige wird wegen Suizidgefahr in eine Psychiatrie eingeliefert. Doch der Angeklagte schickt weiter Textnachrichten.

Die Staatsanwältin verliest insgesamt drei Anklagen, die zu dem Hauptverfahren vor der 1. Schwurgerichtskammer verbunden worden sind. Schon vor dem Terror, mit dem der Angeklagte die 43-Jährige in die Verzweiflung getrieben haben soll, hat er fleißig Reifen zerstochen an Autos von Menschen, über die man am ersten Prozesstag noch nichts erfährt – in Filderstadt, in Fellbach, in Weilimdorf. Auf der Mailbox einer Familie aus Filderstadt hinterlässt er die Nachricht, sie seien alle so gut wie tot. Ende Dezember 2014 tischt er, so die Anklage, auf einem Parkplatz in Ostfildern einem Polizisten die Lüge auf, seine geschiedene Frau handele mit Drogen. Damit nicht genug. Anfang August vergangenen Jahres lernt der 47-Jährige übers Internet eine weitere Frau kennen. Es entwickelt sich eine Beziehung, die die Frau allerdings schon Ende Oktober beendet. Nun soll der Angeklagte diese Frau versucht haben, um 500 Euro zu erpressen. Sie schulde ihm das Geld – was nicht stimmt. Er werde dafür sorgen, dass sie ihren Job verliere, soll er ihr mitgeteilt haben. Er werde sie schlechtmachen – beim Vermieter, den Nachbarn, in der Firma, bei ihren Freunden. Am 6. November soll er ihr schließlich per Textnachricht gedroht haben: „Wenn du nicht zahlst, bist du tot.“ Zu dieser Zeit hatte der mutmaßliche notorische Stalker bereits den Termin vor dem Amtsgericht Nürtingen vor der Nase, was ihn offenbar nicht sonderlich beeindruckte.

Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis

Die Staatsanwältin wirft dem Mann Sachbeschädigung, Bedrohung, falsche Verdächtigung, versuchte Erpressung, Nachstellung und Nachstellung mit Todesfolge vor. Zudem soll er mit einem Porsche mehrere Trunkenheitsfahrten begangen haben – ohne Führerschein.

In dem Verfahren ist entscheidend, ob das Gericht einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Stalking zulasten der 43-Jährigen und deren Suizid herstellt. Wenn ja, drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Das Urteil soll Mitte März gesprochen werden.

Betroffene, die suizidale Gedanken plagen, können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 erreichbar. Eine Liste mit findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention steht hier.